DS/1776/IV Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Berichte häufen sich, dass es zunehmend zu Verzögerungen bei Baumaßnahmen kommt, weil die notwendigen Genehmigungen für die Sondernutzung von Straßenland durch z.B. Baufahrzeuge seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde nur mit großer Verzögerung ausgestellt werden. Was tut das Bezirksamt, um dieses Problem zu lösen?

2. Welche Aufgaben übernimmt das Ordnungsamt bei Großveranstaltungen bzw. großen
Straßenfesten wie z.B. dem MyFest?

3. In welchem Zeitraum war das Ordnungsamt rund um das MyFest am 1. Mai 2015 im
Dienst?

Nachfrage:

1. Wird aus anderen Bezirken Amtshilfe beantragt, um bei Veranstaltungen ausreichend Ordnungsamts-Mitarbeiter einsetzen zu können?

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

zu Frage 1:
Die Sondernutzungserlaubnisse für Baustellen werden durch das SGA erteilt, Straßen-
und Flächenamt. Zuständig für die Sicherung von Arbeitsstellen ist die beim Ordnungsamt
angesiedelte Untere Straßenverkehrsbehörde. Dieser Aufgabenbereich ist mit zwei Arbeitsplätzen ausgestattet und sehr spezialisiert. Eine Mitarbeiterin befindet sich aktuell in Elternzeit, so dass momentan ein personeller Engpass besteht, weil wir nur eine Person haben.

Aufgrund der speziellen Kenntnisse, die dieser Aufgabenbereich erfordert, ist eine kurzfristige Besetzung des Arbeitsplatzes nicht möglich. Um die eingehenden Anträge noch zeitnah bearbeiten zu können, wurde eine Mitarbeiterin eines anderen Bereiches des Ordnungsamtes zur Unterstützung angelernt und übernimmt jetzt einfache Tätigkeiten, um dort zu entlasten. Eine Auszubildende ist gleichfalls eingesetzt und unterstützt ebenfalls an den Tagen, wo sie nicht in der Berufsschule ist.

Auf die verzögerte Bearbeitung wurde auf den Internetseiten des Ordnungsamtes hingewiesen und im Einzelnen, wenn ein Antrag kommt, gibt es dann eine Eingangsbestätigung mit diesem entsprechenden Hinweis. Als zusätzlichen Service haben wir ja dem Antragsteller noch mitgeteilt, dass sich die Straßenverkehrsbehörde, soweit eine Bearbeitung erst im Anschluss an das ursprünglich geplante Ausführungsdatum möglich ist, nach erfolgter Antragsprüfung unaufgefordert bei den Antragsstellern meldet und eine Terminierung der Ausführung erbittet. Anders können wir das nicht regeln.

Darauf wird dann sofort eine straßenverkehrliche Anordnung verteilt. Wir versuchen,
diesen Bereich umzustrukturieren, weil es in der Tat, was eben als Zwischenruf kam, wenn
es zu Ausfallzeiten kommt z.B. durch Krankheit, weniger durch Urlaub, das kann man regeln… auch mit der Mitarbeiterin, die sich in Elternzeit befindet, aber gerade bei Krankheit ist es ein großes Problem, weil diese spezialisierte Aufgabenwahrnehmung die kriegen wir auch nicht einfach von anderen Bezirken in unserem Bezirk, sozusagen im Rahmen von der Personalüberstellung oder wie auch immer, kompensiert.

Das kriegen wir auch deswegen nicht kompensiert, das ist so, weil auch andere  Straßenverkehrsbehörden in den Innenstadtbereichen offensichtlich, ich will nicht
sagen, die gleichen aber ähnliche Probleme haben. Letztendlich ist es auch eine Schwierigkeit des Personalbestandes, den das Ordnungsamt in diesem Bereich hat und das sind natürlich auch Schwierigkeiten, die wir durch die Haushaltsvorgaben des Landes Berlins und die entsprechenden personellen Vorgaben leider auch haben. Im Augenblick ist das alles, was ich dazu sagen kann. Also wir versuchen es zu ändern, aber die Dinge brauchen leider immer etwas Zeit.

zu Frage 2:
Ja, bei Großveranstaltungen auf öffentlichem Straßenland, von denen wir ja einige
haben, ist insbesondere bedeutsam, dass angeordnete temporäre Halteverbote eingehalten und Verstöße geahndet oder bzw. die Fahrzeuge dann auch beseitigt werden, daher ist es vor allem der Außendienst des Ordnungsamtes, häufig mit einer durchaus nicht unerheblichen Kräfteanzahl, die in solchen Straßenveranstaltungen auch eingebunden sind. Außerdem wird dieses Personal auch darauf achten soweit möglich, dass eben unzulässige Sondernutzung, die immer gerne im Rahmen von Festen natürlich und gerade bei Großveranstaltungen stattfinden, dass diese Flächenüberschreitungen
dann auch geahndet werden bzw. unterbunden werden.

