DS/0162/IV

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wer ist der neue Eigentümer des Grundstücks Landsberger Allee 54 und was kann das Bezirksamt zu kurz- und langfristigen Plänen des neuen Eigentümers berichten? (insbes. zur weiteren Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan V-VE 2-21 sowie Planungen für das jetzige Atelierhaus)

2. Bewertet das Bezirksamt den Eigentümerwechsel als Chance für den Erhalt eines der wenigen Kulturstandorte im Friedrichshainer Norden und wird das Bezirksamt seine bisherigen Bemühungen das Künstler_innen-Projekt „LA 54“ – zumindest als Zwischennutzung – zu erhalten weiterhin fortsetzen?

3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Bemühungen der Künstler_innen-Initiative, die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten – nach brandschutzbedingter Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsicht – voranzutreiben und inwieweit wird das Bezirksamt die Künstler_ innen-Initiative bei der Einreichung „vollständiger und prüffähiger Unterlagen“ sowie bei der Erlangung einer Zustimmung des Eigentümers zu einem entsprechenden Bauantrag unterstützen können?

Nachfragen:

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass ein Eingangstor des „Atelierhauses LA 54“ zugemauert wurde und der Verfall des Gebäudes (z.B. Schäden am Dach) voranschreitet und liegt dazu eine Bewertung aus Sicht des Denkmalschutzes vor?

5. Befürwortet das Bezirksamt unter den gegebenen Umständen, einen Erhalt des Kulturstandortes „LA 54“ oder kann das Bezirksamt der Künstler_innen-Initiative einen Ersatzstandort anbieten?

Beantwortung: Herr Dr. Schulz

Zu Frage 1:

Wir kennen leider den neuen Eigentümer nicht. Davor war es die ESTAVIS, wenn man ins Grundbuch schaut, ist es noch der Vorbesitzer, das hilft uns allerdings auch nicht weiter.

Allerdings gehen wir davon aus, dass der neue Eigentümer sehr zeitnah den Kontakt zu uns aufnehmen muss, weil wir dort ja begonnen haben, den Prozess mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderungsverfahren und das ja erst noch ganz am Anfang steht und insoweit dann auch geklärt werden muss, was der neue Eigentümer für Vorstellungen hat.

Wir gehen bislang davon aus, dass das eine richtige Entscheidung ist dort anzustreben als Gebietsausweisung Mischgebiet, weil darüber auch künstlerische Nutzung grundsätzlich zulässig gemacht werden können und dort damit eine vernünftige Mischung entstehen kann.

Zu Frage 2:

Kann ich Ihnen damit nicht beantworten, ob der Eigentümerwechsel eine Chance ist oder möglicherweise ein Rückschritt, weil wir ihn weder kennen noch sein Konzept kennen. Was ich Ihnen allerdings zusagen kann, dass ich meine Anstrengungen beibehalten werde, wenigstens als Zwischennutzung mit den neuen Eigentümer so zu verhandeln, dass sie ihre Zustimmung geben für ein Zwischennutzungsvertrag, aber auch die Zustimmung geben dann dem Bauantrag, der vorbereitet wurde, von den bisherigen Zwischennutzern auch zu unterschreiben, damit die Baugenehmigung erteilt werden kann und daraufhin natürlich dann auch die brandschutztechnischen und die präventiven Brandschutzmängel behoben werden können. Ich muss Ihnen an dieser Stelle auch sagen, dass wir in einer sehr schwierigen Situation stecken.

Wir haben eine Nutzungsuntersagung dort gemacht wegen drohender Gefahren für Leib und Leben. Das haben wir nicht aus Jux und Dollerei gemacht, auch das einstweilige Rechtschutzverfahren, was angestrengt worden ist von den dortigen Nutzern gegen das Bezirksamt ist voll inhaltlich abgelehnt worden mit Blick darauf, was sozusagen materiell an Mängel dort existieren und ich kann nur hoffen, dass sozusagen der richtige Weg genommen wird, die Nutzung dort auszusetzen.

Damit meine ich auch wirklich auszusetzen, den Bauantrag unterschrieben hinzubekommen, die Baugenehmigung zu bekommen und dann möglichst schnell dann die entsprechenden baulichen Veränderungen zu treffen, damit die dortigen Nutzer ruhig schlafen können, meine Bauaufsicht ruhig schlafen kann und ich auch letztendlich, dass wir nicht Sorge haben müssen, dass dann irgendjemand vielleicht da zündelt oder etwas tut und die Leute, die sich im Gebäude befinden, wie in einer Mausefalle dann möglicherweise verbrennen. Das ist glaube ich eine Vorstellung, die niemand gutheißen kann.

Zu Frage 3:

Bezieht sich letztendlich darauf, diese Initiative versucht, diese Bauunterlagen zusammenzustellen und ist bislang gescheitert an der nicht vorhandenen Bereitschaft der ESTAVIS zu unterschreiben und das wäre natürlich ein erster Punkt, wenn der Eigentümer erkennbar wird, der neue Eigentümer, darüber zu verhandeln und auch gleichzeitig auf einer zivilrechtliche Ebene dann einen Nutzungsvertrag zu machen. Wir brauchen ja beides. Wir brauchen die Unterschrift unter dem Bauantrag von dem Eigentümer und dass der auch bereit ist, einen Zwischennutzungsvertrag zu machen.

Zu Nachfrage 1:

Wir haben da jetzt auch darüber erfahren, dass das Eingangstor zugemauert wurde. Allerdings nicht auf Veranlassung der Bauaufsicht, auch nicht auf Veranlassung der unteren Denkmalschutzbehörde. Wir gehen davon aus, dass es dann veranlasst worden ist von dem Zustandshafter mit dem Eigentümer.

Zu Nachfrage 2:

Ich kann glaube ich zum gegenwärtigen Stand des Bebauungsplanverfahrens nicht sagen, ob am Ende ein Kulturstandort herauskommt. Wir hatten ja bislang ein kulturwirtschaftliches Zentrum diskutiert, das war eine sehr gute Vorstellung, die auch glaube ich parteiübergreifend getragen wurde.

Das ist ja gescheitert und man muss immer sehen, wenn ich Kulturstandort propagiere, dass sich ja gleichzeitig das einlösen sollte, was ich in der Frage davor ansprechen, nämlich den miserablen, desolaten baulichen Zustand der Gebäude zu stoppen und es muss ja keine pikfeine denkmalgerechte Sanierung sein, aber dass die Gebäude wieder in einen funktionalen Zustand geraten und ich glaube, das wird man alleine über die Erzählung von ganz geringen Ateliermiete nicht erreichen. Da wird man intelligentere Lösungen mit Mischnutzungen und Ähnlichem und Quersubventionierung sich ausdenken müssen.

Gegenwärtig hat sich das Bezirksamt nicht auseinandergesetzt, ob Ersatzstandorte angeboten werden müssen. Das hat der Generalvermieter gemacht oder Generalmieter aus der Sicht der Eigentümer, der in einem anderen Bezirk ein Gebäude angemietet hat und dort viele der Künstler aus der Landsberger zwischenzeitlich untergebracht hat. Wir schätzen, dass gegenwärtig wohl noch etwa acht, maximal acht Personen dort sich aufhalten in der Landsberger und ob das alle Künstlerinnen und Künstler sind, können wir nicht beurteilen, weil wir bis auf eine Person die dort nicht kennen und den einen Sprecher, mit dem wir dann immer wieder verhandeln, natürlich auch kennen.

Das ist aber so etwa die Größenordnung, die im Moment dort jetzt noch existiert.

Herr Schärdel:

Ja, ich wollte noch mal nachfragen, weil ich glaube, dass Sie möglicherweise die erste Nachfrage falsch verstanden hatten. Meiner Ansicht nach zielt die Nachfrage eher in die Richtung, ob es möglicherweise eine denkmalschutzrechtliche, ich glaube, das heißt Sicherungsanordnung oder Ähnliches, da gemacht werden kann und nicht danach, ob das Bezirksamt da zugemauert hat, sondern mehr, was jetzt mit dem Verfall ist und ob es möglich ist, da einzuschreiten.

Zu Nachfrage 3:

Wir hatten in der Vergangenheit das Stadium erreicht, dass wir gegen den Vorbesitzer von ESTAVIS Sicherungsanordnung denkmalrechtlicher Natur in Erwägung gezogen haben, auch darüber informierten, und dann ist von dem Voreigentümer dann auch entsprechende Sicherungsmaßnahmen gemacht worden, wie die provisorische Schließung der Dächer und Schließung der Fenster. Es waren ja viele Fenster ohne Verglasung und Ähnlichem.

Ich habe noch mal für die Beantwortung unserer Denkmalschutzbehörde angesprochen. Die hat jetzt mir nicht signalisiert, dass wir dort jetzt einen Zustand hätten, dass eine Sicherungsanordnung rechtlich durchsetzbar ist, aber ich werde das gerne noch mal tun. Ich bin demnächst sowieso auch noch mal draußen vor Ort, um mir das noch mal anzuschauen. Wenn das so wäre, dass dort die Substanz des Denkmals gefährdet ist, dann würden wir, natürlich wie auch schon am Ostkreuz bei dem Beamtenwohnhaus, natürlich dann auch die entsprechende Sicherungsanordnung erlassen und ich denke auch durchsetzen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.03.12

Bündnis 90/Die Grünen

Fragestellerin: Susanne Hellmuth