Berlin (dpa/bb)

Berlin (dpa/bb) – Die Berliner Wasserpreise zählen zu den höchsten bundesweit, auch wegen ungünstiger Verträge des Landes mit den privaten Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe. Um Einsicht in diese Verträge wird seit Jahren gestritten. Am kommenden Dienstag (20. April) verhandelt das Landesverfassungsgericht über einen Antrag der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche auf Einsicht in sämtliche Senatsunterlagen zum teilweisen Verkauf der Wasserbetriebe an die Investoren RWE und Veolia. Dazu gehört der Konsortialvertrag einschließlich aller Nebenverträge.

Nach Gerichtsangaben umfasst das angeforderte Material rund 180 Aktenordner mit 90 000 Blatt. Eine vollständige Offenlegung hatte der Senat mit Verweis auf Geheimhaltungsinteressen der privaten Anteilseigner und des Landes abgelehnt.

Kosche hatte sich 2007 bereits den Konsortialvertrag anschauen dürfen, allerdings nur im vertraulichen Datenraum des Abgeordnetenhauses. Öffentlich über das sprechen, was sie gelesen hat, darf sie nicht. Einen weitergehenden Einsichtsantrag lehnte die Senatsverwaltung für Finanzen im Februar und Juni 2008 teilweise ab.

Der Senat argumentiert damit, dass seine Verhandlungsposition in Privatisierungsverfahren geschwächt würde, wenn Einzelheiten über Zugeständnisse an die Vertragspartner bei der Privatisierung der Wasserbetriebe bekannt würden. Aus seiner Sicht darf es keine Einsicht in Akten geben, die den Kernbereich exekutiver Verantwortung beträfen.

Kosche hat großes Interesse an den Gutachten und Stellungnahmen, die es in verschiedenen Senatsverwaltungen zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe gab. „Ich möchte wissen, welche Positionen hier vertreten wurden und ob der damalige Verkaufspreis angemessen war“, sagte die Grünen-Politikerin am Dienstag.

1999 hatten RWE und Veolia – ehemals Vivendi – vom damaligen CDU/SPD-Senat 49,9 Prozent der Geschäftsanteile erworben. Der Kaufpreis betrug 3,3 Milliarden D-Mark. Heute wird der Verkauf in der Berliner Politik überwiegend als Fehler angesehen. Der Senat hat mittlerweile das Bundeskartellamt eingeschaltet, um eine Senkung der Trinkwasserpreise zu erzwingen.

[Verfassungsgerichtshof]: Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin