Der Aufruf zur Blockade einer Neonazi-Demonstration hat Folgen für mehrere Berliner Grünen-Abgeordneten. Die Parlamentarier hatten vor dem Abgeordnetenhaus Plakate hochgehalten. Nun wird gegen sie wegen des möglichen Verstoßes gegen das Versammlungs- und Bannmeilengesetz ermittelt. Ein Artikel aus der BERLINER MORGENPOST.
Mehrere Berliner Grünen-Abgeordnete hatten am vergangenen Donnerstag vor dem Abgeordnetenhaus Plakate mit dem Aufruf zur Blockade einer Neonazi-Demonstration hochgehalten, ohne dafür die laut Bannmeilengesetz nötige Ausnahmegenehmigung eingeholt zu haben, bestätigte ein Polizeisprecher Morgenpost Online. „Durch das Landeskriminalamt wurde nach Prüfung des Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts von Verstößen gegen das Versammlungs- und Bannmeilengesetz eingeleitet“, so die Polizei weiter.
An der Demonstration sollen sich unter anderen die ehemalige Grünen-Fraktionsvorsitzende Franziska Eichstädt-Bohlig, der innenpolitische Sprecher Benedikt Lux und der rechtspolitische Sprecher Dirk Behrendt beteiligt haben.
Das Bannmeilengesetz legt fest, dass Demonstrationen in direkter Nähe des Abgeordnetenhauses nur mit Genehmigung des Parlamentspräsidenten und des Innensenators erlaubt sind. Eine solche Genehmigung lag jedoch laut Polizei nicht vor. Die Demonstration sei auch nicht 48 Stunden vorher angemeldet worden, wie es das Versammlungsgesetz vorschreibt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte vor knapp zwei Wochen die Beschlagnahme von Plakaten angeordnet, auf denen zur Blockade einer Demonstration von Neonazis am 13. Februar in Dresden aufgerufen wird.ddp/mb