Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Antwort erfolgt von der Abteilung Schule, Sport und Facility Management, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Kürzungen erwartet das Bezirksamt für die Jahre 2025-2026 beim Sportanlagensa-nierungsprogramm durch den Senat für den Bezirk?

Die Kürzungen der Mittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für die Jahre 2025 und 2026 sind den Bezirksämtern bisher nicht bekannt, da die Landesebene dazu noch keine Entscheidungen getroffen hat. Unser Bezirk setzt sich weiterhin dafür ein, dass für das Programm mehr Mittel bereitgestellt werden als in den letzten Jahren. Ansonsten könnte das Bezirksamt die Funktionsfähigkeit der bezirklichen Sportinfrastruktur nicht mehr aufrechterhalten und bereits eingereichte Maßnahmen nicht realisieren.

2. Welche Finanzmittel stehen dem Bezirk voraussichtlich für die Jahre 2025-2026 aus dem Sportanlagensanierungsprogramm zur Verfügung?

Siehe Antwort zu 1.

3. Welche Sanierungsmaßnahmen an Sportanlagen sind für 2025-2026 im Bezirk vorgesehen?

In den Jahren 2025 und 2026 sind folgende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Energetische Sanierung des Sportfunktionsgebäudes mit innenliegender Gymnastikhalle der Kurt-Ritter Sportanlage,
  • Grundhafte Sanierung des Kunstrasenplatzes der Günter-König-Sportanlage,
  • Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme Kunstrasenerneuerung der Willi-Boos-Sportanlage (im Jahr 2025),
  • Energetische Fenstersanierung und Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Sporthalle Glogauer Straße (Akrobatikzentrum),
  • Grundhafte Erneuerung von 2 Tennisfeldern auf der Sportanlage Züllichauer Str.

4. Welche Maßnahmen aus Frage 4 können finanziert werden und welche müssen verschoben werden? Bitte auflisten.

Die oberste Priorität hat die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme Willi-Boos-Sportplatz. Die Finanzierung ist gesichert. Zweite Priorität hat die Maßnahme Glogauer Straße, da die Halle wegen einer Deckensanierung im Jahr 2025 dem Vereinssport für einen gewissen Zeitraum nicht zur Verfügung steht und die Arbeiten dann während der Sperrung durchgeführt werden können. Die Maßnahme ist aufgrund der geringen Sanierungskosten in Höhe von ca. 200 T€ gesichert.
Inwieweit die beiden aufwendigen und kostenintensiven Maßnahmen auf der Günter-König Sportanlage und dem Kurt-Ritter Sportplatz sowie die Sanierung der Tennisplätze an der Züllichauer Str. durchgeführt werden bzw. beginnen können, steht in Abhängigkeit der in 2025 und 2026 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm.

5. Inwieweit sind schon jetzt stattfindende Maßnahmen von den Kürzungen betroffen?

Im Jahr 2024 ist keine unserer Sanierungsmaßnahmen davon betroffen. Es stehen trotz der Kürzungen immer noch mehr Mittel zur Verfügung als in den letzten Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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