SA/342/IV Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für
die Boxhagener Str. 26 seit Juni 2015 beantragt und auf welcher Rechtsgrundlage wurden
diese wie beschieden bzw. beantwortet?

Im angefragten Zeitraum wurden keine Baumaßnahmen beantragt und/oder durch das Bauaufsichtsamt beschieden.

Seit Juni 2015 wurden keine Genehmigungsanträge für erhaltungsrechtliche genehmigungspflichtige Baumaßnahmen (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) für das o.g. Grundstück gestellt. Es erfolgte nach diesem Zeitraum ebenfalls kein Stellungnahmeersuchen durch den Fachbereich Bauaufsicht an das Team Milieuschutz im Rahmen bauordnungsrechtlicher genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen.

2. Stehen beantragte Baumaßnahmen noch zur Bearbeitung aus?

Nach den zuletzt für das Grundstück im Jahr 2013 beantragten und erhaltungsrechtlich im Baugenehmigungsverfahren zugestimmten Baumaßnahmen wurden keine weiteren Baumaßnahmen beim Team Milieuschutz beantragt. Es stehen daher keine beantragten Baumaßnahmen beim Team Milieuschutz zur Bearbeitung aus. Es liegen der Bauaufsicht derzeit keine Anträge zur Bearbeitung vor.

3. Welche Nutzungen der Wohnungen bzw. Etagen sind in der Boxhagener Str. 26 derzeit
zulässig bzw. genehmigt?

Zulässige Nutzungen:

EG: Gaststätte, Foyer
1.OG und DG: Hotel
2.OG – 4.OG: Wohnen; kein Gewerbe

Erhaltungsrechtlich zulässig bzw. im Baugenehmigungsverfahren zugestimmt wurde einer Nutzung des Erdgeschosses als Gewerbe, des 1. Obergeschosses und des Dachgeschosses als Hotelnutzung sowie im 2., 3. Und 4. Obergeschoss einer Wohnnutzung.

4. Sind Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden? Wenn ja: wann und wie wurden
diese beschieden (bitte mit Datum angeben)?

Es sind keine Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden.

5. Wurden seitens des Eigentümers Anträge auf Zweckentfremdung gestellt? Wenn ja:
welche Art der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurde der Antrag beschieden?

-Antrag auf Leerstand wegen Sanierungsarbeiten am 15.06.2015 durch den Eigentümer des Hauses Boxhagener Str.26/Simon-Dach-Str.46 der K3 Property GmbH

-Genehmigung des Leerstandes mit Bescheid vom 09.09.2015 bis zum 31.12.2015

-Antrag auf Verlängerung des Leerstandes am 28.01.2016

-Genehmigung des Leerstandes verlängert mit Bescheid vom 12.02.2016 bis zum 31.03.2016 Der Leerstand ist seit dem 1.2.2016 beendet. Mieter alle 18 Wohnungen ist ab 1.2.2016 die Zalando SE. Untermietverträge dürfen nur zum Zweck der Wohnnutzung abgeschlossen werden. Die Untermietverträge werden vom Wohnungsamt zur Prüfung angefordert.

6. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung (z.B. Leerstand) abgelehnt wurden: welche
Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, die betroffenen Wohnungen wieder dem
Mietmarkt zuzuführen und bis wann ist damit zu rechnen?

Entfällt.

7. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung positiv beschieden wurden: Welche Gesetzesänderungen in welcher Zuständigkeit wären notwendig, um solche Zweckentfremdungen wirksam zu unterbinden?

Keine.

8. Verfügt das Bezirksamt über ausreichend Personal um das Zweckentfremdungsverbotsgesetz durchzusetzen?

Mit der Abordnung von 4 Dienstkräften von der Senatsverwaltung zu unserem Bezirk gehen wir davon aus, dass das Personal für die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetz ausreicht.

9. Falls nein: Welche Personalengpässe bestehen und aus welchen Gründen? Insbesondere: Wurden ausreichende Stellen vom Senat genehmigt? Konnten diese aus bestimmten Gründen nicht besetzt werden? Welche Regelungen wären notwendig, um eventuell offene Stellen schneller besetzen zu können?

Siehe Antwort zu 8.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat

Friedrichshain-Kreuzberg, den 06.06.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteler: Andreas Weeger

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