Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Oktober 2024
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie viele Menschen waren im Bezirksamt oder in bezirklichen Einrichtungen sowie freien Trägern als 16i Kräfte beschäftigt?
- Welche Auswirkungen hat das Auslaufen zum Ende des Jahres 2024 für die Träger und die Beschäftigten?
- Welche Alternativen gibt es für sowohl für die Träger und den Beschäftigten?
Es antwortet Oliver Nöll, Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat, Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales
Vorbemerkung:
Es gibt kein „Arbeitsmarktprogramm der 16i Stellen“. Bei „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) handelt es sich um ein Förderinstrument, dass mit der Einführung 2019 ursprünglich befristet auf 5 Jahre eingeführt wurde. Mit dem Bürgergeldgesetz wurde das Instrument entfristet. Der Einsatz der verschieden arbeitsmarktpolitischen Instrumente orientiert sich an den Bedarfen der Menschen.
Bei der Beantwortung wurde zwischen dem 1. und 2. (geförderten) Arbeitsmarkt unterschieden:
1) Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II)
Bei der „Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt“ handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitgeber für die Beschäftigung von (vom Jobcenter) zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, unter der Voraussetzung, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wird.
2) Projekte in öffentlich geförderter Beschäftigung in Berlin (BiB)
Das Land Berlin gewährt im Rahmen einer Förderung Zuschüsse für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken und in denen Personen beschäftigt werden, die von Berliner Jobcentern nach § 16 i SGB II gefördert werden und tariflich bezahlt werden. Insofern wird auch in den BiB-Projekten ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet.
zu 1. Wie viele Menschen waren im Bezirksamt oder in bezirklichen Einrichtungen sowie freien Trägern als 16i Kräfte beschäftigt?
1. Arbeitsmarkt
Das Bezirksamt hat als Arbeitgeber seit der Einführung des §16i SGB II 34 Personen unter Nutzung der Arbeitgeberförderung nach §16i SGB II beschäftigt. Davon konnten bisher 7 Personen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Aktuell werden 11 Personen mit 16i-Förderung beim Bezirksamt beschäftigt.
2. Arbeitsmarkt
In BiB-Projekten wurden insgesamt 450 Personen bei Trägern beschäftigt, davon 391 in Projekten in bezirklichem und 59 in gesamtstädtischem Interesse mit Durchführungsort Friedrichshain-Kreuzberg.
Derzeit werden vom Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg insgesamt 238 Personen im Rahmen von § 16i SGB II gefördert (1. und 2. Arbeitsmarkt). Im Jobcenter wird nicht erfasst, ob es sich um eine Beschäftigung bei einem Träger (BiB-Projekt) oder einem Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes handelt. Nach heutigem Stand laufen zum Jahresende ca. 70 Förderungen aus.
zu 2. Welche Auswirkungen hat das Auslaufen zum Ende des Jahres 2024 für die Träger und die Beschäftigten?
Ein Teil der BiB-Projekte startete in 2019/2020, was bedeutet, dass diese bereits beendet sind bzw. nach Ablauf der maximalen Förderdauer von 5 Jahren spätestens am 31.12.2024 beendet sein werden. Damit erreich(t)en auch die ersten Beschäftigten, welche in 2019 begonnen haben, das Ende der 5-jährigen Maximallaufzeit einer Beschäftigung nach §16i SGB II. Die Beschäftigten aus beendeten Projekten werden vom Jobcenter im Rahmen des Absolventenmanagements betreut und die weiteren Schritte geplant (Übergang in 1. Arbeitsmarkt, baldiger Renteneintritt etc.). Dabei werden die Kompetenzen und Erfahrungen, die während der Förderung erlangt wurden, berücksichtigt. In einigen Fällen konnten Beschäftigte in BiB-Projekten eine Anschlussperspektive beim Träger erhalten.
Wie in den Vorbemerkungen bereits ausgeführt, läuft die Förderung der Beschäftigung nach §16i SGB II weder insgesamt aus noch wird sie abgeschafft. Derzeit laufen im Jobcenter die Planungen für den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente für das Jahr 2025. Dabei ist die Anzahl neuer Förderungen nach § 16i – wie bei allen anderen Instrumenten auch – abhängig von den Bedarfen der Menschen und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Nach heutigem Stand ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass auch im Jahr 2025 neue Förderungen nach §16i SGB II durchgeführt werden, wenn auch in erheblich reduzierten Umfang. Näheres kann nach der Beratung des Bundeshaushalts im November ausgeführt werden. Für bereits begonnene und besetzte BiB-Projekte, deren Laufzeit über den 2024 hinausgeht, sind die Mittel für die Dauer der individuellen Förderdauer der 16i-Beschäftigten beim Jobcenter eingeplant.
zu 3. Welche Alternativen gibt es für sowohl für die Träger und den Beschäftigten?
Das Förderinstrument nach §16i SGB II ist darauf angelegt, für langzeitarbeitslose Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung sowie Beratungsleistung war und ist das Jobcenter einerseits bestrebt, die so Beschäftigten bereits während der Dauer der Tätigkeit mit begleitenden Coachings sowie regelmäßiger Beratung zu Vermittlungsangeboten zur Erlangung einer (möglichst) ungeförderten Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt und der Möglichkeit, geförderte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen, zu unterstützen. Andererseits greift bei einer anstehenden Beendigung einer Beschäftigung nach §16i SGB II bereits ein Absolventenmanagement mit Beratungsangeboten durch die Arbeitsvermittlung um hier ggf. zeitnah Alternativen zu klären und einen Übergang in andere Formen der geförderten Beschäftigung nach SGB II oder in ein sozialversicherungspflichtiges ungefördertes Beschäftigungsverhältnis zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Nöll