Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 29. Mai 2024
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie ist das Vorgehen im Bezirk bei Verdacht auf oder nachgewiesenem Rattenbefall auf Spielplätzen?
- Welche präventiven Maßnahmen werden im Bezirk ergriffen, um Rattenbefall auf Spielplätzen zu verhindern?
- Welche Spielplätze können, aktuell nicht oder bis wann nur eingeschränkt wegen Rattenbefall genutzt werden?
Es antwortet Max Kindler, Bezirksstadtrat, Abt. Jugend, Familie und Gesundheit
zu 1. Wie ist das Vorgehen im Bezirk bei Verdacht auf oder nachgewiesenem Rattenbefall auf Spielplätzen?
Sofern uns der Verdacht eines Rattenbefalls auf einem Spielplatz gemeldet wird, führen wir eine vor-Ort-Begehung durch. Bestätigt sich der Rattenbefall, muss der entsprechende Bereich durch Absperrmaßnahmen (Aufstellen von „Bauzäunen“) vor unbefugtem Zugriff auf die Köderboxen gesichert werden. Bei öffentlichen Spielplätzen wird hierzu das Grünflächenamt informiert. Diese müssen die Sicherungsmaßnahmen durchführen oder durchführen lassen. Nach dem Aufstellen der Sicherungsmaßnahmen kann die Schädlingsbekämpfung erfolgen, die das Gesundheitsamt bei einer spezialisierten Firma beauftragt. Das SGA hat hierzu außerdem ergänzt, dass nach abgeschlossener Rattenbekämpfung die Freigabe der Fläche und die Entfernung der Absperrung erfolgt.
zu 2. Welche präventiven Maßnahmen werden im Bezirk ergriffen, um Rattenbefall auf Spielplätzen zu verhindern?
Von Seite des Gesundheitsamtes kann keine präventive Maßnahme ergriffen werden. Spielplätze müssen sauber gehalten werden. Vor allem dürfen keine Speisereste von den Besucherinnen und Besuchern achtlos in die Grünanlagen geworfen werden.
Zuarbeit SGA (Straßen- und Grünflächenamt):
Bei der Planung von Spielplätzen und Spielgeräten wird darauf geachtet, auf Konstruktionen zu verzichten, die für Ratten gegen äußere Störungen geschützte Bereiche schaffen, z.B. bodennahe großflächige Podeste.
zu 3. Welche Spielplätze können, aktuell nicht oder bis wann nur eingeschränkt wegen Rattenbefall genutzt werden?
Das SGA hat uns hierzu mitgeteilt: Die gilt derzeit nur für den Spielplatz in der Blumenstraße 45-47 in 10243 Berlin. Seitens des Gesundheitsamtes führen wir außerdem am Boxhagener Platz immer wieder schwerpunktmäßig Bekämpfungsmaßnahmen durch. Dort gibt es in der Nähe auch einen Spielplatz.
Die Nutzungseinschränkungen gelten so lange, bis der Schädlingsbekämpfer keinen aktuellen Befall mehr feststellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Max Kindler
Bezirksstadtrat