SA/177/IV

Hiermit beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Was ist dem Bezirksamt bekannt über Auftritte in KiTas des Bezirks von Personen, die
erkennbar Kleidungsmarken der rechtsextremen Szene tragen und nach einer KiTa suchen, in der keine Kinder „mit Migrationshintergrund“ sind?

2. Treten diese Personen in Gruppen auf bzw. beantragen sie eine Gruppenanmeldung
ihrer Kinder, vorzugsweise in kleinen KiTas?

3. Wie gehen die KiTas damit um?

4. Ist etwas bekannt über Konflikte, die infolge des Auftretens dieser Personen innerhalb
der Kitas entstehen?

Erlauben Sie mir, die ersten 4 Fragen im Zusammenhang zu beantworten.
Um über derartige, von Ihnen benannte Vorkommnisse Auskünfte erteilen zu können, sind wir auf Informationen durch Kitas bzw. Träger von Kindertagesstätten angewiesen.
Dem Jugendamt liegen bislang keinerlei Mitteilungen über Auftritte von Personen mit erkenntlich rechtsextremer Gesinnung in Kindertagesstätten des Bezirkes vor.

Die Anfrage hat uns aber veranlasst, eine Abfrage im geschäftsführenden Ausschuss der Fach- AG Kita (gem. § 78 SGB VIII) vorzunehmen. Zu diesem Gremium gehören Träger von Kitas, die insgesamt das breite Spektrum an Kitas im Bezirk repräsentieren (freie Träger und Eigenbetrieb, Träger von großen und kleinen Kitas, Kinderläden aus Friedrichshain und Kreuzberg).                      
Die Rückmeldungen ergaben keine Hinweise auf das Auftreten rechtsextremer Personen in Kindertagesstätten des Bezirkes Friedrichshain- Kreuzberg. Auch Abfragen bei einigen unserer Beratungs- und Fortbildungsträger für den Kindertagesstättenbereich ergaben gleichlautende Rückmeldungen.

Sollten für die schriftliche Anfrage entsprechende Vorkommnisse im Bezirk Ausgangspunkt gewesen sein, so sind wir daran interessiert, Mitteilungen zu den betroffenen Kindertagesstätten zu erhalten. Die fachliche Steuerung im Jugendamt sieht sich in der Verpflichtung, der Kita bzw. dem Träger Unterstützung im Umgang mit dem Auftreten rechtsextremer Personen zu geben.

5. Was wird das Bezirksamt ggf. unternehmen, um die interkulturelle Zusammensetzung
der Kindergruppen zu sichern?

Das Jugendamt arbeitet mit den Kindertagesstätten und – trägern in regionalen Netzwerken, Bildungsverbünden zusammen. Dabei stehen in unserem Bezirk die Themen: Interkulturelle Arbeit/Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung/Anerkennung von Vielfalt/Demokratie und Schaffung von Bildungsgerechtigkeit seit vielen Jahren und in unterschiedlichen Zusammenhängen an erster Stelle. Sie sind dabei immer eng mit der praktischen Arbeit und fachlichen Auseinandersetzung von Fachkräften in Kitas verbunden.

Außerdem gibt es qualifizierte und erfahrene Beratungsstellen und Vereine, die die Kindertagesstätten im Bezirk in ihrer Arbeit unterstützen. Dazu gehören die Fachstelle Kinderwelten für vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung, die RAA mit der Servicestelle für Elternpartizipation und Sprachförderung, das mobile Beratungsteam Ostkreuz für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration.

Allerdings sind in die Netzwerksarbeit nicht alle Kindertagesstätten eingebunden. Insbesondere kleine Kitas verfügen nicht immer über die nötigen personellen Kapazitäten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme von Kitas an bestimmten Qualifizierungen sowie auch die konkrete Vorgabe für die Belegung der Kita sind durch das Jugendamt nicht möglich.

Es gibt vorgegebene Rahmen (KitaFörderungsgesetz, Rahmen- und Qualitätsvereinbarung zwischen Senat und Kitaträgern, Berliner Bildungsprogramm), auf deren Grundlage die öffentlich finanzierten Kitas ihre Hauskonzeption und damit auch Belegungsplanung entwickeln. Zielstellungen der Kindertagesstätten sind u.a., Kinder auf ein Leben in einer demokratischen, Einwanderungs- und Zivilgesellschaft vorzubereiten.

Die Fachaufsicht bei der Senatsjugendverwaltung kontrolliert vor Erteilung der Betriebserlaubnis u.a., ob Strukturen und konzeptionelle Basis den Anforderungen entsprechen. Die Kitas sind verpflichtet, Eltern ihre Konzeptionen und Zielstellungen darzulegen. Sollten sich Konflikte mit Eltern daraus ergeben, haben sie die Möglichkeit bzw. Verpflichtung, ihren Träger, das Jugendamt und Senatsfachverwaltung einzuschalten und sich beraten zu lassen.

Das Jugendamt geht Hinweisen von Eltern und anderen Personen über Verletzung der Pflichten– ggf. unter Einbeziehung der Kitafachaufsicht bzw. spezieller Beratungsstellen – nach. In den letzten Jahren hatte das Jugendamt insbesondere mit der Thematik: „Zuzahlungsforderungen“ von Kitas zu tun. In einer breit angelegten Kampagne, verbunden mit umfänglichen Elterninformationen hat das Jugendamt deutlich gemacht, dass jegliche Ausgrenzung (hier: aufgrund unterschiedlicher finanzieller Möglichkeiten von Familien) nicht geduldet wird. Es ist sicherzustellen, dass für jedes Kind mit einem Gutschein bei entsprechend freier Kapazität in der Kita ein Platz zur Verfügung gestellt wird und es an allen Angeboten teilnehmen kann. Kindertagesstätten sollen den Charakter wohnortnaher Regeleinrichtungen haben.

Die Kampagne zog eine Diskussion auf verschiedenen Ebenen der Kindertagesstättenlandschaft nach sich. Die Praxis vieler Kitas im Umgang mit Elternbeiträgen für zusätzliche Leistungen ist kritisch überprüft und verändert worden. In Einzelfällen gab es Auflagen durch die Senatsfachverwaltung.

Monika Herrmann

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.02.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Dr. Wolfgang Lenk

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