In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche über die Auswirkungen und die Einnahmen aus der Vermietung der Fassade der Charité für Werbezwecke.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Charité – Universitätsmedizin Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben.
1. Soll die Fassade des Bettenhochhauses der Charité renoviert werden?
Zu 1.: Die Fassade des Bettenhochhauses muss saniert werden. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2008 / 2009 vorgesehen aber noch gesperrt.
2. Wann werden die Sanierungsmaßnahmen an der Fassade des Bettenhochhauses der Charité beginnen, und seit wann hat die Fassade ein Gerüst, und zu welchem Zweck?
Zu 2.: Für die Maßnahme wurde eine EU-weite Ankündigung eines begrenzt offenen Realisierungs- wettbewerbs mit vorgeschaltetem Bewerbungs- verfahren veröffentlicht. Bei planmäßigem Verlauf hätte 2007 mit bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden können. Derzeit ruht das Verfahren wegen der noch ausstehenden Freigabe der Mittel. Eine entsprechende Vorlage zur Aufhebung der Sperre ist in Vorbereitung. Die Rüstung steht seit Februar 2007 und wurde damals errichtet, weil Gefahr im Verzuge war: Herabfallende Fassadenteile stellten eine Gefahr für Leib und Leben der Passanten und Patienten dar.
Von der Rüstung aus werden jetzt lose, personen- gefährdende Fassadenteile abgesammelt und bauliche Untersuchungen sowie Inspektionsgänge vorgenommen. Da zur Gefahrenabwehr andernfalls Sicherheitsnetze erforderlich wären, ist es weiterhin sinnvoll, das Gerüst mit Riesenpostern abzudecken und dadurch zugleich Einnahmen zu erzielen, die zur weiteren Renovierung des Bettenhochhauses verwandt werden können.
3. Wann sollen die Sanierungsmaßnahmen an der Fassade des Bettenhochhauses der Charité abgeschlossen sein?
Zu 3.: Aufgrund der unter 2. dargestellten, ausstehenden Freigabe der Mittel verzögert sich die Sanierungsmaßnahme. Die Maßnahme sollte nach ursprünglicher Planung 2011 abgeschlossen sein.
4. Seit wann gibt es einen Werbevertrag für das Bettenhaus, und für welchen Zeitraum ist dieser abgeschlossen? Soll es Folgeverträge geben?
Zu 4.: Einen Pachtvertrag gibt es seit dem 1.2.2007. Er gilt so lange wie die Baugerüste mit Postern belegt werden können.
5. Wie werden Kosten und Nutzen des Werbevertrages von der Medizinischen Leitung der Charité bewertet?
Zu 5.: Kosten und Nutzen stehen in einem für die Charite sehr vorteilhaften Verhältnis.
6. Ist ein ausreichender Heilschlaf aller PatientInnen sichergestellt, wenn die Werbeträger bis 23:00 Uhr an der Fassade angestrahlt werden?
Zu 6.: Die Charité fördert selbstverständlich einen ungestörten Schlaf der Patienten, soweit es die notwendigen Maßnahmen der Pflege und Behandlung und teilweise auch die Unterbringung in Mehrbettzimmern zulassen.
Bei subjektiv empfundener Störung durch Beleuchtung werden zusätzliche Abdunklungs- maßnahmen im jeweiligen Zimmer angeboten. Der Schlaf der Patienten ist gewährleistet oder zumindest nicht durch die Bestrahlung bis 23.00 Uhr zusätzlich beeinträchtigt.
7. Besteht die Gefahr, dass sich PatientInnen, die auf der Psychosomatischen Abteilung der Charité behandelt werden, durch die tagsüber auftretende Verdunkelung durch die Werbeträger besonders beeinträchtigt fühlen, und dies möglicherweise ihren Heilungsprozess verzögert?
Zu 7.: Die Poster bestehen aus einem Gitternetz- gewebe, das nur wenig Licht absorbiert – im vergleichbarem Umfang wie Sicherungsnetze, die die Charité andernfalls zur Gefahrenabwehr anbringen müsste.
8. Wie viele Beschwerden von PatientInnen/anderen Personen liegen dem Senat, der Charité oder der Patientenbeauftragen über die Auswirkungen der Verdunkelung tagsüber durch die Werbeplane und die nächtliche Beleuchtung der Fassade vor?
Zu 8.: An die Charité sind über den zuständigen Patientenfürsprecher nur sehr wenige Beschwerden herangetragen worden; die Anzahl liegt im niedrigen einstelligen Bereich.
Berlin, den 20. März 2008
In Vertretung
Dr. Hans-Gerhard Husung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung