SA/217/IV Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Vorfälle physischer Gewalt gegen Menschen gab es in den
Rathäusern und Bürgerämtern des Bezirks in den letzten zehn Jahren?
(Bitte nach Möglichkeit mit Deliktform, Datum, Tatort, Opfergruppe angeben.)

2. Wie viele Vorfälle physischer Gewalt gegen Menschen gab es in allen öffentlichen
Gebäuden des Bezirks in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Standorten einzeln auflisten.)

3. Führt das Bezirksamt eigene Statistiken über Vorfälle physischer Gewalt
gegen Menschen in seinen Einrichtungen? Wenn ja: bitte beifügen. Wenn
nein: Warum nicht?

Antwort zu 1-3:
Im Bezirksamt gibt es seit dem 22.09.2009 das Schutzkonzept als verbindliche
Handlungsgrundlage, um die Beschäftigten vor Übergriffen zu schützen und eine
Nachsorge bei erfolgten Übergriffen zu gewährleisten. Die Koordination für Gesundheitsmanagement und der Koordinator für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
führen im Rahmen der Gesundheitsberichtserstattung seitdem eine Statistik
zu Unfällen und Vorfällen, soweit diese von den Fachbereichen gemeldet werden.
Laut Definition (u.a. Unfallkasse Berlin, SGB IX) zählen zu den Übergriffen nicht
nur die physische, sondern auch die psychisch erlebte Gewalt, da diese erhebliche
Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.

Eine detaillierte Aufstellung der Vorfälle und die Unfallstatistiken seit 2009 habe
ich beigefügt. Die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr, da die Bereiche nur sehr zögerlich Vorfallsanzeigen ausfüllen. Die Standorte werden nicht gesondert auf den Vorfallsberichten vermerkt.
Auffallend ist jedoch die Häufung in der Yorckstr. und bei den Außendienstbeschäftigten.

4. Werden nur die bei der Polizei angezeigten oder alle Vorfälle physischer
Gewalt gegen Menschen in Rathäusern und Bürgerämtern in den vorliegenden
Statistiken gezählt?

Antwort zu 4:
Alle Vorfälle, bei denen Beschäftigte des Bezirksamtes betroffen sind, werden
gezählt, insofern die Vorgesetzen als Verantwortliche einen Vorfallsbericht fertigen
und weiterleiten.

5. Gibt es Schätzungen über die Dunkelziffer nicht angezeigter und nicht
bekannter Vorfälle physischer Gewalt gegen Menschen in öffentlichen Gebäuden
des Bezirks?

Antwort zu 5:
nein, die Zahl wird aber weitaus höher sein, da bekannt ist, dass Vorfälle nicht gemeldet
werden. Die Toleranz der Beschäftigten psychische und physische Gewalt zu erdulden ist sehr hoch. Das wird in Gesprächen und Seminaren immer wieder deutlich.

6. An welchen Orten in öffentlichen Gebäuden des Bezirks kommt es gehäuft
zu physischer Gewalt gegen Menschen? (z.B. Warteräume, Bereiche
mit Publikumsverkehr im Allgemeinen usw.)

Antwort zu 6:
Es kommt häufig zu Übergriffen direkt in den Büroräumen der Beschäftigten. In den Bürgerdiensten im Wartebereich und im Frontoffice-Bereich. Im Sozialamt in den Fluren und in den Büros. Bei den Außendienstbeschäftigten im Straßenland und vor allem in Grünanlagen. Die Beschäftigten im Jugendamt erleben häufig Gewalt in Beratungen, aber auch in Außeneinsätzen.

7. Sind so genannte „Angsträume“, d.h. Orte in denen Menschen subjektiv
Angst empfinden z.B. aufgrund von Unübersichtlichkeit, Dunkelheit oder
Abgelegenheit, in den öffentlichen Gebäuden des Bezirks bekannt?

Antwort zu 7:
Die Beschäftigten berichten häufig von Angsträumen:
Vor allem in der Yorckstr. ( verwinkelte Flure, Hinterausgänge, verwinkelte Flure,
Alleinarbeitsplätze…).

Auch in den Außendienststellen mit hohem Publikumsverkehr und langen
Sprechzeiten (Hallesches Ufer, Adalbertstr., Koppenstr., Bibliotheken etc.) fühlen
sich die Beschäftigten unsicher, da keine Sicherungssysteme wie Pförtner, Sicherdienst,
Alarmanlagen etc. vorhanden sind.
Die Außendienstbeschäftigten fürchten vor allem Grünanlagen und Brücken im Bezirk.

8. Wenn ja: Fanden an diesen Orten tatsächlich physische Gewalttaten gegen
Menschen statt?

Antwort zu 8:
An allen Orten fanden schon Übergriffe statt.

9. Welche Räume und Uhrzeiten deckt der Sicherheitsdienst für die Rathäuser
und Bürgerämter ab?

Antwort zu 9:
Im BDG Yorckstr. existiert ein Ordnungsdienst für die Haussicherheit (der sich
um die Belange der Hausverwaltung kümmern soll) zu folgenden Zeiten:

montags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dieser Wachschutz war ursprünglich in der Schlesischen Straße 27A eingesetzt, wurde aber, da das Erfordernis in der Yorckstraße größer ist, dorthin abgeordnet. Wie die Forderung der Bürgerdienste sein wird, wenn das Bürgeramt 2 in der Schlesischen Straße wieder geöffnet wird, kann nicht eingeschätzt werden. Darüber hinaus gibt es einen Ordnungsdienst für das Amt für Soziales zu folgenden Zeiten:

montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dieser Ordnungsdienst wird vom Amt für Soziales finanziert und dient lediglich der Begleitung der Sprechstunden des Amtes. Einen weiteren Ordnungsdienst gibt es für das Bürgeramt 1 (Yorckstr.) zu folgenden Zeiten:

montags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr

Dieser Ordnungsdienst wird von Amt für Bürgerdienste finanziert und dient lediglich
der Begleitung der Sprechstunden im Bürgeramt 1. In den anderen BDG gibt es keine Ordnungsdienste.

10. Welche Aufgaben haben die Pförtner*innen in den Rathäusern? Gibt es für sie regelmäßige Schulungen oder eine Art Supervision?

Antwort zu 10:
Die im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin eingesetzten Pförtner
und Pförtnerinnen (Auskunftsassistenten und –innen) sind überwiegend mit Aufgaben
der Informationserteilung betraut. Der Zuständigkeitsbereich des FB Objektmanagement
beschränkt sich auf die Gebäudeverwaltung der Bürodienstgebäude des Bezirkes. Hier werden in drei Bürodienstgebäuden (BDG Frankfurter Allee 35/37, BDG Petersburger Straße 86-90, BDG Yorckstraße 4-11) Pfortendienste eingesetzt.

Zu den Aufgaben der Pförtner und Pförtnerinnen gehört:

  • die Informations- und Auskunftserteilung über die Erreichbarkeit der Mitarbeiterdes Hauses und, sofern Informationen verfügbar sind, über bezirksübergreifende Angelegenheiten (hierbei wird auch der Umgang mit Informationstechnik, insbesondere PC, einbezogen);
  • Objektsicherheit (hierunter fallen die Haus-Schließdienste sowie z.T. Objekt-
    Kontrolle mittels Überwachungskameras);
  •  Schlüsselausgabe und -rücknahme;
  •  Entgegennahme von Post;
  •  Ausgabe von Dienstfahrkarten;
  • Überwachung der Leitsysteme bzw. Notruf-Aufschaltungen der Aufzüge, Brandschutzanlagen, Alarmsicherungsanlagen bei den Pförtnern, Einschätzung der Lage und Weiterleitung der entsprechenden Informationen bzw. Einleiten von Maßnahmen;

Von den eingesetzten Pförtnern und Pförtnerinnen wird ein höfliches sowie kompetentes
Auftreten dem Publikum gegenüber erwartet, da sie i. d. R. der erste Ansprechpartner im Hause sind. Des Weiteren müssen die in der Pforte eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am regelmäßigen Schichtdienst teilnehmen können und sollten körperlich in der Lage sein, die täglichen Hausschließgänge auszuführen. Die psychische Belastbarkeit ist unabdingbar, da es zu Stoßzeiten zu erheblichem Publikumsaufkommen kommen kann.

Es ist die regelmäßige Rotation zwischen den Pforten vorgesehen. Da die Pforten in die Informationskette bei besonderen Vorkommnissen integriert sind, wird von den Pförtnern ein ruhiges und selbständiges Arbeiten mit Arbeitshilfen bzw. – materialien erwartet. Da hierbei auch die Dokumentation erforderlich ist sollten die Mitarbeiter/innen über Ausdrucksfähigkeit und Schreibkenntnisse verfügen. Es finden regelmäßige Informationsgespräche mit den einzelnen Kolleg/innen durch die  Hausmeister/Vorgesetzten statt, jedoch die Durchführung von Schulungen oder dergleichen gestaltet sich aufgrund der Dienstplanung und der bedauerlicherweise
sehr häufigen Abwesenheitszeiten (u. a. durch Krankheit/Urlaub) sehr schwierig. Eine Veranstaltung mit dem Betriebspsychologen des arbeitsmedizinischen Dienstes zur Gesprächsführung /Kommunikation u. ä. ist geplant.

11. Gibt es Schulungen für Mitarbeiter*innen des Bezirksamts über das Verhalten im Falle von physischer Gewalt?

Antwort zu 11:
Die regelmäßigen zentral gesteuerten Fortbildungs- und Schulungsangebote habe
ich beigefügt. Die Führungskräfte sind in der Verantwortung Ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen und das zu dokumentieren. Ferner sind sie angehalten nach Übergriffen
die Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren und im Rahmen der dezentralen
Ressourcenverantwortung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

12. Wie oft waren Mitarbeiter*innen des Bezirksamts Opfer von Gewalttäter*innen in Rathäusern oder Bürgerämtern?

Antwort zu 12:
s. beigefügte Statistik von 2009 bis 2014

13. Wie oft waren Frauen Opfer von Gewalttäter*innen in Rathäusern oder
Bürgerämtern?

Antwort zu 13:
Wurde nicht erfasst. Die Mehrzahl der Beschäftigten im Bezirksamt ist weiblich. Daher ist erkennbar, dass überwiegend die Frauen von Übergriffen betroffen sind. Bei den Außendienstbeschäftigten sind überwiegend Männer die Betroffenen.

14. Wie oft waren Menschen mit Migrationshintergrund Opfer von Gewalttäter*innen in Rathäusern oder Bürgerämtern?

15. Wie oft haben die Gewalttaten einen rassistischen, sexistischen oder homophoben Hintergrund?

Antwort zu14 und 15:
Wurde nicht erfasst.

16. Gibt es bei o. g. Vorfällen in Rathäusern oder Bürgerämtern bestimmte „Meldeketten“, um Anzeige, Aufarbeitung und/oder die Opferberatung sicherzustellen?

Antwort zu 16:
S. Schutzkonzept und Verfahrensregelungen.

17. Wie verläuft die Aufarbeitung der Vorfälle physischer Gewalt gegen Menschen in Rathäusern? Werden die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die Integrationsbeauftragte und/oder die Behindertenbeauftragte einbezogen?

Antwort zu 17:
Frauen-, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte werden nicht regelhaft einbezogen, wenn es sich um Übergriffe auf Beschäftigte handelt. Die Nachsorge bei Übergriffen ist ebenso in unserem Schutzkonzept geregelt. Zudem gibt es eine enge Kooperation mit der Unfallkasse Berlin, die Führungskräfte zu psychologischen Ersthelfern und Ersthelferinnen ausbildet.

Mit dem TÜV Rheinland gibt es eine Vereinbarung, umgehend professionelle Krisenintervention für Betroffene und Teams anzubieten. Auch steht die Koordinatorin
für Gesundheitsmanagement mit langjähriger Erfahrung in der Krisenintervention zur Verfügung oder externe Anbieter (Krisendienst, SPD, Trauma-Klinik, Opferhilfe etc.).

18. Kann das Bezirksamt aus den vorliegenden Daten und Informationen bestimmte Problematiken und Tendenzen ablesen? Wenn ja: welche?

Antwort zu 18:
Problem: Alarmierungssysteme fehlen, es sind nicht ausreichende finanzielle Mittel
vorhanden, um in den Bereichen bedarfsgerechte Sicherheitssysteme zu implementieren.
Es hat sich gezeigt, dass die Anwesenheit von Sicherheitsdiensten und Pförtnerdiensten
viel zur Deeskalation und Beruhigung beitragen. Gerade in den Außenstellenwürden sich die Beschäftigten viel sicherer fühlen, wenn die Eingangsbereiche Pfortendienste hätten.

Die Ausgestaltung der Eingangs- und Wartebereiche und ein barrierefreies,  ansprechendes Leitsystem sind eigentlich unabdingbar, um die Außenwirkung des
Bezirksamtes zu verbessern und schon vorab deeskalierend zu wirken. Ausschlaggebend ist zudem auch, wie die Bürgerinnen und Bürger im Bezirksamt empfangen werden.

Erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbereiche der Auskunftsassistenten und ggf. Lotsendienste zu den einzelnen Bereichen würden ebenfalls entscheidend zur Deeskalation beitragen. Ein weiteres Problem ist, dass die Finanzierung von Schulungen, Trainings und Fortbildungen zu dem Thema regelhaft gesichert sein muss. Das bedeutet, dass dafür auskömmliche Mittel im zentralen Personal- und Gesundheitsmanagement
zur Verfügung stehen sollten und auch die Bereiche sollten Mittel dafür in den Haushalt stellen und auch hierfür verwenden. Das gilt auch für die Alarmierungssysteme, deren Finanzierung bis jetzt in der Verantwortung der Ämter liegt.

Trotz des guten Schutzkonzeptes fehlt noch ein tragendes Leitbild „Gewaltfreies Bezirksamt und Gewaltfreier Arbeitsplatz, welches mit der entsprechenden Haltung und den dazugehörigen Maßnahmen von Politik und Verwaltung konsequent mitgetragen wird.

Tendenz:
Viele Beschäftigte haben subjektiv das Gefühl, dass die Stimmung und die Reaktionen
auf Beschäftigte des Bezirksamtes immer aggressiver, abwertender und respektloser werden.

Die ständige Überlastung der Kollegen und Kollegen, die ihre Aufgaben nicht mehr in der geforderten Qualität erbringen können, führen bei den Bürgerinnen und Bürger zu noch mehr Ärger und Wut. Viele Beschäftigte reagieren auf diese Bedingungen mit Rückzug, innerer Kündigung oder Krankheit.

19. Was ist dem Bezirksamt über einen Vorfall von Gewalt im Rathaus Kreuzberg am 14. April 2014 bekannt?

Antwort zu 19:
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wurde erst im Juli 2014 über eine
Bürgerdeputierte der BVV über den Gewaltvorfall am 14.4.2014 im Rathaus Kreuzberg informiert. Die Betroffene selbst hat nach der Tat kein Beratungsangebot der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen.

