Dirk Behrendt, Mitglied im Verfassungsschutzausschuss erklärt:
In der aktuellen Diskussion um eine erneut Überwachung von Scientology durch den Berliner Verfassungsschutz wird zu wenig beachtet, dass die Berliner Innenbehörde eine erneute Überwachung ausschloss. Im Verfahren VG Berlin – Az.: 27 A 40.03 – hat die Innenbehörde verbindlich erklärt, von einer erneute Überwachung abzuse-hen, bis das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln über die Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtskräftig abgeschlossen ist. Aus-weislich des Urteils vom 4. Dezember 2003 wurde eine entsprechende „Erklärung“ seitens der Innenbehörde abgegeben. Das Bezugsverfahren beim Verwaltungsbericht Köln – Az.: 20 K 1882/03 – ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Das Oberwaltungsgericht Münster hat über die zugelassene Berufung bisher nicht entschieden. Abgesehen davon, ob gegenwärtig die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beo-bachtung von Scientology durch das Berliner Landesamt vorliegen, kommt eine Beo-bachtung folglich bis zum Abschluss des dortigen Verfahrens nicht in Betracht.