Schriftliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic am 22.02.2024

Die Antwort erfolgt von der Abt. Schule, Sport und Facility Management:

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche gemeinsamen Sportangebote gibt es für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung
a. in Jugendfreizeiteinrichtungen
b. in Kitas
c. in Familienzentren
d. in Sportvereinen
(Ich bitte um eine Auflistung aller Sportangebote.)

In den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen werden regelhaft keine spezifischen gemeinsamen Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung vorgehalten, da dieses mit dem aktuellen Personalschlüssel nicht möglich ist. Jedoch werden die Bedürfnisse der Stammbesucher mit Behinderung bei den vorhandenen Sport- und Bewegungsangeboten in den Einrichtungen berücksichtigt, um eine Teilhabe gemäß §11 Abs. 1 S. 3 SGB VIII zu ermöglichen. Haupthindernisse für eigenständige Sportangebote der FZE ist das Fehlen eigener Sporthallen oder Sportfreiflächen bzw. die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit bezirklicher Sportstätten, sowie die personelle Ausstattung. Das Statthaus Böcklerpark veranstaltet in Kooperation mit der Lebenshilfe zwei Mal im Monat eine Rollstuhldisko. In Kindertagesstätten, insbesondere mit Integrationsansatz, ist die gemeinsame sportliche Betätigung von Kindern mit und ohne Behinderung Bestandteil der Bildungs-und Erziehungsangebote der jeweiligen Einrichtungen.

Die Tabellarische Übersicht finden Sie im PDF-Dokument zur Drucksache.

2. Wie wird das Konzept der inklusiven Verwaltung umgesetzt?
a. in der Sportförderung
b. im Schulamt
c. im Jugendamt

Das Schul- und Sportamt arbeitet bei jeglichen Maßnahmen eng mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung sowie mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen und setzt sich für eine mög-lichst inklusive Verwaltung ein. Zusammen mit der regionalen Schulaufsicht und dem Schulpsycholo-gischen und Inklusionspädagogischem Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) fördert das Schul- und Sportamt im Bereich Schule die Inklusion der Schülerinnen und Schüler. Der Bereich Sportförderung des Schul- und Sportamtes pflegt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sportvereinen des Bezirks sowie dem Bezirkssportbund und unterstützt inklusive Sportangebote im Bezirk soweit wie möglich. Inklusion als thematischer Schwerpunkt wird in den Konzepten von Trägern der Jugendhilfe zielgerichtet aufgenommen und erweitert.

3. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um weitere inklusive Sportangebote zu schaffen? (Ich bitte um Angabe der geplanten Maßnahmen, sowie bis wann deren Umsetzung geplant ist.)

Das Schul- und Sportamt steht immer Interessierten, die inklusive Sportangebote anbieten wollen, beratend zur Verfügung. Leider ist es Realität, dass der Innenstadtbezirk eine massive Unterversor-gung von Sportstätten aufweist, was sich nachteilig auf das Sportangebot insgesamt und insbeson-dere auf das Angebot von inklusivem Sport auswirkt. Gleichzeitig gibt es im Bezirk keine inklusive Sportanlage, da eine Definition für inklusives Bauen im Land Berlin fehlt. Bei allen großen Baumaß-nahmen wie bei Neubauten oder Komplettsanierungen wird Inklusion planerisch mitberücksichtigt und barrierefrei gebaut. Aufgrund einer fehlenden Finanzierung in den Titeln bei FM Hochbau und SGA können inklusive Schwerpunkte bei kleineren Baumaßnahmen nur im Einzelfall berücksichtigt werden. Bei der entgeltfreien Überlassung/Vergabe von Sportanlagen ist die SPAN maßgeblich, im Einzelfall auch das SGB VIII.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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