DS/1339/IV Mündliche Anfrage

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Deutschkurse für die Geflüchteten innerhalb des
Oranienplatz-Agreements, welche am 07.07.2014 begannen, den Dozent/innen der
Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg noch nicht vergütet wurden?

Ja. Die ausstehenden Honorare für die am 07.07.2014 begonnenen und am 25.08.2014 abgeschlossenen Kurse belaufen sich insgesamt auf 8.107 €. Davon sind 4 Kursleitende betroffen. Für die Finanzierung der Kurse ist der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg in Rahmen des Sonderprogrammes für Flüchtlinge eine Summe von 35.280 € durch Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen verbindlich zugesagt worden. Die Auszahlungsschwierigkeiten beruhen auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten in der Haushaltsstelle von SenArbIntFrau. Dadurch ist die Einrichtung eines Unterkontos seitens SenArbIntFrau bisher nicht möglich. Das Unterkonto ist Voraussetzung für die Abwicklung der Verarbeitungsvorgänge.

2. Erschließt sich dem Bezirksamt, warum die VHS auf schriftliche Anfragen diesbezüglich
von der zuständigen Senatsverwaltung keine Antwort bekommt, obwohl die Gelder im
Landeshaushalt eingestellt sind?

Nein. Die Volkshochschule ist mit der zuständigen Senatsverwaltung sowohl telefonisch als auch über Mail-Verkehr seit Anfang September im ständigen Kontakt. Trotz massiver Intervention seitens der Volkshochschulleitung konnten die verwaltungstechnischen Probleme durch die Haushaltsstelle der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Frauen noch nicht beseitigt werden. Es wird seitens der Hausstelle der SenArbIntFrau daran gearbeitet (letzte Information am 23.09.)

3. An welche Stelle können sich die betroffenen Dozent/innen wenden, um zwischenzeitlich unbürokratisch Hilfe zu erhalten, damit sie ihre Miete pünktlich zahlen
können und ein drohender Verlust der Krankenversicherung abgewendet werden kann?

Bedauerlicherweise gibt es aus unserer Sicht keine Möglichkeit für eine zwischenzeitlich unbürokratische Hilfe seitens des Bezirksamtes, da es sich bei den Beschäftigungsverhältnissen um ein Honorarverhältnis handelt. Die Dozent*innen wurden in den Vorabsprachen darauf hingewiesen, dass eine Honorarzahlung für die Flüchtlingskurse nur erfolgen kann, wenn von der Senatsverwaltung die Mittel auf das Auszahlungskonto der Volkshochschule überwiesen worden sind.

Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Sonderprogramm um Auftragsmaßnahmen. Aufgrund des sehr engen Haushaltes 2014 und der vom BA verhängten Haushaltssperre ist es nicht möglich in Vorleistung zu gehen, da keine Haushaltsmittel für dieses Sonderprogramm zur Verfügung stehen. Ansprechpartner ist und bleibt die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp
Bezirksstadträtin

 

Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.09.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Taina Gärtner

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