In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche um die Situation und Zukunft der Kleingartenkolonie Colonia am Tempelhofer Feld.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: In wessen Besitz (Land Berlin, Bund, andere) sind aktuell die Grundstücke, die von der Schwiebusser Strasse, der Friesenstr., dem Columbia- und dem Mehringdamm eingerahmt sind und die in unmittelbarer Nachbarschaft zur Columbiahalle liegen?
Antwort zu 1.: Die Grundstücke befinden sich über-wiegend im Eigentum des Bundes.
Frage 2: Kennt der Senat Konzepte, Ideen oder Pläne die diese Grundstücke zukünftig betreffen?
Antwort zu 2.: Teilflächen des angesprochenen Bereichs waren Gegenstand des 2008/ 09 durchgeführten städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs „Prozessuale Stadtentwicklung Tempelhofer Feld – Columbiaquartier“. Aus den daraus hervorgegangenen drei Entwürfen, die mit einem gleichrangigen Preis ausgezeichnet worden sind, ist bis jetzt noch kein abgestimmtes Konzept entwickelt worden.
Frage 3: Kennt der Senat die Resolution „Klimaschutz Ja! – Columbiaquartier: Nein“ (Drs.Nr.:1501/III) die die BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin am 16.07.2009 verabschiedet hat?
Antwort zu 3.: Die Drucksache der Bezirksver-ordnetenversammlung Drs.Nr.: DS/1401/III vom 15.07.09 ist dem Senat bekannt.
Frage 4: Wenn ja, sieht der Senat diese derzeit unbebauten Grundstücke auch als notwendig für die Frischluftzufuhr für die Innenstadt von Berlin an?
Antwort zu 4.: Für die von Bebauung eingeschlossene ca. 4000 m² große Fläche ist wegen ihrer Lage und Größe keine über ihren Bereich hinauswirkende stadtklimatische Bedeutung zu erwarten und damit auch keine Relevanz für die Frischluftzufuhr für die Innenstadt. Stadtklimatische Belange werden jedoch grundsätzlichen Einfluss auf die Entwicklungskonzepte des Senats für den Standort haben.
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Pläne der Bundes die Gartenkolonie Colonia – wie von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestätigt – zu verkaufen?
Antwort zu 5.: Die Verkaufsabsichten des Bundes sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht bekannt.
Frage 6: Trifft es zu, dass der Senat gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) geäußert hat, die Anlage sei nicht schützenswert?
Antwort zu 6.: Eine solche Äußerung des Senates gegenüber der BIMA ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht bekannt.
Frage 7: Nach welchen Kriterien bewertet der Senat, ob eine Gartenanlage schützenswert ist?
Antwort zu 7.: Es gibt keine allgemeingültigen Kriterien, nach denen Kleingartenanlagen schützenswert sind. Der Senat setzt sich jedoch grundsätzlich für die Belange der Kleingärtner ein.
Frage 8: Wird der Senat gemeinsam mit dem Bezirk Gespräche mit der BIMA bzw. dem Bund führen, mit dem Ziel die Anlage zu erhalten?
Antwort zu 8.: Die Erhaltenswürdigkeit der Anlage wird erst im Zusammenhang mit konkreten Planungsabsichten geprüft, falls sich hieraus Folgen für bestehende Kleingärten ergeben.
Frage 9: Sind dem Senat weitere Gartenanlagen auf Grundstücken des Bundes oder der BIMA bekannt, die aktuell verkauft werden sollen?
Antwort zu 9.: Ja. Die Kolonie am Regenrückhaltebecken am Columbiadamm ist Bestandteil des Kaufvertrages zum Erwerb des Flughafens Tempelhof durch das Land Berlin vom Bund.
Frage 10: Wenn ja, wird sich der Senat für deren Erhalt einsetzen?
Antwort zu 10.: Die Erhaltenswürdigkeit der Anlage wird erst im Zusammenhang mit konkreten Planungsabsichten geprüft. Der Senat wird bei der Entwicklung des ehemaligen Flughafenstandortes auch die Belange der Kleingärtner angemessen berücksichtigen.
Frage 11: Wenn nein, gibt es hierzu Gespräche mit der BIMA oder dem Bund um entsprechende Informationen rechzeitig zu erhalten?
Antwort zu 11.: Der Senat wird bei der zügigen Konkretisierung des Entwicklungskonzeptes für das Tempelhofer Feld auch die Entwicklungsabsichten des Bundes und der BIMA klären und ggf. planungsrechtlich steuern.
Berlin, den 22. September 2009
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung