Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verschärft als einer der Verdrängungsmotoren die soziale Spaltung der Stadt und heizt die Spekulation an. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.

Der jüngst erschienene IBB-Wohnungsmarktbericht bestätigt einmal mehr: Der Berliner Wohnungsmarkt ist angespannt und die sozialräumliche Spaltung Berlins verstärkt sich immer weiter. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Insbesondere die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt als einer der „Motoren“ sozialer Verdrängung. Eine Senatsstudie aus dem Jahr 2012 hat bestätigt, dass das Mietniveau in umgewandelten Wohnungen um bis zu 30 Prozent höher liegt als in nicht-umgewandelten Wohnungen. Auch hier sind die Zahlen des neuen Wohnungsmarktberichts alarmierend: Die Zahl der Umwandlungen hat sich im letzten Jahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren nochmals verdoppelt. Um die Mieter*innen zu schützen, muss diese Entwicklung gestoppt werden.

 

Schon jetzt nutzt der Bezirk in Wohngebieten mit hohem Aufwertungspotential und Verdrängungsdruck konsequent das städtebauliche Instrument der sozialen Erhaltungssatzung, um z.B. Luxussanierungen zu verhindern. Rechtlich möglich wäre in solchen sogenannten Milieuschutzgebieten auch das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Eine entsprechende Umwandlungsverordnung muss aber durch den Senat auf Landesebene erlassen werden. Sie wird von grüner Seite schon seit Jahren gefordert.

 

Senat lernt nicht von Hamburg

 

Die Erfahrungen in anderen Städten zeigen deutlich, dass durch die Nutzung einer solchen Verordnung die Umwandlung in Eigentumswohnungen in betroffenen Quartieren stark zurück geht und zu einer sozialen Stabilisierung führt. Außerdem kann so den Spekulationen mit Wohnungen Grenzen gesetzt werden. Hamburg nutzt das Instrument bereits seit Jahren erfolgreich, und selbst in Bayern will man jetzt darauf zurückgreifen. Nicht so aber in Berlin. Zwar redet der rot-schwarze Senat seit bald zwei Jahren über die Einführung einer Umwandlungsverordnung – nur passiert ist bisher nichts. Einmal mehr blockieren sich SPD und CDU zu Lasten der Mieter*innen gegenseitig. Dabei ist es mehr als überfällig, das Instrument umgehend einzusetzen.

 

In Milieuschutzgebieten haben die Bezirke zudem theoretisch die Möglichkeit, bei Immobilienverkäufen ein Vorkaufsrecht im öffentlichen Interesse wahrzunehmen. Damit aus der Theorie aber auch Praxis wird, braucht es ergänzend zur Umwandlungsverordnung einen Wohnungsankauf-Fonds. Mit ihm müssen die Bezirke finanziell in die Lage versetzt werden, ihr Vorkaufsrecht in Kooperation mit Wohnungsbaugenossenschaften oder städtischen Wohnungsbaugesellschaften auch nutzen zu können. Auch darum kümmert sich der Senat bisher nicht.

 

Umwandlungsverordnung und Wohnungsankauf-Fonds stellen eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen städtebaulichen und wohnungspolitischen Eingriffsmöglichkeiten der Bezirke dar und würden einen effektiveren Schutz der Mieterinnen und Mietern ermöglichen. Es wird endlich Zeit, sie zu nutzen.

 

Katrin Schmidberger

(MdA, mietenpolitische Sprecherin)