DS/0893/III

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Stimmt die Aussage einer Wohnungsamtsmitarbeiterin des Bezirks (Siehe Mieterecho Juni-ausgabe), dass alleine in Friedrichshain-Kreuzberg 2246 Haushalte vom Wegfall der öffentli-chen Förderung und daraus resultierenden Mieterhöhungen betroffen sind?

Ja.

2246 Wohnungen der Wohnungsbauprogramme 1985 bis 1997 sind vom Wegfall der An-schlussförderung betroffen. Die Zahl ist einer Auflistung entnommen, die dem Bezirk von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt wurde.

Der Wegfall der Anschlussförderung hat nicht zwingend Mieterhöhungen zur Folge, sondern schafft rechtlich die Möglichkeit, die Miete bis zur Kostenmiete (z.B. für die Reichenberger Straße 119 beträgt die Kostenmiete 11,86 EUR ) zu erhöhen. Da die Wohnungen auch nach Wegfall der Förderung weiter sozialer Wohnungsbau bleiben, kommt das BGB nicht zur An-wendung und der Mietspiegel hat keine begrenzende Wirkung. Je nach wirtschaftlicher Stabilität der Eigentümer kann von dieser Möglichkeit Gebrauch ge-macht werden.

2. Wie ist das Verhältnis von landeseigenen zu privaten Wohnungen bei den vom Ende der För-derung betroffenen Beständen?

Von den 2246 Wohnungen sind 331 Wohnungen Eigentum städtischer Wohnungsbaugesell-schaften. Die GSW wird dabei aber noch als städtische Wohnungsbaugesellschaft geführt.

3. Wie trägt der Bezirk Sorge dafür, dass den betroffenen MieterInnen Informationen über den Härtefallfonds der IBB (Investitionsbank Berlin-Brandenburg), welcher unter Umständen bis zu fünf Jahre einen Teil der Mietkosten übernimmt, zugänglich gemacht werden?

Die Information der Mieter kann nur durch den Fördergeber IBB (Investitionsbank Berlin) erfolgen. Die Bescheide über die Nichtgewährung der Anschlussförderung werden dort erlassen und haben bezogen auf die Miethöhe unterschiedliche Konsequenzen. Die Palette reicht von „keiner Mieter-höhung“ bis zur „Mieterhöhung“, immer in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Kraft der Woh-nungsunternehmen. Auch Konkurse der Unternehmen bei Wegfall der Anschlussförderung sind werden erwartet.

Die endgültigen objektbezogenen Konsequenzen des Wegfalls der Anschlussförderung sind durch die Bezirke nicht einzuschätzen, da die IBB im Auftrag des Landes verschiedene Wege der Scha-densbegrenzung geht. So sollen u. a. Sanierungen durch Schuldenerlass der offenen Kredite die wirtschaftliche Stabilität der Eigentümer sichern.

Durch das Wohnungsamt des Bezirkes werden nachfragende Mieter beraten, gegebenenfalls werden verfahrensrelevante Tatsachen aufgeklärt.

Nachfragen:

1. Sollte es bereits Informationsmaterial geben, ist dieses auch mehrsprachig vorhanden?

Informationsmaterial des Bezirkes gibt es aus den oben genannten Gründen nicht. Die Bereit-stellung von Informationen ist im Erlebensfall durch die IBB abzusichern.

2. Gibt es hinsichtlich drohender „Zwangsumzüge“ Gespräche mit dem Jobcenter, um die Situa-tion zu entschärfen und nach Lösungen zu suchen, wie Betroffene weiterhin in den Wohnun-gen verbleiben können?

IBB= Investitionsbank Berlin (nicht Berlin Brandenburg) Durch die IBB werden in den Härtefällen auch Umzugskosten übernommen. Ein unbegrenzter Verbleib in den Wohnungen ist wirtschaftlich kaum vorstellbar, denn im Extremfall würden die vom Land eingesparten Aufwandsentschädigungen direkt durch die vom Land geleisteten „Kosten der Unterkunft“ ersetzt. Die Abfederung durch die Gewährung von Mietausgleich und Umzugskostenhilfe für vom Wegfall betroffene Mieter schafft die Zeit eine andere angemes-sene Wohnung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Kalepky Dez BWI

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.08.08

B’90/Die Grünen Frau Taina Gärtner,

(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)