DS/0554/IV

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung der Bezirksmedaille von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode

1) Auslobung

a) Die Bezirksmedaille wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen.

b) Die Bezirksmedaille wird in der Regel jährlich an bis zu fünf Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen verliehen.

c) Die Bezirksmedaille ehrt Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient gemacht haben.

d) Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks zugute kommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander in Friedrichshain-Kreuzberg darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement über einen längeren Zeitraum in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Kultur, Soziales, Religion, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft verdient gemacht haben.

e) Mischformen von beruflichem und ehrenamtlichem Engagement, wie sie nicht selten bei Tätigkeiten im öffentlich geförderten Projektebereich vorkommen, können ebenfalls für die Ehrung vorgeschlagen werden.

f) Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.

2) Aufruf

a) Die Auslobung der Bezirksmedaille erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung der Bezirksmedaille einzubringen.

b) Der Aufruf soll mindestens über zwei Monate erfolgen und ist mit einem Einsendeschluss versehen.

3) Jury

a) Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, die/der zugleich Leiterin/Leiter der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister und einem weiteren vom Bezirksamt zu benennenden Bezirksamtsmitglied (i.d.R. die Dezernetin/der Dezernent für Bürgerdienste).

b) In dem jeweiligen Auslobungsverfahren tritt die Jury innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einsendefrist zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungsund Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.

c) Die Jury bestimmt die Anzahl der zu ehrenden Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen.

d) Die Jury strebt einstimmige Entscheidungen an.

e) Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt für alle Abstimmungen folgendes Verfahren: Ist die Jury mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt, hat die Leiterin/der Leiter der Jury kein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je Abstimmungsvorgang eine Stimme. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält.

4) Auswahl

a) Die Jury strebt ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern, dem Engagement in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg und Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund an.

b) Die Auswahl erfolgt beginnend mit Rang 1, indem alle Vorschläge anhand der Summe ihrer Jastimmen in absteigender Reihenfolge platziert werden. Ist die festgesetzte Höchstzahl erreicht und befinden sich auf dem letzten Rang mehrere Vorschläge mit der gleichen Anzahl von Jastimmen soll die Auswahl zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses erfolgen. Andernfalls sind die gleich platzierten Vorschläge gegeneinander abzustimmen.

4) Ehrung

a) Die zu Ehrenden werden schriftlich von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unterrichtet. Sodann wird dieses Ergebnis der Jury in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.

b) Die öffentliche Ehrung erfolgt im selben Jahr in einem von der Bezirksverordnetenversammlung veranstalteten Festakt.

5) Organisation

a) Der Beginn des Auslobungsverfahren und die Terminfolge werden auf Vorschlag der Vorsteherin/des Vorstehers vom Ältestenrat beschlossen.

b) Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung und das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters unterstützen sich gleichermaßen in der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung des Auslobungsverfahren und der Veranstaltung, sowie in der Unterstützung der Jury.

c) Die erforderlichen Hauhaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt.

d) Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen.

e) Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.01.13

Fraktionen B’90 Die Grünen/SPD

Antragstellerin: Kristine Jaath