Im Sondergremium zur Teilprivatisierung hatten diesmal Bürger das Wort. Ein Artikel aus dem Neuen Deutschland von MARTIN KRÖGER.
Gewohnt lebhaft ging es gestern im Sonderausschuss zur Prüfung der Wasserverträge im Abgeordnetenhaus zu. Auch in der zweiten Sitzung des parlamentarischen Gremiums, das nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Wasser“ innerhalb eines Jahres die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe (BWB) prüfen soll, waren die Zuschauerplätze gut gefüllt.
Und diesmal hatten die Wasseraktivisten auch selber Rederecht: Zwei Vertrauensleute des Berliner Wassertisches waren von den Abgeordneten zu einer Anhörung geladen worden. Unter ihnen befand sich auch die ehemalige SPD-Abgeordnete Gerlinde Schermer. Sie fasste aus Sicht der Initiative fünf Forderungen zusammen, die sich aus dem erfolgreichen Volksentscheid ergeben: Dazu zählen unter anderem schriftliche Klarstellungen, dass die Teilprivatisierungsverträge zu den hohen Wasserpreisen geführt haben und zu verschiedenen juristischen Teilaspekten. Etwa, dass die Verträge das Demokratiegebot des Grundgesetzes verletzten.
Schermer betonte einmal mehr, dass die Rendite der privaten Investoren RWE und Veolia, die 1999 knapp die Hälfte der BWB erwarben, ursächlich für die hohen Trinkwasser- und Abwasserpreise in Berlin seien. „Bereits jetzt sind durch die Gewinnabführung jene 1,68 Milliarden Euro ausgezahlt worden, die die Privaten 1999 für ihre Anteile gezahlt haben.“ Sollte der Vertrag zwischen RWE/Veolia und dem Land Berlin, bis zum 31. Dezember 2028 laufen, würden die Privaten weitere „exorbitante“ Gewinne von 1,99 Milliarden Euro erzielen, hat Schermer errechnet. Die Aktivistin des Wassertisches forderte die Abgeordneten auf, die Verträge rückabzuwickeln. Beispielsweise mit einer Normenkontrollklage.
Die zweite Vertrauensperson des Berliner Wassertisches, Michael Bender, forderte ebenfalls eine juristische Prüfung der Wasserverträge. „Dieser Senat muss die öffentliche Debatte über Sinn und Rahmen der Wasserprivatisierung führen“, sagte der Umweltaktivist. Sichtung und Wertung der Verträge ist auch der Auftrag des Sonderausschusses. Ob er dies auch leisten kann, wird sich in den nächsten Sitzungen zeigen.