DS/0857/IV

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wann wird – nach den inzwischen erfolgten notwendigen Voruntersuchungen und Sozialstudien – das Milieuschutzgebiet „Petersburger Straße“ festgesetzt?

2. Wann wird es, wie von der BVV beschlossen, weitere Voruntersuchungen und auch weitere Erhaltungsgebiete in Friedrichshain geben?

3. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass die Regelungen „zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ auch durchgesetzt werden?

Nachfragen:

1. Ist die einst vom Senat in Aussicht gestellte „Umwandlungsverordnung“, die in Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung genehmigungspflichtig macht, inzwischen wieder vom Tisch?

2. Welche Konsequenz hätte – nach Meinung des Bezirksamts – der Erlass einer Umwandlungsverordnung durch den Senat für die Mietenentwicklung im Bezirk?

Beantwortung Herr Panhoff

Zu Frage 1:
Mit der Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme der BVV und der anschließenden
Veröffentlichung im Amtsblatt ist für das zukünftige Milieuschutzgebiet Petersburger Straße nicht vor Jahresbeginn 2014 zu rechnen. Das liegt daran, dass dieses Gebiet ja auch untersucht werden muss und die  Abschlussuntersuchung liegt noch nicht vor, die muss ausgewertet werden und
dann sind die entsprechenden Festlegungen zu treffen und das wird alles seine Zeit dauern, aber wir sind da auf dem Weg.

Zu Frage 2:
Weitere Voruntersuchungen sind vorgesehen für den Bereich Hornstraße, Erweiterung Hornstraße, sprich also hier gegenüber die Blöcke, die mit aufgenommen werden sollen, Riehmers Hofgarten, weil das sozusagen in so eine Lücke fällt zwischen die anderen Gebiete.

Ansonsten haben wir im Moment nicht geplant, weitere Gebiete zu untersuchen. Wir haben auch nicht über ausreichend Personal, verfügen nicht über ausreichend Personal, weitere Gebiete jetzt zu untersuchen derzeit. Die Situation ist Ihnen ja geläufig, Stichwort: VZW.

Zu Frage 3:
Also der Gegenstand der Beschränkung ist ja Rückbau, also Abriss auf Deutsch gesagt. Änderung der Gebäude bzw. Nutzungsänderung, bauliche Anlagen, die sind genehmigungsbedürftig in Gebieten nach § 172 Baugesetzbuch und das wird anhand unserer Prüfkriterien der sozialen Erhaltungsverordnung, die Sie hier ja auch beschlossen haben, dann sichergestellt, mit dem Ziel, die vorhandene Bevölkerung in ihrer Zusammensetzung zu schützen.

Zu Nachfrage 1 / 2: Zur Umwandlungsverordnung:
Uns ist also, ich sage mal, mir ist jetzt der ganz aktuelle Stand der Diskussion im Abgeordnetenhaus nicht geläufig, auch nicht, wie es in der Koalition
diskutiert wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält an der Umwandlungsverordnung fest. Da müssen Sie einfach abwarten, wie sich das weiter entwickelt.

Auf jeden Fall kann man von der Wirkung her sagen, dass es erhebliche Wirkung hätte für unseren Bezirk, sicherlich auch für andere Bezirke positiver Art. Dass Investoren dann doch noch mal nachdenken, ob sie in der Tat dann Wohnhäuser aufkaufen, um sie dann in der Schrittfolge entmieten umfassend und überdurchschnittlich sanieren und dann gewinnbringend veräußern, weiterhin kaufen werden oder ob sie dann lieber die Finger davon sein lassen.

Das Geschäftsmodell, im Prinzip dann diese Häuser gewinnbringend an Einzeleigentümer zu verkaufen und das würde man mit der Umwandlungsverordnung erheblich einschränken können. Insofern würden wir es sehr begrüßen, wenn sie dann doch käme, weil sie zumindest indirekt dann auch eine dämpfende Wirkung auf die Mietenentwicklung insgesamt in den jeweiligen Gebieten hätte.

Nachfrage 3 / Herr Putzer:
Sollte das Milieuschutzgebiet Petersburger Straße kommen, hält dann
das Bezirksamt noch weiterhin fest an dem Ziel, auch für dieses Gebiet ein Sanierungsgebiet festzusetzen?

Das war ja auch mal …, stand ja auch mal in der Diskussion.

Zu Nachfrage 3:
Ich beantworte diese Frage mit ja. Also und ich kann auch noch sagen warum.
Ich denke, dass wir in der Doppelung im Sanierungsgebiet begleitend mit Milieuschutzgebiet entsprechende Instrumente in die Hand bekommen, dass wir uns da nicht nur finanziell als Bezirk, aber ich sage jetzt auch mal als Land Berlin, in einem bestimmten Gebiet und städtebaulichen Bereich auch finanziell engagieren, sondern dass wir da auch die Instrumente in die Hand bekommen.

Die Erfolge einer solchen Intervention denen zu Gute kommen zu lassen, die dort wohnen und sie zumindest etwas besser vor Verdrängung schützen zu können als wenn wir auf ein Milieuschutzgebiet verzichten würden. Insofern ist es eigentlich eine gute Dopplung, diese städtebauliche Intervention zu begleiten mit einer sozialen Absicherung. Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.09.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Susanne Hellmuth, Julian Schwarze