DS/1079/IV Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Unterkunftslösungen hat das Bezirksamt für die derzeit in der Gerhart-Hauptman-Schule lebenden Roma-Familien?
2. Warum ist das BA in dieser Angelegenheit bisher nicht tätig geworden?
3. Wann genau können die Familien mit einem Auszug bzw. Umzug rechnen?
Nachfrage:
1. In welcher Form bietet das Bezirksamt eine Rechts- und Sozialberatung für die Familien an?
Beantwortung Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1 – 3 / zu Nachfrage 1:
Bezüglich einer Lösung für die in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule lebenden Roma-Familien hat das Bezirksamt sich gestern verständigt, dass es vorrangiges Ziel ist, die Klärung des Status der Personen durch eine qualifizierte Arbeitsrechts- und Sozialberatung. Gegebenenfalls gehört dazu eine kurzfristige Unterbringung während einer Klärungsphase, wenn die Zuständigkeit hierfür geklärt ist. In erster Linie soll jedoch eine Anbindung an den Roma-Aktionsplan der Senatsverwaltung für Integration und der Senatsverwaltung für Soziales erfolgen. Für eine qualifizierte Arbeitsrechts- und Sozialberatung, ggf. eine kurzfristige Unterbringung von aktuellen Bewohnerinnen, sollen Mittel bereitgehalten werden.
Das Bezirksamt selbst verfügt, wie wir alle wissen, über keine eigenen Unterbringungsmöglichkeiten für die derzeitig in der Gerhart-Hauptmann-Schule lebenden Roma-Familien. Deshalb hat das Bezirksamt am 28. Januar auf eine Vorlage des Sozialamts darüber beraten, gemeinsam mit dem Senat zu prüfen, inwieweit hierfür bereits die geplante Notunterkunft mit Clearing-Auftrag aus dem Aktionsplan Roma genutzt werden kann. Dazu wurden und werden durch das Sozialamt derzeitig
Gespräche mit dem Arbeitsbereich der Beauftragten für Integration und Migration geführt.
Nach aktuellem Stand steht allerdings ein solches Angebot nicht vor einem unbestimmten Zeitpunkt im Frühjahr dieses Jahres zur Verfügung und es ist ebenso noch nicht 100%ig gesichert, ob dieses Angebot die betreffenden Familien aufnehmen würde. Und uns allen sollte klar sein, dass es sich hierbei um eine temporäre Unterkunft handelt, die an die Bedingung gebunden ist, dass eine Klärung der Ansprüche sofort erfolgen muss und wenn die Entscheidung gefallen ist lautet:
Es bestehen keine Ansprüche heißt es im Aktionsplan, dass man dann die Unterkunft wieder verlässt und sich vorher schriftlich mit Unterschrift dazu verpflichtet. Sobald aber, und das kommt nicht selten vor, Ansprüche durch Job-Center zum Beispiel anerkannt werden, besteht auch die Möglichkeit, eine Übernahme von Unterbringungskosten im Rahmen von KDU.
Aufgrund des unbestimmten Zeitpunkts der Errichtung einer solchen Notunterkunft mit Clearing-Funktion wurde im Bezirksamt darüber hinaus erwogen, in Friedrichshain-Kreuzberg, in Abstimmung mit dem Land, ein solches Angebot für die Familien aus der Reichenberger Straße bereits im Vorab zu organisieren. Zugleich wurde erwogen, eine Unterbringung außerhalb der Schule in Obdachlosenunterkünften nach ASOG zu organisieren. Hinsichtlich einer ASOG-Unterbringung zur Gefahrenabwehr bei bestehender bzw. drohender Obdachlosigkeit wäre aber zunächst zu prüfen, ob eine unfreiwillige Obdachlosigkeit gegeben ist und ob die Unterbringung nach ASOG der einfachste Weg zur Ablenkung von Obdachlosigkeit ist, also über einen kurzen Zeitraum Wohnungslosigkeit
überwunden werden kann.