Die Erlaubnisse der Veranstaltungen erhalten in der Regel immer sehr viele Nebenbestimmungen. Das ist schon fast ein eigener Katalog an den Bestimmungen. Die, die hier so etwas durchführen, die wissen das. Und die Kontrollen dieser Nebenbestimmungen die werden gemeinsam mit Polizei und Ordnungsamt versucht zumindest zu kontrollieren, aber der Katalog – wie gesagt – ist in der Regel etwas umfangreich und die Veranstalter setzen bei Großveranstaltungen, auch private, ihre
eigenen Sicherheitsdienste ein. Auch die sind angehalten, diese Nebenbestimmungen mit zu prüfen.

Beim MyFest kommt die Besonderheit hinzu, dass aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes ein Glasflaschen- und Getränkedosenverkaufsverbot im Festgebiet und in einem definierten Bereich darüber hinaus existiert. Die Einhaltung dieses Verbots wird gezielt mit LKA, also Landeskriminalamt, und mit Ordnungsamt und mit Unterstützung von allgemeinen Polizeikräften kontrolliert. Verstöße werden, ggf. auch Schließung der betreffenden Betriebe zumindest bis 15:00 Uhr kann man wohl so sagen, konsequent geahndet, solange die Übersichtlichkeit noch besteht. Also, sie werden konsequent geahndet. Praktischerweise habe ich das beim MyFest erlebt, was nach 14:00 Uhr dann langsam so losgeht, also insofern… würde ich das mal ein bisschen relativieren, ob danach noch genauso vorgegangen werden kann, wie in der Zeit vorher.

zu Frage 3:
Rund um das MyFest waren Mitarbeiterinnen des Außendienstes des Ordnungsamtes
mit der Umsetzung von mehreren 100 Fahrzeugen, habe jetzt die genaue Zahl nicht, aber es sind auf jeden Fall über 100, von 05:00 Uhr bis 13:15 Uhr beschäftigt. Die Umsetzung des Gewerbe- und Flaschenkonzepts wurde durch das LKA gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamts in der Zeit von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr verfolgt.

Es wurden mehrere 1.000 Glasflaschen konfisziert, darunter die komplette Ladung von 2 Lkw. Wir haben also geschätzt das sind 9.000 irgendwie was um die 9.000 Flaschen und Getränkedosen und die wurden in den Asservatenkammern des Ordnungsamtes hinterlegt, zum Teil auch hier im Gebäude… aber wir mussten zu dem Zweck extra bei Zapf etwas anmieten und das ist so, dass natürlich die Eigentümer bekannt sind, weil
Konfiszierung… da haben wir in der Regel auch immer einen Eigentümer und diese Eigentümer sind aufgefordert, jetzt ihre Ware wieder abzuholen und die werden natürlich dann auch entsprechend bebußt und… so dass auch für das Ordnungsamt auch keine Kosten entstehen werden.

Wenn sie das nicht abholen, die Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Wir haben vor zwei, zweieinhalb Jahren mal so eine Aktion gemacht, da wurde es dann an soziale Vereine übergeben, aber nicht Alkohol… nicht den Alkohol, das war etwas anderes. Mit dem Alkohol müssen wir anders umgehen. Also ich habe da irgendwie noch nicht so… nicht so wirklich eine Idee.

zu Nachfrage 1:
Ja, das haben wir mehrfach gemacht. Wir haben auch Unterstützung bekommen von Herrn Staatssekretär Statzkowski. Das wurde mal diskutiert vor mehreren Jahren bei der Senatsverwaltung für Inneres in den Runden und hier haben wir uns dann überlegt gemeinsam vielleicht, aber mit der Unterstützung auch des Staatssekretärs nochmal, die Bezirke zu motivieren, uns Personal zur Verfügung zu stellen. Das ist in Einzelfällen auch gelungen, die wurden dann auch entsprechend gewürdigt auch mit einer Flasche Kreuz-Neroberger… so irgendwie für diesen Einsatz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und es war eigentlich auch eine ganz gute Zusammenarbeit.

Aber das ist nicht in Größenordnung… das muss man sich jetzt nicht vorstellen, dass
da 20 zu motivieren gewesen wären, es waren also deutlich unter 10 und insofern war das auch immer die Frage, wer kommt da und wer hat welche… von der Ausbildung her welche Kompetenzen.

In diesem Jahr war es eigentlich nicht notwendig, weil hier sich etwas verändert hat, weil hier nämlich das LKA gesagt hat, dass sie mir ihren Kräften, mit ihren Teams, die sie haben, diese Aufgabe mit übernehmen können und solange ich zumindest auf dem MyFest war und ich habe danach nicht gehört, dass es anders gewesen ist, hat das auch relativ gut funktioniert, so dass wir hier letztendlich keine Mitarbeiter des Ordnungsamtes einsetzen mussten.

