Schriftliche Anfrage eingereicht von Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Antwort erfolgt von der Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Seit mehreren Jahren steht auf der westlichen Seite der Modersohnbrücke ein Bauzaun, hinter dem ein Rohr verläuft und den Fußweg erheblich einengt. Fußgänger*innen sind so gezwungen auf den Radweg auszuweichen. Warum sind Rohr und Bauzaun an dieser Stelle weiterhin notwendig?
Die Rohrleitungen werden für die momentan erfolgenden und geplanten Bauvorhaben im Ostkreuz-Kiez benötigt. Die Rohrleitungen werden für verschiedene, aufeinanderfolgende Bauvorhaben genutzt, ohne jeweils ab- und neu aufgebaut zu werden.
2. Wie lange soll diese Einschränkung des Fußweges voraussichtlich noch bestehen bleiben? Wie lange laufen die zugehörigen Genehmigungen noch?
Der Bauzaun muss verbleiben, solange die Rohre für die Baumaßnahmen benötigt werden. Die aktuell erteilte Erlaubnis für die Rohrleitung ist bis zum 31.01.2025 befristet.
3. Sofern die Nutzung der Rohre langfristig noch notwendig ist, sieht der Bezirk Möglichkeiten, dass diese betrieben werden, ohne den Fußverkehr zu beschränken?
Bei der Erteilung der Genehmigungen für die Sondernutzung wird grundsätzlich darauf geachtet die Einschränkungen für den Allgemeingebrauch der öffentlich gewidmeten Straßen minimal zu halten. Auch vorliegend wurden die Belange aller Nutzer*innen berücksichtigt. Damit besteht keine weitere Möglichkeit.
4. Wem gehören die Rohrleitungen und wer ist für den Betrieb und die Wartung zuständig?
Der Betreiber der Rohrleitung ist Firma Pollems GmbH.
5. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, diese Einschränkung des Fußweges zu verringern bzw. vorzeitig aufzuheben?
Das Bezirksamt sieht keine Möglichkeit, die Einschränkung der Fußwege zu verringern bzw. vorzeitig aufzuheben.
6. Fallen durch die Aufstellung des Bauzaunes bzw. die Rohre Sondernutzungsgebühren an? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte um jährliche Aufschlüsslung seit Aufstellung)
Die Rohleitungen sowie Bauzäune sind den jeweiligen Bauvorhaben die über Jahre hinweg realisiert wurden zugeordnet. Im Rahmen dieser Bauvorhaben wurden stets die Sondernutzungen beantragt und Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Hierbei wurden Sondernutzungsgebühren auf Grundlage der berlinweit geltenden Gebührenordnung erhoben und bezahlt.
Die jährliche Aufschlüsslung der Sondernutzungsgebühren wird nicht statistisch erfasst. Eine nachträgliche jährliche Aufschlüsselung der Sondernutzungsgebühren stellt einen unverhältnismäßig großen zeitlichen Aufwand dar und kann daher nicht realisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold
Bezirksstadträtin