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Selbstbestimmung ist kein Verbrechen: Zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen Noch in diesem Jahr wird das sog. "Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche" nach § 219a StGB abgeschafft. Doch das kann nur der Anfang sein. Denn Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland noch immer grundsätzlich eine Straftat. Schwangere, die einen Abbruch durchführen lassen, können mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist er straflos. Das wollen wir ändern. Denn Selbstbestimmung darf kein Verbrechen sein. Der Frage, wie wir den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln können und dabei der verfassungsrechtlichen und ärztlichen Realität gerecht werden, wollen wir mit Expertinnen in einer Podiumsdiskussion nachgehen. Als Expertinnen sitzen auf dem Podium: Ulle Schauws - Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin der AG Frauen, Senior*innen, Jugend und Queer Inga Schuchmann - Humboldt-Universität zu Berlin Valentina Chiofalo - Legal Team doctors for choice Dr. Eva Waldschütz - Arbeitskreis Frauengesundheit e.V., doctors for choice, Vorstandsmitglied pro familia NRW Wann? Am 18. Mai 2022, ab 19.00 Uhr Wo? Im aquarium im Südblock, Skalitzer Str. 6, 10999 Berlin & Online Wie? Mit Maske, Abstand und Schnelltest Bei Interesse meldet euch bitte an unter: canan.bayram@bundestag.de Gebt dabei auch an, ob ihr vor Ort oder Online teilnehmen möchtet. Wir freuen uns auf euch. Stachlige Grüße Canan Bayram MdB & Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg