Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz.
Heidi Kosche, gesundheitspolitische Sprecherin, erklärt:
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil die Ausnahmeregelungen den Gleichheitsgrundsatz verletzt haben. Bündnis 90/Die Grünen fühlen sich durch das Karlsruher Urteil in ihrer Kritik an dem zögerlichen und halbherzigen rot-roten Gesetz bestätigt. Wir haben uns von Anfang an gegen jegliche Ausnahmen beim Schutz vor dem Passivrauchen ausgesprochen. Die rot-rote Koalition muss jetzt endlich für konsequenten Nichtraucherschutz sorgen und Raucherräume in Gaststätten generell verbieten. Dann wären die kleinen Eckkneipen nicht mehr benachteiligt.
Es war von Anfang an ungerecht, dass Wirte/Wirtinnen die genügend finanzielle Mittel haben, sich vom Gesundheitsschutz beim Rauchen freikaufen können, indem sie Nebenräume einrichten. Gastwirte, die keinen Platz für Nebenräume haben, waren benachteiligt.
Damit wurde die Grundlage für die absurde aktuelle Situation geschaffen. In Gaststätten, in deren Nebenräumen geraucht wird, werden die rauchfreien Räume mit der Zeit ebenfalls kontaminiert, weil der Rauch nicht in den Nebenräumen bleibt. Das Resultat für den Gesundheitsschutz ist gleich null. Dies hat das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg in einer Studie vom Oktober 2007 nachgewiesen.
Das Land Berlin hat darüber hinaus noch weitere Hausaufgaben beim Gesundheitsschutz zu erledigen: Es gibt zu viele Kinderspielplätze in Berlin, auf denen das Rauchen noch erlaubt ist. Immer wieder werden Kinder mit Vergiftungen in Krankenhäuser eingeliefert, weil sie Zigarettenkippen verschluckt haben.