Mündliche Anfrage von Maria Haberer, eingereicht zur BVV am 24. April 2024

Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

1. Wie ist der Stand der Besetzung der Personalstelle für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch?

Die Stelle für Fälle von Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch ist seit dem 02.01.2024 besetzt.

2. Welche Schritte und Maßnahmen wurden bisher unternommen, um ein mögliches Verfahren zu prüfen und einzuleiten?

Mögliche Hinweise erfolgen entweder aus der AG Zweckentfremdung, direkt aus der Bevölkerung oder durch Weiterleitungen von Verdachtsfällen von der Abteilung Wohngeld und aus dem Jobcenter. Es wurden Fragebögen für die Mieterinnen und Mieter sowie Anhörungsschreiben für die Eigentümerinnen und Eigentümer erarbeitet. Diverse Fragebögen sind bereits an Mieterinnen und Mieter versendet worden. In einer gemeinsamen Sondersitzung Anfang des Jahres zum Thema „Verbesserung des Schutzes der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten“ unter der Leitung des Staatssekretärs für Wohnen und Mieterschutz und allen zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten wurde u.a. vereinbart, eine gemeinsame Arbeitsgruppe auf Fachebene einzurichten. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat hier Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe „AG Mietpreisüberhöhung“ ist es, Möglichkeiten zur Verbesserung des Mieterschutzes vor überhöhten Mieten zu bestimmen und deren Umsetzung zu unterstützen.

Gern verweise ich hier auch auf die Schriftlichen Anfragen des Abgeordnetenhauses von Berlin:
– S19/18446 „Verfolgung überhöhter Mieten nach § 5 WiStG jetzt vorbereiten – was tun Senat und Bezirke?“
– S19/18199 „Strategie gegen Mietwucher und Missbrauch baulicher Veränderungen und die Umsetzung des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) §§ 5 und 6“

3. Wie ist der Zeitplan der Umsetzung des Vorhabens und wann kann mit der Aufnahme eines Verfahrens gerechnet werden?

Diese Frage lässt sich aktuell noch nicht beantworten. Wir arbeiten daran, einen Fall aufgrund der vorgenannten Hinweise zu identifizieren, der es uns erlaubt, noch in dieser Wahlperiode einen Musterprozess zu führen. Derzeit wird auf den Rücklauf der versendeten Fragebögen gewartet. In der „AG Mietpreisüberhöhung“ werden zudem die einzelnen Schritte zur Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen zwischen den beteiligten Bezirken und dem Senat abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Nöll

PDF zur Drucksache