20. Wie ist die interne Aufarbeitung dieses Vorfalls abgelaufen bzw. läuft weiterhin ab?

Antwort zu 20:
Die GleichB hat direkt nach Kenntnisnahme des Vorfalls versucht den Sachverhalt zu recherchieren, indem sie zunächst die an diesem Tag beschäftigte Pförtnerin befragt hat.
Die Kollegin in der Pforte konnte keine genauen Angaben zum Vorfall machen. Sie sah, wie die betroffene Frau hinter dem Tatverdächtigen herlief und konnte sich daran erinnern, dass der Tatverdächtige nach dem Vorfall sehr ruhig und gefasst auf die Polizei wartete. Eine Kollegin, die im Stadtentwicklungsamt im 2. OG arbeitet, hörte die betroffene Frau laut schreien und wollte nach dem Rechten schauen. Details gehen aus dem Gedächtnisprotokoll der Kollegin hervor, das nach Rücksprache mit der Kollegin der Anfrage beiliegt.

Beide Kolleginnen haben den Gewaltvorfall nicht unmittelbar gesehen oder bezeugen können. Am 28.7.14 kam die betroffene Frau mit zwei Bürgerdeputierten/Bezirksverordneten der BVV in die Sprechstunde der GleichB. Sie schilderte kurz den Sachverhalt aus ihrer eigenen Sicht. Es stand der Vorwurf im Raum,
dass es sich hier um einen fremden- und frauenfeindlichen Hintergrund handeln würde. Beratungsangebote wurden unterbreitet und der betroffenen Frau zugesichert, den Sachverhalt zu recherchieren.

Am 29.7.2014 lag der GleichB eine Vorgangsnummer der Polizei vor.
Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion 5 Opferschutz konnte folgendes konstatiert
werden:

  • Es wurde eine Anzeige wegen wechselseitiger Körperverletzung gestellt
  • Die Verletzungen der betroffenen Frau wurden dokumentiert
  • Die betroffene Frau machte einen psychisch auffälligen Eindruck
  • Anzeichen eines fremden- und frauenfeindlichen Hintergrundes warennicht erkennbar
  • Es gab ein Polizei- und Feuerwehreinsatz
  • Der Vorgang liegt der Amtsanwaltschaft vor

Detaillierte Informationen können von Seiten der Polizei aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht gegeben werden.
Da es keine Zeugen zu diesem Vorfall gibt, ist eine Recherche nur bedingt möglich,
zumal sich die Betroffene selbst unmittelbar nach dem Vorfall keine Beratung und Unterstützung bei der GleichB geholt hat, obwohl das Büro niedrigschwellig und bürgerinnennah im Erdgeschoß liegt.

21. Wird das Bezirksamt aus dem Vorfall am 14. April 2014 Konsequenzen
ziehen? Wenn ja: Welche?

Antwort zu 21:
Faktisch ist die Stimmung bei Bürgerinnen und auch Bürgern im Rathaus Kreuzberg – nicht nur in Bezug auf die Beschäftigten sondern auch untereinander – angespannt, laut und teilweise sehr aggressiv. Das hat verschiedene Ursachen (existenzielle Sorgen, lange Wartezeiten im Bürgeramt, fehlende Hilfen bei der Antragstellung, zu wenig Mitarbeiter*innen etc.).

Diese Erfahrung konnten wir im Frauen- und Gleichstellungsbüro häufig machen. Bürger – selten Bürgerinnen -randalieren, treten und schlagen gegen die Wände, streiten vor den Fahrstühlen etc. Da hilft nur konsequentes Einschreiten oder manchmal auch  Situationsbezogen beruhigendes deeskalierendes Auftreten.

Deeskalierende Maßnahmen erscheinen dringend notwendig. Vielleicht sollte sich das Bezirksamt mit einem möglichen Slogan Friedrichshain-Kreuzberg gegen Gewalt und Rassismus in jedem öffentlichen Gebäude präsentieren, um zu verdeutlichen, dass Gewalt und Rassismus nicht geduldet werden.

Monika Herrmann

Friedrichshain-Kreuzberg, den 23.09.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Susanne Hellmuth

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