SA/211/IV Schriftliche Anfrage
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Bezirkes durch die Vermietung bzw.
Verpachtung von öffentlichem Straßenland durch „Herausstellen von Tischen und
Sitzgelegenheiten zu Schankzwecken“ aufgeteilt nach den Wertstufen I bis IV?
Die Einnahmen stellen sich im Jahr 2013 wie folgt dar:
Bei Tischen und Stühlen 299.021,00 EUR Sondernutzungsgebühren und 158.865,00 Gebühren nach der StVO.
Die Wertstufen kommen nur bei den Sondernutzungsgebühren zum Einsatz.
Nahezu alle Straßen des Bezirks liegen in der Wertstufe IV. Die Wertstufe I kommt nicht zum Einsatz.
Bezirk | Wertstufe I | Wertstufe II | Wertstufe III | Wertstufe IV |
Friedrichshain- Kreuzberg |
Hauptzentrum Ring-Center Frankfurter Allee zwischen Bezirksgrenze und Pettenkoferstraße; Pettenkoferstraße von Frankfurter Allee bis Rigaer Straße; Rigaer Straße von Pettenkoferstraße bis S-Bahnhof, |
Hermannplatz von Hasenheide bis Urbanstraße; Hasenheide von Hermannplatz bis Hausnummer 12, Kottbusser Damm von Urbanstraße bis Boppstraße. |
alle übrigen Straße |
Die Sondernutzungsgebührenanteile in 2013 zur Wertstufe III betragen daher 1.447,– EUR und zur Wertstufe II 438,– EUR.
2. Welches sind die Gründe, dass bei einigen Straßen die Wertstufen II bzw. III nicht zur
Anwendung kommen? (Siehe Antwort 3. in SA/203/IV)
Die Festlegung der Wertstufen bezieht sich auf die Nutzungsintensität und erfolgt berlinweit auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans Zentren und Einzelhandel durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Das Konzept steht in Wechselwirkung zum Flächennutzungsplan und den einschlägigen Ausführungsvorschriften.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers