SA/251/IV Schriftliche Anfrage

Eingereicht durch: Eingang BVV: 21.12.2014
Schwarze, Julian; Hirschmüller, Werner
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fälligkeit (Eingang BVV): 16.01.2015
Beantwortet: 06.03.2015
Antwort von: Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und
Sport

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Zu welchem Zeitpunkt stand fest, dass die Parkscheinautomaten gekauft werden
müssen und nicht, wie geplant, gemietet werden können?

Nach Auskunft des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) wurde die Entscheidung zum
Kauf der Automaten unter dem Gesichtspunkt des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit (§7 Abs 1 LHO) für die Bewertung der beabsichtigten Ausgaben entschieden. Das Submissionsergebnis hatte ergeben, dass ein Sofortkauf günstiger ist als ein Mietkauf. Der Finanzservice hat dem Antrag des SGA, einem höheren negativen Jahresergebnis des Wirtschaftsplans PRB in Folge des geänderten Finanzierungsmodells nach Submissionsergebnis zuzustimmen, am 10.03.2014 entsprochen. Damit war das Ergebnis der Abstimmung beider Dezernenten nebst Finanzservice aus dem Juni 2014, zur Vermeidung eines anschaffungsbedingten Finanzierungsdeltas die Automaten zu mieten, obsolet. Sofort nach der Zustimmung des Finanzservice wurde der Kaufauftrag durch das SGA erteilt. Eine Mitteilung über den Kauf an das Ordnungsamt erfolgte später.

2. Ist der Kauf der Automaten als zusätzliches finanzielles Risiko nachträglich in den
Wirtschaftsplan 2014 aufgenommen worden und wann geschah dies?

Das für das Einführungsjahr aufgrund der kaufbedingten höheren Anschaffungskosten entstandene zusätzliche Risiko wurde vom Ordnungsamt unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Finanzservices über den Antrag des SGA am 18.03.2014 im Wirtschaftsplan vermerkt.

3. Wenn nein: Warum nicht?

Entfällt.

4. Wann wurde der Finanzservice über das finanzielle Risiko informiert, dass mit weniger
Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu rechnen ist?

Der Finanzservice wurde am 30.08., 30.09. sowie 27.11. über die Höhe der Einnahmen aus der Bewirtschaftung und den Stand der Umsetzung des informatorisch fortgeschriebenen Wirtschaftsplanes informiert.

5. Zu wann wurden die Mitarbeiter*innen zur Bewirtschaftung der neuen Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain eingestellt?

Die Mitarbeiter*innen wurden zum 01.04.2014 eingestellt. Im Anschluss erfolgte die sechswöchige Ausbildung so dass die Mitarbeiter*innen ab Mitte Mai zur Verfügung standen.

6. Ist eine Dienstzeit bis 24 Uhr in den Verträgen der entsprechenden Mitarbeiter enthalten?

Die Arbeitszeiten sind generell nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages, lediglich der Grad der Beschäftigung (Vollzeit). Grundsätzlich sieht die Rahmendienstzeitverordnung des Landes Berlins eine Beschäftigung der Bewirtschaftungskräfte bis 24:00 Uhr vor. Die Bewerber*innen wurden jedoch bereits im Rahmen des Auswahlverfahrens darauf hingewiesen, dass Schichtdienst zu leisten ist und die Arbeitszeiten von der jeweiligen Bewirtschaftungszeit abhängig sind.

7. Wann hat das Ordnungsamt bzw. das Bezirksamt entschieden, die Kontrollzeiten auf
24 Uhr auszudehnen?

Die Entscheidung, die Bewirtschaftungszeit in der Zone 50 bis 24 Uhr auszudehnen, fiel im April im Anschluss an die Auswertung der drei Informationsveranstaltungen. Grundlage der Entscheidung war der Wunsch vieler Anwohner*innen, in den von Besucher*innen hochfrequentierten Bereichen das Anwohner*innenparken zu unterstützen.

8. Wann wurde der Antrag beim Personalrat gestellt, dass die Dienstzeit bis 24 Uhr verlängert werden soll?

Die Arbeitszeit ist durch eine Vereinbarung der Rahmenarbeitszeit, der im Übrigen auch der Hauptpersonalrat zugestimmt hat, überbezirklich geregelt. Die Dienstpläne sind den örtlichen Personalvertretungen in der Regel 13 Wochen vorher vorzulegen und diese weisen dann auch die entsprechenden Dienstzeiten für Früh- und Spätdienste aus.

Es handelt sich daher nicht um ein Antragsverfahren. Die ersten Dienstpläne für die Kontrollzeiträume von Juni bis Dezember mit der ursprünglich geplanten Kontrollzeit bis 22:00 Uhr wurden der Beschäftigtenvertretung mit Schreiben vom 14.03.2014 der übersandt. Die drei öffentlichen Info-Veranstaltungen mit den Wünschen der Anwohner*innen auf eine Ausdehnung der Bewirtschaftungszeit in Zone 50 bis 24:00 Uhr fanden erst später statt. Die Beschäftigtenvertretungen wurden vom Dezernenten und der Stellvertretenden Ordnungsamtsleiterin in der Sitzung des Personalrats am 18.06.2014 erstmals von dem Vorhaben informiert, dass eine Erweiterung der Kontrollzeiten bis 24:00 Uhr stattfinden soll.

9. Welche Gründe wurden seitens des Personalrats für Ablehnung der Arbeitszeit bis 24
Uhr zwecks Kontrolle der Parkzonen genannt?

Die Beschäftigtenvertretung forderte konkrete Nachweise für das Vorliegen eines finanziellen bzw. wirtschaftlichen Erfordernisses der Ausweitung der Kontrollen auf 24:00 Uhr in der Zone 50. Eine entsprechende Vorlage liegt der Beschäftigtenvertretung vor.

10. Wann und wie hat das Ordnungsamt vorsorge getroffen, dass eine Zugänglichkeit zu
den Bürodienstgebäuden für die Parkraumbewirtschafter in der Zeit bis 24 Uhr möglich
ist?

Die Zuständigkeit für die passive Sicherheit von Dienstgebäuden und mithin für die Zugänglichkeit zu Dienstgebäuden liegt beim Immobilienservice. Nach Festlegung der Bewirtschaftungszeiten für die Zone 50 bis 24:00 Uhr im April verfestigte sich die Notwendigkeit der Verlängerung der Zugänglichkeit des Gebäudes. Darüber wurde der Immobilienservice informiert.

Allerdings konnte dieser im laufenden Haushalt dafür keine zusätzlichen Mittel für
die hierzu notwendige Verlängerung des Pförtnerdienstes bzw. Beauftragung eines Wachschutzes bereit stellen.
Allerdings hat sich das Ordnungsamt im Sommer 2014 dazu bereit erklärt, die notwendigen zusätzlichen Mittel zwischenzeitlich aus dem Wirtschaftsplan zu finanzieren. Der Immobilienservice hat seinerseits zugesagt, die diesbezüglichen Ausgaben für die weitere Zukunft in seinem Haushaltsplan ab 2016 zu berücksichtigen.

11. Trifft es zu, dass die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes bzw. der Parkraumbewirtschaftung keine Schlüssel für das Betreten des Dienstsitzes in der Petersburger Str. ausgehändigt bekommen haben, um das Gebäude auch nach 22 Uhr betreten zu können?

Es trifft zu, dass den Mitarbeiter*innen keine Schlüssel ausgehändigt wurden.

12. Wenn ja: warum nicht und wer hat diese Entscheidung wann getroffen?

Die Zuständigkeit für die passive Sicherheit von Dienstgebäuden und mithin für die Zugänglichkeit zu Dienstgebäuden liegt beim Immobilienservice. Mit der Übernahme der „Schlüsselgewalt“ ist eine erhebliche Verantwortung verbunden. Z.B. wenn vergessen wird, nach einem stressigen Dienst das Gebäude zu verschließen bzw. die Alarmanlage zu aktivieren, können Unbefugte Zugang zum Gebäude bekommen und Schäden verursachen. Für einen solchen Fehler müssten die Mitarbeiter*innen in der Parkraumbewirtschaftung haften.

Im Anforderungsprofil dieser sehr niedrigen Entgeltgruppe ist derlei Risikoübernahme als
Aufgabe nicht vorgesehen. Aus diesem Grund können sie zur Übernahme der Schlüsselgewalt auch nicht angewiesen werden. Auch aus Fürsorgegründen entspricht es nicht dem Selbstverständnis des Bezirksamtes, Mitarbeiter*innen unter(st)er Entgeltgruppen zu motivieren, persönliche Risiken einzugehen, damit das Bezirksamt 700,00 € Kosten für einen Pförtnerdienst einsparen kann.

13. Warum hat das Ordnungsamt das Angebot des Immobilienservices nicht angenommen, die Arbeitszeit des Pförtners in der Petersburger Str. für 700 Euro pro Monat zu verlängern?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 10.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 06.03.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze, Werner Hirschmüller

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