Herr Schwarze:
Sie haben eben bei Frage 2 bzw. 3 ausgeführt, dass das Ordnungsamt auch zuständig
ist für die unzulässige Sondernutzung außerhalb des Festgebietes, um das so zu sagen,
wenn ich mir das richtig jetzt notiert habe. Daraus würde mich jetzt die Frage interessieren, weil Sie auch im Ausschuss vor dem MyFest berichtet hatten, dass gerade das Ziel des Ordnungsamtes ist in diesem Jahr, auch die Feste darum herum möglichst zu unterbinden, weil das ja regelmäßig Probleme mit den Anwohnenden gibt. Wenn das Ordnungsamt dann, wie ich jetzt in Ihren Ausführungen entnommen habe, ganz lange im Einsatz war, wurde dann außerhalb des Festgebietes auch nichts untersagt oder wie wurde damit umgegangen?

Herr Dr. Beckers:
Also Herr Schwarze, wenn Sie gehört haben, von 05:00 bis 13:50 Uhr waren die Mitarbeiter des AODs unterwegs, danach nicht mehr, das ist richtig. Das ist auch ein freiwilliger Dienst, man wird ihn sicherlich auch anordnen, das können wir dann mit dem Personalleiter auch gemeinsam klären, aber letztlich und endlich ist es ein freiwilliger Dienst und das ist auch wichtig, dass es freiwillig ist, weil es doch Belastungen sind, die am 1. Mai auftreten.

Richtig ist, dass es uns nicht gelungen ist, das sage ich hier auch ganz offen, mit dem Ordnungsamt tatsächlich ein größeres Gebiet um das 1.Mai-Fest herum in den Griff zu bekommen und die Vielzahl von nicht genehmigten Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, ich erinnere auch an den Görlitzer Park, ist mir durchaus klar, in den Griff zu bekommen, aber selbst die Polizei scheint auch in einigen Punkten große Probleme gehabt zu haben, das in den Griff zu kriegen. Also die Vorstellung auch, ich sag mal Görlitzer Park, weil das ja so ein besonderer Bereich ist, das hier ein Mitarbeiter
zwei, drei oder vier tatsächlich die Partyszene im Görlitzer Park verscheuchen können oder daran hindern können oder was auch immer man sich da vorstellen mag… ohne Polizeiunterstützung im größeren Umfang ist schlichtweg nicht möglich.

Ich habe die Polizei gebeten, hier tätig zu sein und… ja, das Ergebnis ist leider wohl auch so, dass auch die Polizei mit diesem illegal vergrößerten Festgebiet einige Probleme hat.

Herr Müller: Kann das sein, dass es auch zum Teil daran liegt, dass im Ordnungsamt die Mitarbeiter sich nicht auf die eigentlich die anwohnerstörenden Dinge konzentriert haben, sondern stattdessen Ordnungswidrigkeiten bei den Gewerbetreibenden aufgeschrieben haben. Ich meine, klar, das Land Berlin braucht Geld und die Bußgelder tragen da bestimmt etwas zu bei.

Herr Dr. Beckers:
Tja, Herr Müller. Also, es gibt im Vorfeld des 1. Mai, wenn Sie darauf anspielen, im Vorfeld des 1. Mai… das gibt es schon seit einigen Jahren auch mit diesem Konzept, Glasflaschenverkaufsverbot. Besuche, bei denjenigen, die sehr gerne auch an einem Sonntag oder einem Feiertag illegal geöffnet haben, die werden im Vorfeld informiert, dass am 1. Mai, wie an anderen Feiertagen oder Sonntagen, sie nach dem Ladenöffnungsgesetz zu schließen haben und das wird in der Tat im Vorfeld des 1. Mai regelmäßig gemacht, auch vor dem Hintergrund, dass gerade auf diesen Stellen kein Glasflaschenverkauf stattfindet. Als wir das nämlich nicht gemacht haben, war das der Fall und es wurde reichlich verkauft. Die Mitarbeiter des Außendienstes machen das im Vorfeld des 1. Mai.

Am 1. Mai selber, das habe ich ja gerade versucht darzustellen, sind sie mit Umsetzung von hunderten von Fahrzeugen beschäftigt, damit das 1. Mai-Fest überhaupt stattfinden kann.

Herr Müller:
Demnach ist die Information also unzutreffend, dass ein Bäcker am 1. Mai für den
Verkauf eines Brotes an einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Bußgeld zahlen musste?

Herr Dr. Beckers: Also Herr Müller, den Fall würde ich gerne von Ihnen mal etwas genauer geschildert bekommen, mir ist er nämlich nicht bekannt, deswegen kann ich ihn auch dementieren, ob ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes am 1. Mai in einem Laden ein Brot gekauft hat und das dann bebußt hat… also, weiß ich nicht.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.06.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze

Dateien