Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 11. Oktober 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2007) und Antwort (Drucksache 16/11315)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Jugendliche bis 19 Jahre sind 2006 wegen Alkoholvergiftung in Berliner Krankenhäuser eingeliefert worden? (Die Zahlen bitte nach Geschlecht, nach Alters-jahrgängen, nach Quartalen und Bezirken aufschlüsseln, sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr bzw. vorherigen Quartal angeben)

2. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre sind 2006 wegen Alkoholvergiftung in Berliner Krankenhäuser eingeliefert worden? (Die Zahlen bitte nach Geschlecht, nach Alterjahrgängen, nach Quartalen und Bezirken aufschlüsseln, sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr bzw. vorherigen Quartal angeben)

3. Wie viele Jugendliche bis 19 Jahre sind in den einzelnen Quartalen 2007 wegen Alkoholvergiftung in Berliner Krankenhäusern eingeliefert worden? (Die Zahlen bitte nach Geschlecht, nach Altersjahrgängen und Bezirken aufschlüsseln, sowie die Veränderung im Vergleich zum vorherigen Quartal angeben)

4. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre sind in den einzelnen Quartalen 2007 wegen Alkoholvergiftung in Berliner Krankenhäusern eingeliefert worden? (Die Zahl bitte nach Geschlecht, nach Altersjahrgängen und Bezirken aufschlüsseln, sowie die Veränderung im Vergleich zum vorherigen Quartal angeben)

Zu 1. bis 4.: Wie die Fragestellerin teilt auch der Senat die Besorgnis über die Zunahme des sogenannten Kampftrinkens, also exzessiven Alkoholkonsums vor allem Minderjähriger. Bedauerlicherweise lässt es die Methodik der Datenerhebung nicht zu, für den erfragten Zeitraum bereits valide Daten bereitzustellen.

5. Welche neuen Suchtpräventionsangebote sind in 2006 und in diesem Jahr für Berliner Kinder und Jugendliche geschaffen worden?

Zu 5.: Ende 2005 / Anfang 2006 wurde die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin aufgebaut. Alkoholprävention ist permanent ein inhaltlicher Arbeitsschwerpunkt der Fachstelle. Unter anderem hält sie Informationsmaterial vor, entwickelt Konzepte und berät und unterstützt Multiplikatoren und Institutionen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Alkoholprävention. Sie unterstützt die Kampagne Berliner Bezirke „Nüchtern betrachtet“. 2007 konzipierte und koordinierte sie die zentralen Berliner Aktionstage zur DHS-Suchtwoche „Alkohol – Verantwortung setzt die Grenze“. Das Land Berlin beteiligt sich seit 2005 mit zwei Standorten (Lichtenberg und Mitte) am Bundesmodellprojekt „Hart am Limit“ („HaLT“). Dieses Projekt wendet sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche, die mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert worden sind. Über ein kombiniertes Setting von Einzel- und / oder Gruppengesprächsangeboten und erlebnispädagogischen Angeboten soll einer weiteren Alkoholgefährdung schon frühzeitig vorgebeugt werden.

Die Finanzierung der Berliner HaLT-Projekte ist bis Ende 2007 gesichert. Die Aktualität der Thematik macht es erforderlich, dass das Projekt ab 2008 einen gesamtstädtischen Wirkungskreis erhält. Die dafür notwendige Konzeption wird zurzeit erarbeitet. Die Basisfinanzierung des gesamtstädtischen HaLT-Projektes ab 2008 ist gesichert. Aus fachlichen und finanziellen Gründen sollen die Krankenkassen an der Finanzierung des Projektes beteiligt werden.

Im September 2007 wurde das Projekt „Volle Pulle Leben – auch ohne Alkohol“, ein Mitmachparcours zur Alkoholprävention eröffnet, der sich an die gesamte Bevölkerung des Landes Berlin, insbesondere aber an Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse und andere Jugendgruppen wendet. Entwickelt wurde der Mitmachparcours in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (Federführung), der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, des Karuna e. V. und der Fachstelle für Suchtprävention. Träger des Mitmachparcours ist der Karuna e. V.

Für die Schaffung und Vorhaltung suchtpräventiver Angebote sind nach § 15 (2) des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vor-dergründig die Bezirke zuständig, insbesondere um zeitnah auf regionale Entwicklungen und Probleme reagieren zu können. Eine Übersicht liegt dem Senat nicht vor. Generell kann eingeschätzt werden, dass präventive Aufgaben ein wesentlicher Teil der Jugendarbeit sind. Dazu gehört vor allem auch die Aufklärung über jugendtypische Gefährdungen. Dies gilt u. a. für Gefahren durch den Missbrauch von Suchtmitteln. In diesem präventiven Sinn zielt Jugendarbeit darauf ab, die Eigenverantwortlichkeit von jungen Menschen zu stärken, d.h. sie zu befähigen, Gefährdungssituationen zu erkennen und sich entsprechend umsichtig zu verhalten. Die Aufklärung über spezifische Gefährdungen findet überwiegend im Rahmen beziehungsintensiver Angebote statt. Dazu arbeiten Jugendeinrichtungen eng mit der Fachstelle für Suchtprävention des Landes Berlin zusammen.

Berlin, den 08. November 2007

In Vertretung

Dr. Benjamin-Immanuel Hoff

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Novemb. 2007)