SA/300/IV Schriftliche Anfrage

Zur aktuellen Umsetzung des Bonusprogramms an den Schulen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg .10.2015
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Bezirksstadtrat
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – regionale Schulaufsicht – wie folgt:

1. Wie werden die Mittel von den Schulen, die an den Bonusprogramm teilnehmen, eingesetzt?

2. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Projekte, die aus den Mitteln des Programms finanziert werden sollten, sind bereits von den Schulen umgesetzt?

Bitte entnehmen Sie dies der Tabelle (Anlage 1)

3. Welche Schwierigkeiten treten bei der Umsetzung des Programms auf?

Die Schulen benötigten im ersten Jahr des Programms recht viel Zeit, um Zielstellungen zu entwickeln und die vertraglichen Voraussetzungen in Eigenverantwortung zu schaffen. Schulen, die bereits Kooperationspartner hatten oder klare Zielvorstellungen, konnten Vorhaben schnell umsetzen.
Diese Schwierigkeit war zu erwarten und wurde mit Unterstützung der regionalen Schulaufsicht überwunden. Der Unterstützungsbedarf der Schulen ist höchst unterschiedlich, einige agieren bereits äußerst souverän und selbständig, andere benötigen viel Unterstützung.

Mit den Schulleitungen steht die Fachgruppe Bonus-Programm ebenfalls in einem engen Austausch. Es erfolgten Workshops und Beratungen zu den Zielstellungen und Zielvereinbarungen, zu den Vertragsabschlüssen und der Abwicklung der Verträge und zu Vergaberichtlinien bei Sachmitteln. An der Weiterentwicklung der Verfahren wird laufend gearbeitet mit dem Ziel eine bedienfreundliche Mittelbereitstellung für die Schulen zu schaffen.

4. Wie hoch ist der bürokratische Aufwand für die Schulen?

Der erhöhte Verwaltungsaufwand durch das Programm und die teilweise neuen Aufgaben führen zu mehr Belastungen der Schulleitungen. Eine AG Harmonisierung in der Senatsverwaltung ist eingerichtet, um die Verfahren der unterschiedlichen Bereiche wie Ganztag, Bonus-Programm, Honorarverträge im PKB-Bereich (Personalkostenbudgetierung) anzupassen und dadurch Verwaltungsprozesse zu erleichtern.

Vorschläge und kritische Hinweise von den Schulleitungen werden aufgenommen und das Verfahren laufend angepasst. Dazu dient auch die AG „Kritische Schulleiter im Bonus-Programm“, die z.B. die Entwicklung der Zielvereinbarungen kritisch begleitete.

5. Konnten die Schulen die Mittel, die ihnen jährlich zur Verfügung stehen, tatsächlich
abrufen?

6. Wenn ja, welche Schulen konnten in welcher Höhe die Mittel aus dem Programm abrufen?

Jede der Schulen hat jährlich ein Budget zur Verfügung, über das eigenverantwortlich von der Schule Mittel eingesetzt werden. In der Tabelle (Anlage 2) ist der Mittelabruf 2014 bzw. 2015 mit Stand Ende September im Vergleich abzulesen.

7. Wenn nein, welche Schulen konnten aus welchen Gründen die Mittel nicht abrufen?

Da die Schulen die Mittel eigenverantwortlich einsetzen kann hierzu keine Aussage gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.10.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Gülten Alagöz

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