Die Bezirksgruppe von Friedrichshain-Kreuzberg hat am 12. Juni 2007 einem Antrag auf Einberufung einer Sonder-BK zugestimmt, auf der die Verlängerung des ISAF-Mandates diskutiert werden soll.
Der Antrag im Wortlaut
Der Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg (Berlin) beauftragt den Geschäftsführenden Ausschuss (Kreisvorstand), sich nach §11 (5) der Satzung des Bundesverbandes von Bündnis 90/Die Grünen für die Einberufung einer außerordentlichen Bundesversammlung (Sonder-BDK) vor der im Bundestag anstehenden Entscheidung über eine Mandatsverlängerung bzw. ein neues Mandat der Bundeswehr in Afghanistan einzusetzen.
Begründung:
Bei Bündnis 90/Die Grünen sollte es geübte Praxis sein, in möglichst umfassender Repräsentativität die Entscheidungsfindung der Bundestagsfraktion zu Auslandseinsätzen vorzuprägen. Mit der Zustimmung zum Tornado-Einsatz in Afghanistan wurde von einer Mehrheit des Bundestagsfraktion dem Willen der bündnisgrünen BDK, sich gegen Bundeswehreinsätze im Süden Afghanistans einzusetzen, nicht entsprochen. Der Länderrat ist für die nach wie vor grundlegenden Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr kein ausreichend repräsentatives Gremium. Die Sonder-BDK soll den geplanten Länderrat ersetzen und sich nur mit diesem Tagesordnungspunkt befassen. Die Sonder-BDK soll die reguläre BDK nicht ersetzen.
Grundkonsens von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Auszug): 1.6. GEWALTFREIHEIT (43) Gewaltfreiheit ist ein grundlegendes Prinzip unserer politischen Ethik. (48) Militärische Gewalt […] stellt eine generelle Bedrohung dar. Krieg und Kriegsdrohung mit solchen Waffen ist schlimmste, illegitime Gewalt. Deshalb streben wir eine umfassende Abrüstung und Entmilitarisierung der Gesellschaft an und lehnen Krieg als Mittel der Konfliktlösung ab. _____________________ Satzung des Bundesverbandes (Auszug): § 6 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER (2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, 1. den Grundkonsens von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die in den Programmen festgelegten Ziele zu vertreten. 2. die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane anzuerkennen, § 11 DIE BUNDESVERSAMMLUNG (5) Eine außerordentliche Bundesversammlung ist einzuberufen (…) 4. Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder der Bundespartei oder eines Zehntels der Kreisverbände. ____________________ Für eine erfolgreiche Afghanistan-Politik! Friedenssicherung braucht ein politisches Konzept. Beschlossen auf der 26. Bundesdelegiertenkonferenz 1.-3. Dez. 2006, Köln (Auszug)
„(…) Bündnis 90/Die Grünen fordern deutliche Kurskorrekturen in der deutschen und internationalen Afghanistanpolitik. Sonst könnte auch aus dem Einsatz von ISAF im Süden und Osten ein kontraproduktiver Einsatz werden, der nicht mehr Sicherheit schafft, sondern Hass und Gewalt verstärkt. Eine Erweiterung des Bundeswehrmandates auf den afghanischen Süden lehnen wir ab, weil die Bundeswehr bereits das drittgrößte Kontingent stellt und eine große Verantwortung im Norden übernommen hat. Der Norden darf nicht destabilisiert werden. Gleichzeitig kann sich die Bundeswehr auch aus Gründen der Bündnissolidarität einer akuten Nothilfe für in Bedrängnis geratene alliierte Truppen im Süden des Landes nicht entziehen. Solche Einsätze dürfen jedoch Sicherheit und Stabilität im deutschen Verantwortungsbereich im Norden nicht gefährden und nicht zu einer dauerhaften Erweiterung des Operationsgebiets der Bundeswehr führen (…).“
Rüdiger Brandt