In einer kleinen Anfrage an den Senat fragt Heidi Kosche, wie sich die Schwerpunkte und Partner der IGV im entwickelt haben.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Mit wie vielen Projektträgern – zugeordnet nach den drei Handlungsfeldern HIV-Aids/STD, Drogen/Sucht, chronische Erkrankungen – hat der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin seit Beginn der Laufzeit des IGV von 2006 bis 2008 Verträge abgeschlossen?

Zu 1.: Davon ausgehend, dass mit Verträgen Projektförderungen im Rahmen von Zuwendungsbescheiden an Projektträger gemeint sind, lässt sich die Frage wie folgt beantworten:

2006:

HF Chronische Erkrankungen und besondere ge- sundheitliche Bedarfslagen: 51

HF HIV/Aids, sexuell übertragbare Erkrankungen und Hepatitiden: 11

HF Verbundsystem Drogen und Sucht: 18

2007:

HF Chronische Erkrankungen und besondere ge- sundheitliche Bedarfslagen: 46

HF HIV/Aids, sexuell übertragbare Erkrankungen und Hepatitiden: 11

HF Verbundsystem Drogen und Sucht: 19

2008:

HF Chronische Erkrankungen und besondere ge- sundheitliche Bedarfslagen: 37

HF HIV/Aids, sexuell übertragbare Erkrankungen und Hepatitiden: 10

HF Verbundsystem Drogen und Sucht: 26

2. Wie viele Verträge wurden seit Beginn der Laufzeit von 2006 bis 2008 beendet bzw. wie viele sind hinzugekommen? (Bitte Auflistung mit Angabe der Projekte)

Zu 2.: Im Zeitraum 2006 bis 2008 wurde die Förderung folgender Projekte eingestellt:

  • Selbsthilfegruppe Sklerodermie
  • Förderverein Heerstraße Nord/Selbsthilfegruppe Osteoporose
  • Initiativgruppe krebskranker Frauen
  • Selbsthilfegruppe Löwenzahn
  • Selbsthilfegruppe Phönix
  • Selbsthilfegruppe Der REGENBOGEN e.V.
  • Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V./Psychosoziale Beratung u. Betreuung für Griechen
  • Deutsche Schmerzhilfe Landesverband Berlin e.V./ Selbsthilfegruppe für chronisch Schmerzkranke und deren Angehörige
  • Notdienst für Suchtmittelgefährdete und – abhängige e.V./Drogennotfallprophylaxe
  • Odak e.V./Haltestelle Drogenberatung

In den Vertrag aufgenommen wurden zum 01.01.2007 nachstehend genannte Drogenkonsumraumprojekte:

  • Fixpunkt e.V. – Mobiler Konsumbus
  • Fixpunkt gGmbH – Drogenkonsumraum
  • VISTA gGmbH – Birkenstube

3. Gibt es Richtlinien für die Erstellung der Evaluationsberichte der jeweiligen Handlungsfelder, und sind diese Bestandteil des Zuwendungsbescheides?

Zu 3.: Es gibt keine Richtlinien für die Erstellung von Evaluationsberichten. Mit dem Evaluationsunternehmen wurde im Vorfeld geklärt, welche Fragestellungen bei welchem Handlungsfeld jeweils im Mittelpunkt der Evaluation stehen sollten.

4. Wie viele Anträge von Projektträgern sind dem Senat als Partner im Kooperationsgremium des IGV für den Innovationsfonds 2009 bekannt?

Zu 4.: Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz als Vertragspartner des IGV sind 7 Anträge auf eine Förderung aus dem Innovationsfonds für 2009 bekannt, darunter ein Antrag für ein Gemeinschaftsprojekt, das von zwei Projektträgern betrieben wird.

5. Anhand welcher Kriterien wurden die Neuanträge unter Punkt 4 beschieden? Sind bei Ablehnung dem Senat die Ablehnungsgründe bekannt?

Zu 5.: Angesichts des bundesweit zu verzeichnenden besorgniserregenden Trends hinsichtlich riskanten Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen in der Altersgruppe der 12 – 17-Jährigen hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz entschieden, die Vergabe der Haushaltsmittel aus dem Innovationsfonds in 2008 auf den Schwerpunkt „Verbesserung der Erreichbarkeit und Versorgung von riskant alkoholkonsumierenden, -gefährdeten jungen Menschen“ zu konzentrieren. Zwei Projekte, die sich mit dieser Problematik befassen, wurden nach dieser Entscheidung 2008 gefördert.

An diesem Förderschwerpunkt hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auch bezüglich der Haushaltsmittel aus dem Innovationsfonds für 2009 festgehalten. Um eine Kontinuität der Arbeit der 2008 geförderten Projekte zu gewährleisten, wurde beschlossen, diese 2009 weiterhin zu fördern. Alle übrigen für 2009 gestellten Anträge entsprachen nicht dem festgelegten Förderschwerpunkt und mussten folglich abgelehnt werden.

6. Wird der Senat als Partner im Kooperationsgremium des IGV auch über Anträge informiert, die dem Kooperationsgremium nicht zur Entscheidung vorgelegt werden? Wenn ja, werden dem Senat die inhaltlichen Ablehnungsgründe vorgetragen?

Zu 6.: Davon ausgehend, dass sich diese Frage auch auf den Innovationsfonds bezieht, ist noch einmal zu betonen, dass die Vorgaben für eine Förderung aus dem Innovationsfonds von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz festgelegt wurden. Inhaltliche Ablehnungsgründe sind der Senatsverwaltung insofern bekannt und bedurften keinerlei Abstimmung im Kooperationsgremium.

Bezüglich etwaiger Neuanträge oder Aufstockungsanträge von Projekten stehen beide Vertragspartner im engen Austausch miteinander, so dass keine eigenmächtigen Entscheidungen des vom Land Berlin eingesetzten Treuhänders bzw. seiner Dienstleister getroffen werden.

Berlin, den 13. März 2009

In Vertretung

Dr. Benjamin-Immanuel Hoff

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz