Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Antwort erfolgt von der Abt. Schule, Sport und Facility Management, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Grundschulen, ISS, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, Förderschulen und inklusive Schulen gibt es im Bezirk (Bitte nach Schultyp auflisten)?

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es 29 Grundschulen, 7 ISS, 7 Gymnasien, 3 Gemeinschaftsschulen und 4 Förderzentren in bezirklicher Trägerschaft.

2. Wie viele Schulen entsprechen der DIN 18040 und werden oder wurden bereits nach der Norm saniert und neugebaut?

Da Schulgrundstücke groß sind und aus verschiedenen Gebäudeteilen bestehen, kann diese Frage so nicht beantwortet werden. An mindestens 26 Schulen bestehen bereits barrierefreie Gebäude, bei Baumaßnahmen wird die DIN 18040 so weit möglich angewendet. Alle Schulen, die nach Inkrafttreten der DIN 18040 im Rahmen von Komplettsanierungen oder Neubauten geplant wurden, wurden nach dieser weitgehend umgesetzt. Erläuterung:
Alle Maßnahmen werden nach der DIN 18840 gebaut bzw. es wird angestrebt, diese weitgehend umzusetzen. Diese Maßnahmen werden mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung abgestimmt. Sollten aus bautechnischen, gesetzlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Vorgaben der DIN 18840 nicht umgesetzt werden können, werden Kompensationsmaßnahmen angestrebt. Bei nicht Komplettsanierungen bzw. bei Maßnahmen mit einer kleineren Finanzierung wird abhängig vom Budget weiterhin versucht, so viel wie möglich in Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung aus der DIN 18040 umzusetzen, um die bestmögliche Barrierefreiheit zu erreichen bzw. zumindest barrierearm zu bauen.

3. Wie viele Schulen werden in den nächsten Jahren nach DIN 18040 saniert bzw. gebaut? (Bitte Standorte auflisten)

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da kein Zeitraum des Fragestellers benannt wurde. Des Weiteren sind die Entscheidungen der SenFin für mittelfristige Projekte noch nicht vollumfänglich gefällt worden. Erst nach Klärung dieser Fragestellungen, kann die Frage abschließend beantwortet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden aber folgende Standorte voraussichtlich in den nächsten
Jahren saniert/gebaut. Jedoch gibt es keine Finanzierungszusage seitens der SenFin.

  • 02G02 Hausburg-GS
  • 02G08 Filiale Oderstraße (Neubau)
  • 02G13 Charlotte-Salomon-GS
  • 02S02 Gustav-Meyer-Schule

4. Welche Zeitschienen sind dabei geplant?

Die Frage ist zu pauschal gestellt, um diese zu beantworten. Ab Finanzierungszusage ist mit einer Umsetzungszeit von ca. 5-8 Jahren je nach Projektgröße, Umfang, Gebäudezustand zu rechnen. Neubauten oder Modulbauten lassen eine Beschleunigung um mehrere Jahre zu, 95% unserer Baumaßnahmen sind jedoch Sanierungsmaßnahmen.

5. Welche Ausnahmen vom Denkmalschutz wurden geprüft?

In denkmalgeschützten Objekten werden die Maßnahmen immer mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die Belange der DIN 18040 werden dabei weitgehend berücksichtigt und stellen nur selten einen unlösbaren Konflikt mit dem Denkmalschutz dar.

6. Welche Neubauten, in öffentlicher Zuständigkeit, werden nach der DIN 18040 gebaut bzw. umgesetzt?

Alle. Beispiele:

  • Haus der Familien Und Bildung
  • Anbau Turnhalle Albrecht-von-Graefe-Schule
  • Anbau in der Robert Koch Gymnasium
  • Neubau Bergmannkiez-Gemeinschaftsschule und Neubau Pufendorfstraße
  • Holzmodulbau Hausburgschule
  • Neubau Sportfunktionsgebäude Waldeckpark

7. Welche Zeitschiene ist vorgesehen?

Die Frage ist zu pauschal ohne Bezug, um diese zu beantworten. Bei Neubauprojekten ist mit einer Umsetzungszeit von 2 (z.B. Containeranlage) – 8 Jahren (z.B. komplexe Gebäude mit verschiedenen
Kubaturen, Genehmigungsverfahren, auf unerschlossenen Grundstücken mit komplexen Gründungstechnologien) ab Finanzierungszusage zu rechnen.

8. Welche sonstigen Baugesetze werden berücksichtigt um inklusiv (barrierefrei) zu bauen?

Die öffentliche Hand baut gemäß Handbuch „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude / und Öffentlicher Freiraum“. Das Dokument basiert auf der DIN 18040. Darüber hinaus ist § 50 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zu berücksichtigen. Zudem findet Beachtung:
Konzept Barrierefreie Schule, die DBSV-Broschüre Kontrastreiche-Gestaltung sowie teilweise schulspezifische Anforderungen (beispielsweise von Schulen mit inklusivem Schwerpunkt oder Förderschwerpunkt).

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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