DS/0505/IV

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie bewertet das Bezirksamt die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Tempo 30 – macht die Straßen lebenswert“, die kürzlich von der EU-Kommission zur Unterschriftensammlung zugelassen wurde?

2. Plant das Bezirksamt die EBI etwa durch das Auslegen von Unterschriftenlisten oder weitere Maßnahmen zu unterstützen?

3. Wie hoch ist der Anteil der Straßenkilometer in Friedrichshain-Kreuzberg (in km und %), auf denen bereits ein Tempolimit von 30 km/h oder weniger besteht (bitte getrennt nach Haupt- und Nebenstraßen)?

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

Zu Frage 1:

Die Initiative Tempo 30 beabsichtigt, dass Tempo 30 in den Straßen aller Städte und Dörfer der EU als Standardgeschwindigkeit eingeführt wird. Voraussetzung zum Zustandekommen des EU-Volksbegehrens ist es, dass am Stichtag, dem 23.11.2013, mindestens eine Million Unterschriften in mindestens sieben Mitgliedsstaaten gesammelt wird. Dieses neue Instrument der Demokratie auf der Ebene der EU wurde geschaffen, um Unionsbürgern und Staatsangehörigkeiten der EU mit Wahlrecht die Möglichkeit zu geben, die Europäische Kommission aufzufordern, sich mit einem Thema und einem Gesetzgebungsverfahren zu befassen. Das Bezirksamt begrüßt dieses mehr an direkter Demokratie, wie es in der EU leider noch viel zu selten ist.

Zu Frage 2:

Derzeit ist es nur möglich, sich online am Begehren zu beteiligen. Ich bin der Meinung, dass das unzureichend ist. Zu den Formen der Unterstützung hat sich das Bezirksamt noch nicht abgestimmt. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das Bezirksamt bzgl. der Unterstützung der Initiative analog zur bezirklichen Bürgerbegehrung verfahren sollte. Also Unterschriftenlisten und Informationen zum EU-Begehren, beispielsweise in den Bürgerämtern und an anderen geeigneten Orten der Bezirksverwaltung mit Publikumsverkehr, auszulegen.

Zu Frage 3:

Sehr geehrte Frau Riester, das wüsste ich offen gesagt auch gerne. Leider verfüge ich nicht über diese Daten. Auch das Land Berlin kann da nicht helfen. Ich zitiere aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Zitat:

„Derzeit existiert keine zentrale Erfassung der Einzelanordnung von Tempo 30, die sich nach den abgefragten Kriterien der Bezirkszugehörigkeit, Anzahl der Straßen, Länge in Kilometern, Anordnungsgrund oder einer Kombination auswerten lässt. Auch die Länge der innerhalb von Tempo 30 – Zonen liegenden Straßen ist nicht erfasst. Die Länge der Straßen ist auch kein Kriterium der Straßenverkehrsordnung.“

Die Straßenverkehrsbehörde unseres Bezirks hat mir mitgeteilt, dass vor Schulen, zumindest zu bestimmten Zeiten, flächendeckend ein entsprechendes Tempolimit existiert und dass die meisten Straßen in bezirklicher Zuständigkeit bereits jetzt schon vollständig oder zumindest teilweise als Tempo 30 – Zone oder Tempo 30 – Straße ausgewiesen ist. Das Bezirksamt wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen darauf verständigen, in welcher Form zur Unterstützung der EU-Initiative stattfinden kann.

Herr Vollmert:

Dr. Beckers, ich frage nach, wenn grundsätzlich das Bezirksamt eine Auslegung von Unterschriften positiv gegenübersteht, würde das auch für andere europäische Volksbegehren gelten, wie zum Beispiel das gerade laufende Bürgerbegehren „Wasser ist ein Menschenrecht?“

Zu Nachfrage 1:

Sehr geehrter Herr Vollmert, wie ich gerade gesagt habe, müsste man sich mit dem Bezirksamt über die Form, quasi der Möglichkeit der Unterstützung, verständigen. Ich gehe davon aus, dass ein Mehr an direkter Demokratie, gerade in der EU, auch im Interesse der Menschen unseres Bezirks liegt und damit auch im Interesse des Bezirksamtes.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.11.2012

Bündnis 90/Die Grünen

Fragestellerin: Paula Riester