DS/1616/III

Mündliche Anfrage

1. An wie vielen Stellen ist nach Meinung des Bezirksamts eine ordnungsgemäße Schnee und Eisräumung, durch die zuständigen HauseigentümerInnen und privaten Unternehmen, wie z.B. die Post oder Mc Donalds nicht erfolgt?

Aufgrund des außergewöhnlich harten und schneereichen Winters ist eine dem Straßenreinigungsgesetz entsprechende Bekämpfung von Schnee und Glätte an so vielen Stellen des Bezirks nicht erfolgt, dass mir die gewünschte quantitative Schätzung nicht möglich ist.

Zu erwähnen ist aber auch, dass die Erwartungen der Bevölkerung einerseits und die durch das Straßenreinigungsgesetz geregelten Pflichten andererseits nicht immer deckungsgleich sind. So wird von Bürger/innen häufig eine vollkommene Schnee- und Eisbeseitigung auch auf Gehwegen erwartet, während das Gesetz lediglich die Bekämpfung von Schnee und Winterglätte regelt und eben nicht die vollständige Beräumung verlangt.

2. Alte Menschen berichten, dass sie das Haus zurzeit nicht verlassen. Menschen mit Beeinträchtigungen leben in einem barrierereichen Bezirk, Eltern mit Kinderwagen ebenfalls, von daher frage ich das Bezirksamt – wie viele Beschwerden von BürgerInnen sind beim Bezirksamt eingegangen und wie viele Bußgeldentscheide wurden gegen säumige EigentümerInnen verhängt?

Die Zahl der beim Bezirksamt eingegangenen und auf Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen bezogenen Beschwerden beläuft sich bislang auf ca. 250.

Der Außendienst des Ordnungsamtes führte in ca. 100 Fällen auf Grund von Beschwerden Kontrollen durch, ohne dass ahndungfähige Gesetzesverstöße festgestellt wurden. Darüber hinaus fanden weitere Kontrollen statt, die zur Aufnahme von derzeit 65 Ordnungswidrigkeitenanzeigen führten und zur Einleitung von 25 Bußgeldverfahren gegen Anlieger bzw. von ihnen beauftragte Winterdienste führten.

Die Bußgeldbescheide wurden noch nicht gefertigt, da nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit der Betroffene jeweils zunächst zum Tatvorwurf angehört wird und sich innerhalb von zwei Wochen äußern kann. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten kann man von einer Bußgeldfestsetzung innerhalb von vier Wochen rechnen.

Darüber hinaus beauftragt das Ordnungsamt bei festgestellten akuten Gefährdungssituationen auch selbst die BSR bzw. Winterdienste zwecks sofortiger Gefahrenbeseitigung im Wege einer Ersatzvornahme. Die Maßnahmen werden im Anschluss den verantwortlichen Hauseigentümern oder Winterdiensten per Leistungsbescheid in Rechnung gestellt.

3. Werden die vom Bezirksamt mit Schnee- und Eisräumarbeiten beauftragten Firmen im Falle, dass sie ihrem Auftrag nicht befriedigend nachkommen, finanziell in Regress genommen, und gibt es bereits solche Fälle?

Das Bezirksamt hat die Firma Gegenbauer Property Service GmbH mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den bezirklichen Liegenschaften beauftragt.

Das Bezirksamt kann bei mangelhafter Ausführung oder ausbleibender Leitungserbringung der Firma eine Mängelanzeige übersenden und gleichzeitig eine Frist zur Nachbesserung setzen. Sofern danach keine Nachbesserung erfolgt, kann die Mängelbeseitigung in eigener Zuständigkeit durchgeführt und das vereinbarte Entgelt gekürzt werden.

Darüber hinaus wird das Ordnungsamt ein Bußgeldverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen die Pflichten des Straßenreinigungsgesetzes einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Beckers Friedrichshain-Kreuzberg, den 03.02.10 Fragestellerin: Tine Hauser-Jabs