DS/0899/III
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Werden an alle Aids-Kranken, die ALG II beziehen und einen monatlichen Mehrbedarf von 24 € beantragen, dieser auch ausgezahlt?
Gem. § 21 SGB II steht bestimmten Personengruppen ein Mehrbedarf zu, u.a. für Personengruppen, denen Mehrbedarf auf Grund kostenaufwendiger Ernährung besteht. Für HIV-infizierte/AIDS-kranke Menschen ergibt sich nach der bestehenden Arbeitsanweisung ein Mehrbedarf i.H.v. 25,56 € monatlich. Die Zahlung erfolgt, wenn der Anspruch glaubhaft nachgewiesen wird (ärztliche Bescheinigung).
1.Wie viele Personen sind davon betroffen?
Eine statistische Datenerhebung durch das Jobcenter gibt es in diesem Bereich nicht, da es sich um hochsensible Daten handelt.
2.Wie viele an Aids erkrankte Personen insgesamt sind im Bezirk registriert?
Die HIV- Infektionen bzw. Aids ist eine anonym zu meldende chronische Erkrankung. Eine Erfassung bzw. Registrierung, wie viele Personen im Bezirk davon betroffen sind, gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.08.08
B’90/Die Grünen Herr Günter Schumacher,
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)