Schriftliche Anfrage eingereicht von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Antwort erfolgt von der Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

  1. Wie viele Anträge auf Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, die sich auf Milieuschutzgebiete beziehen, sind seit 2020 in Friedrichshain-Kreuzberg genehmigt worden und
    wie viele nicht? (Bitte nach Milieuschutzgebieten und Genehmigungs- bzw. Ablehnungsgründen entsprechend § 172 Absatz 4 Baugesetzbuch differenziert auflisten)
  2. Für wie viele aufgeteilte Gebäude in sozialen Erhaltungsgebieten in FriedrichshainKreuzberg endet(e) ab 2023 die Kündigungsschutzfrist nach Umwandlungsantrag nach §
    172 Abs. 4 BauGB? (Bitte um schriftliche Auflistung: Adressscharfe Nennung, Anzahl Wohnungen/Nutzeinheiten pro Gebäude, Rechtsform des/der Eigentümer/in; Angabe der Anzahl der Zimmer pro geförderte Wohnung, Datum des Fristendes)
  3. Wie viele Wohneinheiten davon wurden an Mieter*innen verkauft? (Bitte – wenn möglich –
    um adressscharfe Nennung)
  4. Wie vielen Mieter*innen wurden nach Kenntnis des Bezirksamts seit 2020 aufgrund von Eigenbedarfskündigungen gekündigt? (Anmerkung: Darstellung der Daten zu Fragen a) – d)
    gerne in tabellarischer Form)

Die Antworten zu allen Fragen, auch mit Aufzählung der Gebiete finden sie hier im PDF zur Drucksache.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat