SA/048/IV
Schriftliche Anfrage
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Mit der Drucksache 16/4014 des AH von Berlin wird für den Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg prognostiziert, dass in den Jahren 2012 bis 2016 340 Beschäftigte ausscheiden. Dies entspricht für diesen Zeitraum 272,3 Vollzeitäquivalente. Bitte teilen Sie mir die stellenscharfe Fluktuationsprognose auf der Basis der Ämter bzw. Serviceeinheiten für den Zeitraum 2012 bis 2016, aufgeteilt nach Jahren, Stellen und Vollzeitäquivalenten mit.
Die Drucksache 16/4014 des Abgeordnetenhauses wurde am 30.03.2011 behandelt und basiert überwiegend auf Daten der Personalstatistikstelle aus dem September 2010. In der Vorlage wurde für das Ausscheiden aus Altersgründen ein Ausscheidensalter von 63 Jahren zugrundegelegt. Dies ist aus personalwirtschaftlicher Sicht falsch.
Im Zusammenhang mit der erstmaligen Ermittlung der Daten für das sogenannte Personalbedarfskonzept hatte erging gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere zu der Systematik folgender Hinweis:
„An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass insbesondere in den letzten Jahren die Mitarbeiter/innen zunehmend bis zu dem Zeitpunkt arbeiten, ab dem ein altersbedingtes Ausscheiden ohne Abschläge möglich ist. Insofern stellte der von Ihnen vorgegebene Wert aus meiner Sicht nur einen Durchschnittswert aus den regulär mit 65 und den mit Eintritt in die Freizeitphase aus-scheidenden Beschäftigten dar. Da ich letztere gesondert berücksichtigt habe, hätte ich für die übrigen Beschäftigten ein Ausscheiden mit Vollendung des 65 Lebensjahres, gegebenenfalls unter Beachtung der Anhebung des Renteneintrittsalters auch später, für realistischer gehalten.“
An dieser Aussage halte ich weiterhin fest, da mir überdies in den letzten Jahren bereits mehrere Anträge auf Verlängerung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses über 65. Lebensjahr hinaus vorlagen. Darüber hinaus verschiebt sich ab dem Geburtsjahrgang 1948 das Renteneintrittalter der Tarifbeschäftigten für eine abschlagsfreie Altersrente sukzessive nach hinten, wobei ab dem Jahrgang 1964 ein abschlagsfreies Ausscheiden erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres möglich ist.
Im Rahmen der Beantwortung der schriftlichen Anfrage SA/020/IV vom 28.02.2012 zur Personalbestandentwicklung wurde der Bezirksverordnetenversammlung eine LuV-/SE-konkrete Aufstellung des erwarteten Ausscheidens für den Zeitraum 2012 – 2021 übersandt. Hierbei wurde auf Basis von Daten per 01.01.2012 und insbesondere unter Berücksichtigung der o.g. Ausführungen eine aus personalwirtschaftlicher Sicht validere Prognose erstellt. Die beigefügte Aufstellung betrachtet als Auszug dieser Daten explizit den Zeitraum 2012 – 2016.
Da die bezirklich ermittelten Daten wesentlich aktuelleren Datums sind und darüber hinaus einer anderen Berechnungssystematik unterliegen, weichen die von der Statistikstelle prognostizierten Zahlen von den in der Anlage Aufgeführten teilweise deutlich ab. Ansonsten verweise ich auf die in der Anlage prognostizierten Zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schulz
Bezirksbürgermeister
Fragesteller: Werner Hirschmüller
Bündnis 90/Die Grünen
Friedrichshain-Kreuzberg, den 23.05.12