DS/0889/III

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. In einer Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.12.07 zur „Bedeutung und Krise des Programms Soziale Stadt im Bezirk“ wurden gegenüber der „Naunynritze“ Vorwürfe erhoben. Das Bezirksamt hat in seiner Antwort vom 21.02.08 eine Prüfung zugesagt. Gibt es zwischenzeitlich ein Ergebnis dieser Prüfung?

2.Was ist das Ergebnis dieser Prüfung?

3.Gibt es eine Klarstellung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und gegenüber der „Naunynritze“?

Dr. Schulz:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Vielleicht als Vorbemerkung. Es geht im wesentlichen um die damalige Frage 18, die damalige Frage 18 hatte 3 Fragenkomplexe gehabt Der 1. Fragenkomplex handelte darum, ob bei dem Förderprojekt im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ es zu einer nicht korrekten Mittelverteilung gekommen ist. Der 2. Komplex handelte, ob „soziale Stadt“ Mittel ebenfalls nicht korrekt verwendet worden seien durch eine Doppelfinanzierung von MitarbeiterInnen der Naunynritze und der 3. Komplex handelte ab, ob der verein, der Träger dieser Maßnahme überhaupt eine Gemeinnützigkeit besäße. Zu dem 1. Komplex und damit zu dem Prüfergebnis auch des BA: da wurde ja gesagt in der Frage 18, dass ein Workshop beantragt wäre. Richtig ist, dass eine Klausurtagung beantragt und genehmigt worden ist im Förderprogramm „soziale Stadt“. Diese Klausurtagung diente der Partneraquise und zwar mit Informationsbesuchen verbunden und entsprach damit den Zielsetzungen der Beantragung. An dieser Klausurtagung waren 2 Mitarbeiter beteiligt der Naunynritze und was jetzt hier entscheidend ist, sie waren dort tätig im Rahmen ihrer Freizeit. Das ganze Programm oder Projektumfang handelt um 800 €. Das muss man noch mal vorneweg sagen. Also, die beiden Mitarbeiterinnen waren in ihrer Freizeit dort und haben dafür auch keine Honorare bekommen. Dieses Projekt steht im Zusammenhang mit der erfolgreichen Durchführung der …University Berlin 2007. Zu dem 2. Komplex, dass MitarbeieterInnen möglicherweise eine Doppelfinanzierung bekommen haben. Da geht es im wesentlichen um eine halbe Stelle, die bei der Naunynritze beschäftigt ist. Auch diese Mitarbeiterin hat in ihrer Freizeit, halbe Stelle nur, in ihrer Freizeit 3 Theaterworkshops gemacht. Die Anmeldung dafür hat sie ein Honorar bekommen in ihrer Freizeit. Die Genehmigung der Nebentätigkeit liegt vor, sodass neben ihr auch noch eine weiterer Mitarbeiter ebenfalls in seiner Freizeit mit vorliegender Zusage für Nebentätigkeit dort gearbeitet hat. Der 3. Komplex: Antragsteller und Fördernehmer der Mittel war der verein „Mix….“ Dieser verein ist , wie man ja nachschauen kann weiterhin gemeinnützig. Im Endergebnis kann man feststellen, dass die Mitarbeiter der Naunynritze in ihrer Freizeit sich angargiert haben für wichtige Projekte, die auch für die Jugendlichen dort von großem Wert sind und an der Stelle möchte ich auch den MitarbeiterInnen der Naunynritze den dank des BA aussprechen.

Zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist über das Prüfergebnis informiert worden. Es gab auch keinen weiteren Widerspruch und gegenüber der Naunynritze hat es vor einigen Tagen ein entsprechendes, klärendes Gespräch gegeben.

Herr Wesener:

Nach dieser Prüfung, ist dem BA bekannt, ob diejenigen, die da Vorwürfe erhoben haben und die sich jetzt als falsch herausstellen, sich bei der Naunynritze entschuldigt haben.

Dr. Schulz:

Sie sprechen im Plural, sie müssen im Singular sprechen. Es geht um einen Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Nach meiner Kenntnis hat er sich, nachdem er informiert wurde über das Prüfergebnis des BA FK noch nicht bei den MitarbeiterInnen der Naunynritze entschuldigt.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.08.08

B’90/Die Grünen Herr Stefan Hainke,

(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)