Schriftliche Anfrage von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Schritte hat das Bezirksamt, insbesondere der Sportstadtrat unternommen, um auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens Sportflächen zu realisieren?
Das Regenrückhaltebecken eignet sich aus der Sicht des Schul- und Sportamtes weiterhin als Vorhaltefläche für zwei Großspielfelder für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das Schul- und Sportamt verfolgt weiterhin das Ziel, auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens diese Sportflächen zu realisieren (natürlich unter der Voraussetzung, dass das Regenrückhaltebecken mit seiner jetzigen Funktion nicht mehr benötigt wird). Der Bezirk leidet an einer gravierenden Unterversorgung mit ungedeckten Sportanlagen (In Bezug auf die Kennzahlen ist Friedrichshain-Kreuzberg schlechter als die anderen 11 Bezirke ausgestattet.) und diese Fläche bietet die einzige noch bestehende Möglichkeit, dem Defizit an wettkampfgerechten Sportflächen – auch gerade im Hinblick auf die wachsende Stadt und zunehmende Sportnachfrage – positiv entgegenzuwirken. Ein sehr großes Problem der Infrastrukturvorsorge besteht in der Knappheit öffentlicher Flächen, die für den Ausbau von Sportinfrastruktur in Frage kommen.
Als Nachweis der Möglichkeit der Errichtung von Sportflächen auf dem Gelände ist eine entsprechende Machbarkeitsstudie bereits im Jahr 2011 erstellt worden. In der Bestandsanalyse wurden die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Umnutzung des Regenrückhaltebeckens und der Bestandssituation auf dem Sportareal Züllichauer Straße untersucht. Dabei wurden auch die stadträumlichen Bezüge und die Planungen in der Nachbarschaft berücksichtigt. Durch die geplanten Maßnahmen – neue Sportplätze, neue Tribünengelände, neuer Eingangsbereich – würde das Gelände für den Sport eine hohe Attraktivität und eine neue Adresse im Stadtbild ergeben.
Auch die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Vergangenheit mehrfach Ihren Willen bekundet, das Regenrückhaltebecken als Sportstandort zu entwickeln. Um in konkrete Bauplanungen einzusteigen, bedürfte es der Bereitstellung von Investitionsmitteln, also der vorherigen Anmeldung des Vorhabens für die Investitionsplanung. Ohne realistischen Termin für die Aufgabe der derzeitigen Nutzung der Fläche als Regenrückhaltebecken ist eine Anmeldung zur Investitionsplanung nicht möglich.
2. In welchem Umfang wird bei einer zukünftigen Planung für das Regenrückhaltebecken, die Besonderheit des Biotops Berücksichtigung finden?
Die Besonderheit des Biotops würde bei künftigen Planungsaufträgen Berücksichtigung finden.
3. In welchem Umfang wird eine Planung für das Regenrückhaltebecken ökologische und nachhaltige Standards sowie die Klimabedeutung des Areals Beachtung finden?
Eine neue Sportstättenplanung steht heute vor vielfältigen Herausforderungen.
Themen wie verändertes Sportverhalten, demographischer Wandel, schulpolitische Entwicklungen, Bedarfsgerechtigkeit, Inklusion, Multifunktionalität und Umnutzungsfähigkeit, aber auch Aspekte wie ökologische und effiziente Bauweisen, die Nutzung regenerativer Energiequellen sowie umwelt- und gesundheitsverträglicher Baustoffe fordern eine gezielte umfangreiche Planung, eröffnen aber auch eine neue Gestaltungsmöglichkeit. Der Sport und nachhaltige Entwicklung sind eng miteinander verbunden. Zur Sicherung der Lebensqualität muss der nachhaltige und effiziente Umgang mit den vorhandenen Ressourcen gewährleistet werden. Diese Forderung gilt als übergeordnetes Ziel auch für den Sportstättenbau. Mittlerweile gibt es viele Instrumente für die Planung nachhaltiger Sportstätten. All diese Standards würden bei der Planung betrachtet. Dazu ist eine ämterübergreifende Planung unabdingbar.
4. In welchem Umfang wird bei einer Sportnutzung die vielfältigen Bewegungsformen wie Freizeit-, Individual- und Vereinssport Beachtung finden und umgesetzt?
Im Jahr 2021 wird der Bezirk eine Sportentwicklungsplanung in Auftrag geben und auch dieser Standort wird dahingehend betrachtet, wie hier Möglichkeiten einer Sportnutzung mit vielfältigen Bewegungsformen wie Freizeit-, Individual- und Vereinssport entstehen könnten. Neu geplante Sportanlagen sollten eine Vielzahl von Angeboten enthalten und diese Fläche ist dafür ein geeigneter Ort zur Umsetzung.
5. Plant das Bezirksamt bei einer angedachten sportlichen Nutzung nur den Vereinssport zu berücksichtigen, oder auch die Vielfalt im Sport anzuerkennen?
Das Ziel ist die qualitative und quantitative Verbesserung der Flächenangebote für Sport und Bewegung im Bezirk. Zielgruppe ist hier bei der angedachten sportlichen Nutzung die gesamte Bewohnerschaft des Bezirks (inklusive Schul- und Vereinssport) mit einem Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich hier um einen entwicklungsfähigen Standort, der neben der Schaffung von zwei Großspielfeldern vielfältige sportliche Bedarfe decken könnte. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4. verwiesen.
6. Wie sollen die Kosten von ehemals 5,5 Millionen Euro aufgebracht werden?
Die Kosten in Höhe von 5,5 Millionen sind nicht mehr auskömmlich (höhere Anforderungen an den Bau von Sportstätten, gestiegene Baupreise, anspruchsvollere Planung) und müssten angepasst werden. Die Kosten für den Bau von zwei Großspielfeldern in dem Regenrückhaltebecken müssten ermittelt und dann als investive Maßnahme angemeldet werden, wegen der Größenordnung der Maßnahme als gezielte Zuweisung durch den Senat. Wenn sich der Bezirk von der Zielstellung verabschieden sollte, hier eine Sportstätte zu errichten, verliert er die wahrscheinlich letzte Möglichkeit, ein solches Vorhaben in Friedrichshain-Kreuzberg langfristig zu realisieren. Der Status quo als unterversorgtester Bezirk in Bezug auf ungedeckte Sportflächen würde damit für alle Zeit fortgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke