Schriftliche Anfrage von
Antwort von BezBmin
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Wo verläuft rund um die Marheineke-Markthalle die Grundstücksgrenze hin zum öffentlichen Straßenland (bitte möglichst mit Karte angeben)?
Die Grundstücksgrenze kann dem beigefügten Auszug aus der Rasterkarte entnommen werden. Öffentliches Straßenland ist rot markiert.
2. Welche Sondernutzungen zum Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie Mobiliar und Einhegungen im öffentlichen Straßenland mit welchen Abmaßen und ggf. Auflagen wurden entlang der Marheineke-Markthalle an den Seiten zur Bergmannstraße und zum Marheinekeplatz hin genehmigt (bitte mit Datum und Laufzeit der Genehmigung angeben)?
Hinsichtlich der Sondernutzungen an der Marheineke-Markthalle entlang der Bergmannstraße besteht seit 1.4.2008 eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Berliner Großmarkt GmbH als Betreibergesellschaft. Darin ist geregelt, dass der Berliner Großmarkt GmbH gegen entsprechendes jährliches Entgelt ein Teil des Gehweges vor der Südseite der Marheineke-Markthalle als Nutzungsfläche zur Inanspruchnahme überlassen
wird, um sie den dort angesiedelten Betrieben zum Herausstellen von Tischen und Stühlen zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht bis zum 30.09. des Vorjahres gekündigt wird. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Vereinbarung seitens der Berliner Großmarkt GmbH kann die Nutzungsvereinbarung vom Bezirk jederzeit gekündigt werden.
Die Fläche wird durch die südliche Gebäudekante der Markthalle und einer Linie im Abstand von einem Meter nördlich der Granitplattenkante des Gehweges begrenzt. Die Vergabe der einzelnen Stellflächen innerhalb dieser Nutzungsfläche obliegt allein der Markthallenverwaltung, die auch für alle privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen die Gesamtfläche betreffend aufzukommen hat.
Die Fläche des öffentlichen Straßenlandes vor der Gebäudefront der Marheineke-Markthalle zum Marheinekeplatz hin wird seit langem an die jeweiligen Gewerbetreibenden des dahinter in der Markthalle liegenden Gastronomiebetriebs im Rahmen einer straßenverkehrsbehördlichen Ausnahmegenehmigung als Sondernutzungsfläche zum Herausstellen von Tischen und Stühlen auf Grundlage des bezirklichen Sondernutzungskonzepts genehmigt. Ein neuer Betreiber hat
am 28.8.20 einen entsprechenden Antrag über die bisher genehmigten Maße (insgesamt zwei Flächen mit je 12 m x 6,5 m, rechts und links) gestellt, dieser ist aktuell in Bearbeitung und wäre wie bisher unter Einhaltung der Nebenbestimmungen für Schankvorgärten „Anlage D1“ (siehe Anhang) grundsätzlich wieder für 3 Jahre genehmigungsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann