So lautete im Februar eine Twitter-Nachricht von mir. Auslöser dafür waren die Vorfälle an der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik Berlin. Seit Herbst 2019 häuften sich Meldungen von Schüler*innen und Ehemaligen dieser Schule, welche demütigende und physisch und psychisch verletzende Vorfälle im Rahmen des pädagogischen Alltags an der Schule beschrieben.
Während die zuständige Senatsverwaltung aus meiner Sicht diese Meldungen nicht ernst genug nahm, habe ich mich gemeinsam mit meinen Koalitionskolleginnen und Vertreter*innen aus der Schülerschaft über die Vorfälle und den pädagogischen Alltag an der Schule ausgetauscht. Die nachvollziehbar dargestellten Methoden von systematischem Drill, Mobbing und Bodyshaming spielen dabei eine zu große Rolle, als dass diese mit unseren Vorstellungen von Kinderschutz zu vereinbaren wären.
Die Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik definiert sich als „leistungsorientierte Eliteschule“ und stellt dank großzügiger Zuwendungen aus den vergangenen Landeshaushalten einen der modernsten und am besten ausgestatteten Campus für Ballett- und Artistikausbildung in der Bundesrepublik dar. Doch wie weit darf Elite gehen? Welchen Preis dürfen/müssen Kinder dafür zahlen? – Meine Koalitionskolleginnen und ich sind uns einig: nicht den einer von Schmerzen, Pein und Aufopferung geplagten Kindheit.
Diese Vorfälle zeigen uns wieder auf, wie wichtig es ist, den Kinderschutz rechtlich bindend im Schulgesetz zu verankern. Denn während Träger der freien Jugendhilfe, also Kitas, Familienzentren und Jugendeinrichtungen Berlins jetzt schon verpflichtet sind, Kinderschutzkonzepte an ihren Einrichtungen umzusetzen, liegen diese Maßnahmen an Schulen in deren freiem Gestaltungsrahmen.
Ein entsprechendes Fachgespräch im Abgeordnetenhaus im Dezember 2019 hat ergeben, dass nur einige wenige Schulen Berlins die Kapazitäten aufbringen, ein solches Schutzkonzept zu erarbeiten. Das wollen wir nun ändern.
Unsere Forderung: Kinderschutzkonzepte an allen Schulen Berlins
Schulen sollen in Zukunft per Schulgesetz dazu verpflichtet werden in enger fachlicher Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal individuelle Schutzkonzepte zu erarbeiten. Diese sollen Maßnahmen der Prävention und der Intervention beinhalten, welche sowohl innerinstitutionell, also den Schutz innerhalb einer Einrichtung, als auch außerinstitutionell wirken sollen – und damit auch den Schutz bei einer möglichen Gefährdung durch das direkte Umfeld des Kindes erfassen.
Innerschulische Beschwerdesysteme mit entsprechend geschultem Personal gilt es systematisch aufzubauen. Denn oben genanntes Fachgespräch hat uns aufgezeigt, dass viele Vorfälle leider erst wahrgenommen werden, wenn sie in ihren weitreichenden Folgen schon geschehen sind. Die Warnsysteme greifen zu spät. So wie an der Ballettschule.
Wir sind unseren Kindern eine sichere und geborgene Kindheit schuldig. Auch innerhalb von Elitekreisen. Deshalb ist, neben Aufarbeitung und Aufklärung der geschehenen Vorfälle, die rechtliche Einbindung des Kinderschutzes im Schulgesetz unser größtes Anliegen.
Marianne Burkert-Eulitz, Abgeordnete, für den Stachel 04/2020