Mit einem Antrag (Drucksache DS/0193/V) fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Bezirksamt auf, die Mieter*innen des sogenannten Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) am Kottbusser Tor vor Verdrängung und das NKZ dauerhaft vor Spekulation zu schützen. Dazu soll das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt werden, das bereits mehrmals erfolgreich im Bezirk zum Einsatz kam. Dazu erklären Julian Schwarze, Sprecher der BVV-Fraktion in Friedrichshain-Kreuzberg und Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management (B‘90/Die Grünen):

(Berlin, am 29.3.2017) „Friedrichshain-Kreuzberg hat das Vorkaufsrecht bereits drei Mal erfolgreich ausgeübt und vier Abwendungsvereinbarungen geschlossen. Damit sind wir Vorreiter für dieses Instrument, das bisher ausschließlich von Grünen Stadträten in den Bezirken genutzt wurde. Heftigen Angriffen der Immobilienlobby und deren Anwält*innen zum Trotz, werden wir weiterhin entschieden gegen die Verdrängung im Bezirk vorgehen“, sagt Stadtrat Schmidt.

„Wir wollen das NKZ vor Spekulation und die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung schützen. Dazu soll das Vorkaufsrecht genutzt werden. Der Bezirk braucht dafür aber zwingend die finanzielle Unterstützung und Rückendeckung des neuen Senats. Alleine kann der Bezirk das nicht stemmen. Die Bemühungen das NKZ anzukaufen, müssen gemeinsam zum Erfolg gebracht werden“, sagt Fraktionssprecher Schwarze. „Im Koalitionsvertrag auf Landesebene ist vereinbart, die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts zu ändern, um das Instrument nicht nur in Einzelfällen anwenden zu können. Es ist höchste Zeit, dass das umgesetzt wird. Mit der Einrichtung eines ausreichend ausgestatteten Ankaufsfonds, wie ihn die Grünen seit Jahren fordern, ist eine verstärkte Nutzung von Vorkaufsrechten und damit auch ein flächendeckenderer Abschluss von Abwendungsvereinbarungen möglich“, ergänzt Schwarze.

Hintergrund:

Das NKZ ist verschiedenen Berichten zufolge verkauft worden. Es hat Bedeutung für Kreuzberg und Strahlkraft über den Bezirk hinaus. Die Bezirksverordnetenversammlung will die Mieter*innen schützen. Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung des bezirklichen Vorkaufsrechts durch zur Verfügung stellen von Ressourcen und besseren Rahmenbedingungen vor.

Hier leben viele einkommensschwächere Bürger*innen unseres Bezirkes. Insbesondere nachdem das NKZ aus der Belegungsbindung gefallen ist, kann nur das Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet dauerhaft bezahlbare Mieten sichern und Sicherheit für die Mieter*innen bieten.

Unseren jüngsten Antrag zur Einrichtung eines Ankauffonds aus 2015 (DS/1845/IV) mit ausführlicher Begründung und Hintergrund finden Sie hier:  http://gruenlink.de/1c1b

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Bild: Kotti von Michael Scheinost am April 5, 2014