DS/1352/IV Mündliche Anfrage
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Im Herbst 2013 waren „alle Berlinerinnen und Berliner eingeladen, sich am öffentlichen
Dialog zu beteiligen“, um kritische Kreuzungs- und Einmündungsbereiche auf
einem Online-Tool der Senatsverwaltung zu melden. Welche gefährlichen Straßen
und Kreuzungen aus Friedrichshain-Kreuzberg wurden durch die Radfahrerinnen
und Radfahrer in die Top-Listen gevotet?
Nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt läuft die Auswertung des Online-Dialoges noch. Die Rohdaten müssen noch konkret ausgewertet werden, da nicht immer eine direkte Verortung der Meldungen vorgenommen worden ist. Nach Auswertung wird ein Abgleich mit den Unfallschwerpunkten vorgenommen. In der Umfrage wurde ausdrücklich erwähnt, dass die Ergebnisse nicht zwangsläufig zu Handlungen führen müssen.
Nach kompletter Auswertung wird von SenStadtUm in Zusammenarbeit mit den Bezirken eine Maßnahmenplanung erstellt. Vor Ende dieses Jahres ist nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.
2. Welche konkreten Schritte haben Bezirk und Senatsverwaltung bisher unternommen,
um die kritisieren Zustände zu beheben?
Siehe Antwort zu 1.
3. Was müsste passieren, damit die kritisierten Zustände behoben werden können?
Siehe Antwort zu 1.
Nachfragen:
1. Auf Platz der drei der Top-Liste ist der Punkt „Oranienstraße ist die Radfahrhölle“
gelandet. Welche Möglichkeiten bestehen prinzipiell, um einen geschützten Bereich
für Radfahrerinnen und Radfahrer zu schaffen?
Das kann erst nach der Auswertung beantwortet werden. Die Top-Liste hat nur etwas mit der Häufigkeit der Einträge zu tun, aber sagt noch nichts über die Qualität der Meldungen.
2. Am Heinrichplatz mitten in der Oranienstraße befinden sich rund um die Ampelanlage
auf der Verkehrsinsel Fahrradstreifen, die in der Regel zugeparkt sind. Welche
Möglichkeiten bestehen, um hier hin und wieder Abhilfe zu schaffen?
Die Oranienstraße ist einschließlich des Heinrichplatzes Bestandteil des Step-Verkehr-
Netzes. Die Prüfung und Anordnung von Verkehrsmaßnahmen liegt somit in der Zuständigkeit der VLB. Der Bezirk kann lediglich im Rahmen der Überwachung des Ruhenden Verkehrs, am Heinrichplatz Einfluss auf verbotswidriges Parken nehmen.
Die Kapazitäten der Kontrollkräfte des Außendienstes im ruhenden Verkehr sind jedoch eingeschränkt, solange und soweit andere Schwerpunkte wie insbesondere die Dauerstreife im Görlitzer Park Priorität haben. Dieser Einsatz bindet an manchen Tagen sämtliche zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat
Friedrichshain-Kreuzberb, den 24.09.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Christian Honnens