Deshalb ist eine Hilfe nach ASOG an die Prüfung materieller Verhältnisse im Hinblick auf einen Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII oder an die Möglichkeit der Selbstzahlung gebunden. Zuständig ist dann der jeweilige Grundsicherungsträger, Sozialamt oder Job-Center, und die örtliche Zuständigkeit ist nach Geburtsmonat geregelt. Das Ganze ist gebunden an die Mitwirkung zur Überprüfung der Umstände, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Reichenberger Straße halten sich seit vergangenem Winter, also seit über zwölf Monaten in diesem Objekt auf. Seit diesem Zeitpunkt ist das Bezirksamt, hier insbesondere der fachlich für das Gebäude zuständige Bezirksstadtrat ununterbrochen tätig. Unterstützt wird er bisher insbesondere durch die für Integrationsfragen zuständige Beauftragte unseres Bezirks.
Das Bezirksamt wird nach der gestrigen Abstimmung mit einer qualifizierten Arbeitsrechts- und Sozialberatung für die Roma-Familien in der Reichenberger Straße einen Klärungsprozess gewährleisten, der sie dabei unterstützt, ein Arbeitsverhältnis zu begründen, Leistungsansprüche gegenüber dem Job-Center zu klären und damit die Übernahme von Unterbringungskosten zu sichern. Dazu gibt es ein Angebot sowohl der Agentur für Arbeit als auch des Job-Centers Friedrichshain-Kreuzberg und es haben bereits Gespräche mit einem Träger, der die Sozial- und Rechtsberatung durchführen will, stattgefunden.Dies wird den Familien eine klarere Perspektive bieten, was allein Grundlage für einen Auszug der Familie aus der Schule sein kann.
Ich betrachte damit auch die weiteren Fragen als beantwortet.
Herr Schemmel:
Herr Mildner-Spindler, Sie haben gesagt, die Leute sind da schon sehr lange, also über zwölf Monate. Noch mal die Frage: Die Leute, die dort ja raus wollen, wann können die
denn da eigentlich raus und wann wird denn dann die Zuständigkeit wahrgenommen, die es ja wohl gibt? Es gibt ja einige Familien, für die ist dieser Bezirk hier auch zuständig. Ja, ich glaube, das war eine Frage. Ich habe noch eine andere, aber das können wir mal gucken.
zu Nachfrage 2:
Ich überlege jetzt gerade, sehr geehrter Herr Schemmel, welcher der Nachfragen
ich nicht beantwortet habe.
Herr Schemmel:
Genau die.
Herr Mildner-Spindler:
Richtig. Richtig. Die Familien können dort raus, wenn geklärt ist, auf welcher Basis sie zukünftig wohnen können. Das dauert nicht 14 Monate, das wird bis Sommer diesen
Jahres zu klären sein. Wir können uns gerne noch mal gemeinsam und vielleicht auch in einer weniger strittigen Atmosphäre darüber austauschen … Ich habe Ihnen vorgetragen, was das Bezirksamt gestern miteinander beraten und beschlossen hat auf der Basis des Arbeitsstandes, den das Bezirksamt erreicht hat. Und die Familien können dort ausziehen, wenn es eine geklärte, sichere Perspektive gibt, die es ihnen ermöglicht, dort auszuziehen.
Herr Husein:
Meine Frage ist bestimmt einfacher zu beantworten: Wie viele Roma-Familien sind denn im Haus und wie viele Personen mit Roma-Angehörigkeit befinden sich insgesamt in dem Haus? Danke.
zu Nachfrage 3:
Mir liegt seit heute eine verlässliche Liste vor, wie viele Familien, Personen und
mit welchen persönlichen Daten sich in dieser Schule aufhalten. Ich halte es nicht für angebracht, das hier in der BVV öffentlich zu diskutieren, weil das auch eine Frage des Personenschutzes ist.
Herr Husein:
Aber die Anzahl kann man doch …, ich frage jetzt nicht nach den Namen.
Herr Mildner-Spindler:
Es sind elf Familien, ca. 50 Personen.
Herr Husein:
Dankeschön. War doch nicht so schwer.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.03.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Berna Gezik