SA/345/IV Schriftliche Anfrage
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. In welchem Umfang fand in den letzten Jahren ein Gebäudescan der Schulen zur Ermittlung des Sanierungszustands statt?
In der Vergangenheit wurden die Sanierungsbedarfe durch die jeweiligen Bauleiter erfasst und gemeldet. Dabei wurden die finanziellen Größen durch die Bauleiter grob ermittelt. Bis ca. 2011 wurden ausschließlich sichtbare Sanierungsbedarfe durch die Bauleiter aufgelistet, keine planerischen Maßnahmen. Somit wurden in erster Linie Sanierungsbedarfe in den Bereichen Dach, Fassade, Fenster, Bodenbelag usw. ermittelt.
Die Liste wurde fortgeführt und, bei Notwendigkeiten, erweitert bzw. abgearbeitete Maßnahmen wurden gelöscht. Die dann von der Senatsverwaltung vorgegebene „neue“ Sanierungsbedarfsliste (ab ca. 2011) beinhaltete dann u. a. auch Brandschutz, Schallschutz und energetische Sanierungen. Aufgrund der personellen Situation im Hochbauservice konnte in den vergangenen Jahren keine umfassende Bedarfsermittlung durchgeführt werden.
Die zum 30.06.2016 vorzulegende Statuserhebung „Gebäudescan“ erfasst, neben allen grundsätzlichen Sanierungsbedarfen, z. B. auch behindertengerechte Barrierefreiheit (wie der Anbau von Fahrstühlen), Außenanlagen oder energetische Sanierungen nach den neuesten Verordnungen. Die finanziellen Größen waren seitens der Senatsverwaltung vorgegeben und wurden von den Bauleitern nicht mehr selbst ermittelt.
2. Wenn ja, welches Ergebnis wurde dabei ermittelt?
Der ermittelte Sanierungsbedarf beläuft sich auf 372 Mio. €
3. Wenn nein, warum nicht und plant das Bezirksamt noch eines durchzuführen?
Antwort entfällt.
4. Bis wann plant das Bezirksamt dem Schulausschuss konkrete Zahlen und Fakten
vorzulegen?
Die Ergebnisse des Gebäudescans wurden am 30.06.2016 an die Sen BJW weitergeleitet.
Durch die Sen BJW erfolgt derzeit, in Abstimmung mit den Bezirken, eine Plausibilitätsprüfung. Als Anlage erhalten Sie die Zusammenfassung der ermittelten Bedarfe zur Kenntnis. Der Schulausschuss kann darüber hinaus auf der nächsten Sitzung informiert werden.
5. Welche Prioritäten werden dabei gesetzt?
Maßgeblich für die Prioritätensetzung ist die baufachliche Stellungnahme. Die schulfachliche Stellungnahme berücksichtigt die bereits geplanten Maßnahmen im Rahmen der I-Planung, SSP und anderen Förderprogrammen, sowie die Schulentwicklungsplanung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat
Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.07.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic