DS/0529/IV
Mündliche Anfrage
1. Hat das Bezirksamt nach der ersten Information im Jahr 2009 die GewerberaumvermieterInnen des Bezirks erneut über die „Klauseln gegen rechtsextreme Wirtschaftsunternehmungen für Gewerbemietverträge“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) informiert?
Die Information ist beim Bezirksamt über das Internet auf den Seiten der Wirtschaftsförderung abrufbar. „In Kooperation mit einem Rechtsanwalt hat die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin für Gewerbemietverträge Klauseln gegen rechtsextreme Wirtschaftsunternehmungen entwickelt.
Durch die Aufnahme der Klauseln in Gewerbemietverträge können Sie den Verkauf von Produkten mit Bezug zur rechtsextremen Szene und die Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen in Ihren Mieträumen vermeiden. Die Mietvertragsklauseln können bei der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR)“ (www.mbr-berlin.de ) unter info@mbr-berlin.de angefordert werden.“ Darüber wurden Informationen nur auf Anfrage gegeben.
2. Wie viele GewerberaummieterInnen haben seit 2009 die Beratung der MBR bzw. des Bezirksamts in Anspruch genommen, um die Klauseln in ihre Mietverträge zu integrieren?
Im Bezirksamt und beim MBR werden hierzu keine Statistiken geführt. Bei Anfragen verweist die bezirkliche Wirtschaftsförderung – wie auch im Internet veröffentlicht – auf die MBR. Auf Abraten der MBR wird auf eine Veröffentlichung der Klauseln für Gewerbemietverträge im Internet verzichtet.
3. Konnten durch die Übernahme der Klauseln Abschlüsse von Mietverträgen mit rechtsextremen Gruppen im Vorfeld verhindert bzw. im Nachhinein angefochten werden?
Es kann nicht nachvollzogen werden, ob die Klauseln, die die MBR in den letzten Jahren an verschiedene Unternehmen im Bezirk gegeben haben, auch tatsächlich eingesetzt wurden, da hierzu keine Rückmeldungen erfolgen. Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, ob im Bezirk Abschlüsse mit rechtsextremen Mietern im Nachhinein durch solche Verträge angefochten werden konnten.
Wie viele verhindert wurden, lässt sich nicht beziffern, da nicht bekannt ist, in welchen Fällen diese Klauseln auch zur Anwendung kamen und sich dadurch möglicherweise rechtsextreme MieterInnen abgeschreckt fühlten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.12.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Paula Riester