Am 10.07.2024 hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bezirk bei Eingriffsentscheidungen des Senats in seine gesetzlichen Rechte nicht klagebefugt ist.

Hierzu erklärt Pascal Striebel, Fraktionsvorsitzender der Grünen Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg:

Würde man der Ansicht des Verwaltungsgerichts folgen, so unterläge das Eingriffsrecht des Senats keinerlei rechtlichen Kontrolle und der Senat könnte ohne tragfähige Begründung jede Entscheidung eines Bezirks aufheben, die er politisch anders bewertet.
Die Behandlung als reine „nachgeordnete Behörde“ des Senats widerspricht der Stellung der Bezirke. Sie nehmen ihre Aufgaben gemäß unserer Verfassung nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung mit einem von ihren Bürger*innen gewählten Bezirksparlament und einem gewählten, politisch verantwortlichen Bezirksamt wahr. Es würde auch dem von Kai Wegner versprochenen „Neuen Miteinander“ von Senat und Bezirken widersprechen, wären diese nur „Befehlsempfänger“ des Senats. Bei den laufenden Verhandlungen über die Verwaltungsreform wird daher das Verhältnis von Senat und Bezirken klarzustellen sein.

Der mehrheitliche Wille der Anwohner*innen muss respektiert werden. Die sozialen Probleme im und um den Görlitzer Park können wir nur mit den gemeinsam entwickelten Maßnahmen lösen, nicht mit Wegsperren und Verdrängung. Das knapp 2 Millionen Euro teure Zusperren des Parkes kann kein wirksames Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung sein, da es Drogenhandel und Gewalt nur in angrenzende Kieze oder Nachbarbezirke verlagert. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.“