DS/0646/III
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin – III. Wahlperiode
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zur Einhaltung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie in Friedrichshain-Kreuzberg vor?
2. Führen Verstöße gegen den Nichtraucherschutz in der sanktionsfreien Übergangszeit wenigsten zu (schriftlichen) Ermahnungen und nachdrücklichen Hinweisen auf die Gesetzeslage?
3. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse vor, dass die gesetzestreuen gegenüber den den Nichtraucherschutz nicht einhaltenden Gastronomiebetrieben in der sanktionsfreien Zeit einen Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen müssen, der gegebenenfalls sogar existenzbedrohend sein kann?
Nachfragen:
1. Sieht sich das Bezirksamt in der Lage, bei der Kontrolle des Nichtraucherschutzes den Wettbewerbsnachteil der gesetzestreuen Gastronomie wenigstens zum Teil zu kompensieren, und durch welches praktisches Handeln kann das erfolgen?
2. Wie kann – auch nach dem Juli 2008 – ein möglicher Konkurrenznachteil der aus Kostengründen oder bautechnisch nicht veränderbaren kleinen Gastronomiebetrieben gegenüber denjenigen mit Raucherraum bei der Kontrollpraxis in Betracht gezogen werden?
Fragesteller: Rüdiger Brandt
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Friedrichshain-Kreuzberg, 21.02.2008