DS/1270/III
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können, vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen.
Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine Schuldenund Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.
Das soll die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei freien Trägern ergänzen.
Begründung:
Unter den Bedingungen einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise ist für die folgenden Haushaltsjahre damit zu rechnen, dass sich die Verschuldungsrate von Einzelpersonen und Familien im Bezirk deutlich erhöht. Da sich dieses negativ auf die psychosoziale Situation und die Aktivierungsfähigkeit und Bereitschaft von vielen Menschen auswirkt, sieht sich der Bezirk in der Verantwortung, den Betroffenen die Möglichkeiten und Verfahren des Insolvenzrechtes darzustellen. In dieser Beratung sind freie Träger erfolgreich tätig, die in ihrer Arbeit gestützt werden müssen.
Insbesondere für die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt stellt die familiäre und persönliche Verschuldungssituation ein wichtiges Vermittlungshemmnis dar. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten geschaffen, Vermittlungshemmnisse zu überwinden. Die konkrete Umsetzung dieser Möglichkeit soll geprüft werden.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.05.09 B’90/Die Grünen
Antragsteller: Rüdiger Brandt