Die rot-rote Koalition hat ein überarbeitetes Gesetz zum Nichtraucherschutz geregelt. Doch der Beschluss enthält eine Reihe von Ausnahmeregelungen. Das Volksbegehren gegen das Rauchverbot ist unterdessen noch weit vom Ziel entfernt.

Ein Artikel aus dem Tagespiegel vom 21.04.09 von STEFAN JACOBS

Nach langem Hin und Her hat sich die rot-rote Koalition jetzt auf neue Regeln fürs Rauchverbot geeinigt. Der Entwurf für das überarbeitete Gesetz, den SPD und Linke am Montag im Gesundheitsausschuss des Parlaments beschlossen haben, setzt einerseits die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung aller Gastronomen um. Andererseits prophezeite selbst SPD-Gesundheitsfachmann Holger Thärichen, dass die konkrete Auslegung wohl noch Gerichte beschäftigen werde. Denn statt sich auf ein – vom Verfassungsgericht erlaubtes und von den Grünen gefordertes – generelles Rauchverbot zu einigen, hat die Koalition viele Ausnahmen beschlossen.

Präzisiert wurden die „zubereiteten Speisen“, die zuvor schon Stoff für bizarre Diskussion hergegeben hatten: Wo das Rauchen erlaubt ist, dürfen „keine vor Ort zubereiteten Speisen verabreicht“ werden, heißt es jetzt. Dass also eine Cateringfirma die zuvor erwärmten Bouletten fertig in die Raucherkneipe liefert, ist nach Lesart der Koalition also legal. Die spitzfindige Speisenregelung war nach Auskunft des Linken-Gesundheitsexperten Wolfgang Albers notwendig, um Restaurants, in denen nicht geraucht werden darf, in keinem Fall zu benachteiligen.

Für die Größe der Raucherkneipen gilt laut Gesetz eine Grundfläche des Gastraumes von maximal 75 Quadratmetern – und zwar von Wand zu Wand, inklusive Tresenbereich. Klar ist auch, dass der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt sein darf und die Kneipe entsprechend bei den Behörden angemeldet und beschildert sein muss. Aus „inhabergeführten“ Kneipen wurden schließlich „betreibergeführte“, was ebenfalls Gerechtigkeit herstellen soll: Während der „Inhaber“ seine Raucherkneipe bei Krankheit oder Urlaub hätte schließen müsste, kann der „Betreiber“ auch einen Mitbetreiber haben, der für ihn einspringt. Und schließlich gilt das Gesetz nun neben „Kultur-“ auch für „Freizeiteinrichtungen“ – also beispielsweise für Spielhallen. Shisha-Bars sind vom Verbot ohnehin ausgenommen.

Frühestens am Donnerstag nächster Woche wird das Parlament das geänderte Gesetz beschließen. Ob das Thema damit erledigt ist, hängt auch vom Erfolg der sogenannten Genussinitiative Berlin ab, die es den Gastronomen überlassen will, ob sie das Rauchen verbieten oder erlauben. In fünf Wochen endet die viermonatige Unterschriftensammlung für das entsprechende Volksbegehren. Sowohl beim Landeswahlleiter als auch bei den Initiatoren hieß es am Montag, dass die nächste Zwischenbilanz Ende dieser Woche erstellt werde. Zur Halbzeit, Ende März, hatte die Initiative erst etwa 23 000 von 171 000 erforderlichen Unterschriften beisammen. Wie viele ausgefüllte Sammellisten die Helfer in den nächsten Tagen an den Landeswahlleiter schicken werden, vermochte auch Mitinitiator Thoma Michel am Montag nicht abzuschätzen. Gesichert seien rund 40 000 gesammelte Unterschriften – „was nicht viel ist.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.04.2009)