Schriftliche Anfrage von Julian Schwarze, Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Bauen, Planen und Facility
Management

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Welchen Stand hat das Bebauungsplanverfahren „Bebauungsplan 2-56B für die Grundstücke Modersohnstraße 33, 35, 37,39, 41, 43, 45, 47, Markgrafendamm 24, 25, Laskerstraße 1A, 1, 5, Bödikerstraße 26/ Persiusstraße 7 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain“?

Der Bebauungsplan V-56 B befindet sich im laufenden Verfahren und hat noch keine Rechtsqualität. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.12.2016 durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gefasst. Der Bebauungsplan V-56 B sieht die Festsetzung eines zonierten Gewerbegebiets vor und soll als sog. einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 des Baugesetzbuches nur Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und zur Erschließung haben. Dieses Planungsziel folgt den Festlegungen des bezirklichen Einzelhandelskonzepts zur Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen. Das Maß der baulichen Nutzung soll weiterhin auf der Grundlage von § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches (unbeplanter Innenbereich) beurteilt werden. Weitere Verfahrensschritte sind bisher nicht erfolgt.

2. Gibt es seit der Aufstellung Überlegungen, den B-Plan als qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen und wenn nein, warum nicht?

Ziel des Bebauungsplanes 2-56 B ist die Sicherung des Standortes für gewerbliche Nutzungen. Dies wird im Aufstellungsbeschluss folgendermaßen ausgeführt. „Das Areal des Bebauungsplangebietes ist aufgrund seiner Lage und der imitierenden Nutzungen im Umfeld,
wie die Bahnanlagen und Sportplätze besonders geeignet, gewerbliche Nutzungen mit Emissionen aufzunehmen, und stellt in diesem Sinne ein im Bezirk nicht vergleichbares Flächenangebot für andere im Bezirk befindliche, aber von Verdrängung betroffene Gewerbebetriebe dar. Es gibt ansonsten im Bezirk keine weiteren Flächenpotentiale mit diesen für Gewerbe so gut geeigneten Rahmenbedingungen. Um diese Lagegunst beizubehalten bzw. auch zu stärken, soll im Verfahren geprüft werden, inwieweit andere, in Gewerbegebieten zulässige, aber lärmempfindlichere Nutzungen, wie z.B. Hotels, eingeschränkt oder auch ausgeschlossen werden können. Dem dient auch die vorgesehene Zonierung des künftigen geplanten Gewerbegebietes.“ Diese Zielsetzung kann über Festsetzungen zu der Art der Nutzung durch die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes erreicht werden.

3. Auf welchen planungsrechtlichen Grundlagen erfolgte die Genehmigung des Neubaus Persiusstraße 7-8 (Bödikerstraße Ecke Persiusstraße) und wurden Vereinbarungen mit dem Investor (z.B. mittels städtebaulichen Vertrags) geschlossen?

Das Vorhabengrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Danach fügt sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es unter Wahrung des Rücksichtnahmegebots hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche dem von dieser Umgebung gesetzten Rahmen entspricht, wobei die größte Prägungswirkung von der Bebauung auf den nächstgelegenen Grundstücken ausgeht. Die Erschließung muss gesichert sein. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewährleistet sein und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Da sich die nähere Umgebung keinem der Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung zuordnen lässt, erfolgte die Beurteilung über die Zulässigkeit der Art der Nutzung ebenfalls gem. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Zudem wurde geprüft, ob das Vorhaben den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 2.56 B widerspricht. Dies konnte verneint werden, da das Vorhaben im GE 2 des Bebauungsplanes liegt, in dem aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung vorwiegend emissionsarme Betriebe angesiedelt werden sollen. In diesem Zusammenhang steht eine Büronutzung nicht im Widerspruch zu den Planungszielen des Bebauungsplans. Vereinbarungen mit dem Investor sind uns nicht bekannt.

4. Welche Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn (bitte wenn möglich inklusive genauer Flurstücksbezeichnung angeben)?

Eine Beantwortung dieser Frage ist durch das Stadtentwicklungsamt nicht möglich.

5. Inwieweit gibt es hierbei bereits Bestrebungen, die kurz- bis langfristig nicht mehr von der Bahn für eine Nutzung vorgesehenen Grundstücke im Rahmen einer strategischen Stadtentwicklung durch die öffentliche Hand bzw. durch Landesunternehmen zu erwerben?

Im Auftrag der Abteilung Wirtschaft, Ordnung Schule und Sport wurde eine Studie beauftragt, die sich mit Entwicklungsperspektiven für Flächen der Deutschen Bahn östlich des Markgrafendamm beschäftigt hat. Hierbei wurde der Schwerpunkt auf eine gewerbliche Entwicklung gelegt. Die Studie soll als Grundlage für weitere Potenzialanalysen dienen. Vertreter der DB AG waren am Prozess beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde dem Bezirk mitgeteilt, dass nach gegenwärtigem Stand im Unternehmen eher von einer langfristigen Perspektive auszugehen ist.
Ergänzung der Wirtschaftsförderung:
Das Gebiet Markgrafendamm/Modersohnstraße ist im Gewerbeflächenentwicklungskonzept vom Mai 2017 als Potentialfläche zur Sicherung der Nutzungsmischung im Bezirk dargestellt. Die Fläche ist eine der wenigen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die im FNP (teilweise) als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Es besteht erhebliches Nachverdichtungspotential. Durch die Lagegunst ist die Fläche attraktiv für kleinproduzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe. Ein (großer) Teil (war) ist im Eigentum der Deutschen Bahn. Zur Sicherung für eine gewerbliche Entwicklung der Fläche wurde die Kooperation und der Austausch mit der Deutschen Bahn und anderen Eigentümer*innen empfohlen.
Die Wirtschaftsförderung hat mit dem Gewerbeflächenmanagement in enger Zusammenarbeit mit der Stadtplanung ein Projekt „Erarbeitung kooperativer Strategien für die gewerbliche Entwicklung von Flächen in (Teil-) Eigentum der DB AG im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Mobilisierung, Sicherung und Entwicklung von Flächenpotenzialen im (Teil)Eigentum der DB AG für gewerbliche Nutzungen, insbesondere zur Sicherung von Handwerk und Produktion an den Standorten Markgrafendamm sowie ehemaliger Containerbahnhof Frankfurter Allee“ initiiert. Im Rahmen des Projektaufrufes vom März 2020 zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen von Gewerbebetrieben“ der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betrieb wurde das Projekt eingereicht und ausgewählt. In einem halbjährigen Strategieprozess sind in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG, privaten Eigentümer*innen, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie verschiedenen Fachbereichen des Bezirkes umsetzbare Szenarien mit dem Ziel der Sicherung und Schaffung neuer Gewerbeflächen entstanden. Es besteht die Absicht, sich proaktiv auf anstehende Aushandlungen um Flächen vorzubereiten. Das Projekt knüpft damit unmittelbar an das Gewerbeflächenentwicklungskonzept zur Sicherung der Nutzungsmischung aus dem Mai 2017 an. Der Bericht zu dem Projekt befindet sich im Druck und wird zeitnah dem BA und der BVV zur Kenntnis gegeben.

6. Für welche Grundstücke im Planungsbereich des Bebauungsplan 2-56B liegen aktuelle Bauvoranfragen oder Bauanträge mit welchem Inhalt vor?

> Eine detaillierte Übersicht hierzu befindet sich im PDF der Drucksache

7. Für welche Grundstücke im Planungsbereich des Bebauungsplan 2-56B wurden innerhalb der letzten sieben Jahre Bauvoranfragen oder Bauanträge mit welchem Inhalt gestellt und wie wurden diese beschieden?

> Eine detaillierte Übersicht hierzu befindet sich im PDF der Drucksache

8. Liegen dem Bezirksamt Bauvoranfragen oder Bauanträge zum Grundstück des LIDLSupermarktes (Markgrafendamm 25c), welches an das an das Gebiet des Bebauungsplans 2-56B angrenzt, vor bzw. hat das Bezirksamt Kenntnis über mögliche entsprechende bauliche Entwicklungen auf dem Grundstück?

Nein, siehe Frage Nr. 9

9. Wurde innerhalb der letzten sieben Jahren Bauvoranfragen oder Bauanträge für das genannte Supermarkt-Grundstück gestellt und falls ja, mit welchem Inhalt und wie wurden diese beschieden?

> Eine detaillierte Übersicht hierzu befindet sich im PDF der Drucksache

PDF zur Drucksache